Kosten für Krisenmanagement- und Public-Relations-Maßnahmen. Der Versicherer entschädigt die Kosten für Krisenmanagement- und Public-Relations- Maßnahmen des Versicherungsnehmers oder der mitversicherten Personen. Versichert sind alle angemessenen und notwendigen Kosten für Public-Relations- oder Krisenmanagement-Maßnahmen des Versicherungsnehmers, die nach vorheriger Zustimmung des Versicherers entstehen und die der Minderung eines unter dieser Police gedeckten Schadens dienen.
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Samples: Jahresnettobeitrag Basis Modul Vereinshaftpflichtversicherung, www.alt-partner.at, www.kuv24-media.de
Kosten für Krisenmanagement- und Public-Relations-Maßnahmen. Der Versicherer entschädigt die Kosten für Krisenmanagement- und Public-Relations- Relations-Maßnahmen des Versicherungsnehmers Versicherungs- nehmers oder der mitversicherten Personen. Versichert sind alle angemessenen und notwendigen Kosten für Public-Relations- oder Krisenmanagement-Maßnahmen KrisenmanagementMaßnahmen des Versicherungsnehmers, die nach vorheriger Zustimmung des Versicherers entstehen und die der Minderung eines unter dieser Police gedeckten Schadens dienen.
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Samples: coverager.com