Common use of Kosten für Krisenmanagement- und Public-Relations-Maßnahmen Clause in Contracts

Kosten für Krisenmanagement- und Public-Relations-Maßnahmen. Der Versicherer entschädigt bis zur Höhe des im Versicherungsschein ausgewiesenen Sublimits für Krisenmanagement-und Public-RelationsMaßnahmen die Kosten des Versicherungsnehmers oder der versicherten Person, die die unmittelbaren Folge einer Datenrechtsverletzung im Sinne der Ziffer I. 1. sind. Versichert sind alle angemessenen und notwendigen Kosten für Public-Relations- oder Krisenmanagement- Maßnahmen des Versicherungsnehmers, die im Zusammenhang mit einer Datenrechtsverletzung und nach vorheriger Zustimmung des Versicherers entstehen und die der Minderung eines unter dieser Police gedeckten Schadens dienen.

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Kosten für Krisenmanagement- und Public-Relations-Maßnahmen. Der Versicherer entschädigt bis zur Höhe des im Versicherungsschein ausgewiesenen Sublimits für Krisenmanagement-und Public-RelationsMaßnahmen Relations- Maßnahmen die Kosten des Versicherungsnehmers oder der versicherten Person, die die unmittelbaren Folge einer Datenrechtsverletzung im Sinne der Ziffer I. 1. sind. Versichert sind alle angemessenen und notwendigen Kosten für Public-Relations- oder Krisenmanagement- Krisenmanagement-Maßnahmen des Versicherungsnehmers, die im Zusammenhang mit einer Datenrechtsverletzung und nach vorheriger Zustimmung des Versicherers entstehen und die der Minderung eines unter dieser Police gedeckten Schadens dienen.

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