Common use of Kosten der Ermittlung und Feststellung des Schadens Clause in Contracts

Kosten der Ermittlung und Feststellung des Schadens. a) Der Versicherer ersetzt bis zur vereinbarten Höhe die Kosten für die Ermittlung und Feststellung ei> nes von ihm zu ersetzenden Schadens, sofern diese den Umständen nach geboten waren. Zieht der Versicherungsnehmer einen Sachver> ständigen oder Beistand hinzu, so werden diese Kosten nur ersetzt, soweit er zur Zuziehung vertrag> lich verpflichtet ist oder vom Versicherer aufgefor> dert wurde. b) Ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung zu kürzen, kann er auch den Kostenersatz nach a) ent> sprechend kürzen. § f4 Übergang von Ersatzansprüchen

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Samples: Camper Inhaltsschutz Bedingungen, Camper Inhaltsschutz Bedingungen

Kosten der Ermittlung und Feststellung des Schadens. a) Der Versicherer ersetzt bis zur vereinbarten Höhe die Kosten für die Ermittlung und Feststellung ei> nes von ihm zu ersetzenden Schadens, sofern diese die> se den Umständen nach geboten waren. Zieht der Versicherungsnehmer einen Sachver> ständigen oder Beistand hinzu, so werden diese Kosten nur ersetzt, soweit er zur Zuziehung vertragver> lich traglich verpflichtet ist oder vom Versicherer aufgeforauf> dert gefordert wurde. b) Ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung zu kürzen, kann er auch den Kostenersatz nach a) ent> sprechend entsprechend kürzen. § f4 f3 Übergang von Ersatzansprüchen

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Samples: Wohngebäude Und Glasversicherungsbedingungen

Kosten der Ermittlung und Feststellung des Schadens. a) Der Versicherer ersetzt bis zur vereinbarten Höhe die Kosten für die Ermittlung und Feststellung ei> nes eines von ihm zu ersetzenden SchadensScha- dens, sofern diese den Umständen nach geboten waren. Zieht der Versicherungsnehmer einen Sachver> ständigen Sachverständigen oder Beistand Bei- stand hinzu, so werden diese Kosten nur ersetzt, soweit er zur Zuziehung vertrag> lich Zu- ziehung vertraglich verpflichtet ist oder vom Versicherer aufgefor> dert aufgefordert wurde. b) Ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung zu kürzen, kann er auch den Kostenersatz nach a) ent> sprechend entsprechend kürzen. § f4 32 Übergang von Ersatzansprüchen

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Samples: Hausratversicherung