Kosten der Ermittlung und Feststellung des Schadens. Der Versicherer ersetzt die Kosten für die Ermittlung und Feststellung eines von ihm zu ersetzenden Schadens, sofern diese den Umständen nach geboten waren. Zieht der Versicherungsnehmer einen Sachverständigen oder Beistand hinzu, so werden diese Kosten nur ersetzt, soweit er zur Zuziehung vertraglich verpflichtet ist oder vom Versicherer aufgefordert wurde. Die Entschädigung ist auf EUR 1.000.000,- begrenzt.
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Kosten der Ermittlung und Feststellung des Schadens. Der Versicherer ersetzt die Kosten für die Ermittlung und Feststellung eines von ihm zu ersetzenden Schadens, sofern diese den Umständen Umstän- den nach geboten waren. Zieht der Versicherungsnehmer einen Sachverständigen oder Beistand hinzu, so werden diese Kosten nur ersetzt, soweit er zur Zuziehung Zuzie- hung vertraglich verpflichtet ist oder vom Versicherer aufgefordert wurde. Die Entschädigung hierfür ist je Versicherungsfall auf EUR 1.000.000,- Euro begrenzt.
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Samples: Wohngebäudeversicherung
Kosten der Ermittlung und Feststellung des Schadens. Der Versicherer ersetzt die Kosten für die Ermittlung und Feststellung eines von ihm zu ersetzenden Schadens, sofern diese den Umständen Umstän- den nach geboten waren. Zieht der Versicherungsnehmer einen Sachverständigen oder Beistand hinzu, so werden diese Kosten nur ersetzt, soweit er zur Zuziehung Zuzie- hung vertraglich verpflichtet ist oder vom Versicherer aufgefordert wurde. Die Entschädigung hierfür ist je Versicherungsfall auf EUR 1.000.000,- 50.000,- Euro begrenzt.
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Samples: Wohngebäudeversicherung
Kosten der Ermittlung und Feststellung des Schadens. Der Versicherer ersetzt die Kosten für die Ermittlung und Feststellung eines von ihm zu ersetzenden Schadens, sofern diese den Umständen Umstän- den nach geboten waren. Zieht der Versicherungsnehmer einen Sachverständigen oder Beistand hinzu, so werden diese Kosten nur ersetzt, soweit er zur Zuziehung vertraglich verpflichtet ist oder vom Versicherer aufgefordert wurde. Die Entschädigung hierfür ist je Versicherungsfall auf EUR 1.000.000,- 100.000,- Euro begrenzt.
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Samples: Hausratversicherung
Kosten der Ermittlung und Feststellung des Schadens. Der Versicherer ersetzt die Kosten für die Ermittlung und Feststellung eines von ihm zu ersetzenden Schadens, sofern diese den Umständen Umstän- den nach geboten waren. Zieht der Versicherungsnehmer einen Sachverständigen oder Beistand hinzu, so werden diese Kosten nur ersetzt, soweit er zur Zuziehung vertraglich verpflichtet ist oder vom Versicherer aufgefordert wurde. Die Entschädigung hierfür ist je Versicherungsfall auf EUR 1.000.000,- 50.000,- Euro begrenzt.
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Samples: Hausratversicherung