Kosten und Zahlungsbedingungen. 2.1 Wir verrechnen die erbrachten Leistungen nach Aufwand und allfällige Zuschläge zu den Ansätzen gemäss unserer zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisliste.
2.2 Unsere Rechnungen sind ohne Skonto und ohne jeden Ab- zug innert 30 Tagen nach Rechnungsstellung fällig. Eine Ver- rechnung mit Gegenforderungen ist nicht zulässig.
2.3 Hält der Kunde die vereinbarten Zahlungstermine nicht ein, so gerät er ohne Mahnung in Verzug und hat ab dem 31. Tag nach Rechnungsstellung einen Verzugszins von acht Prozent p.a. zu entrichten.
Kosten und Zahlungsbedingungen. MediData ist berechtigt, die vertragsnehmende Partei für die Nutzung des MediData-Netzes zu einem «Abonnement Netzanschluss» zu verpflichten. Die Zahlungspflicht für das «Abonnement Netzanschluss» beginnt ab Erstellung des MediData Benutzerkontos. Für MediData-Netz Produkte und Dienstleistungen beginnt die Zahlungspflicht mit deren Freischaltung. Bei Nutzungsbeginn des MediData-Netzes, eines Produkts oder einer Dienstleistung innerhalb der üblichen Vertragsperioden wird die geschuldete Vergütung pro rata temporis abgerechnet. Das Überziehen eines MediData-Netz Produkt- oder Dienstleistungsabonnements wird der vertragsnehmenden Partei periodisch in Rechnung gestellt. Nicht bezogene Leistungen verfallen am Ende der Abonnementsperiode. Es erfolgt generell keine Kostenrückerstattung für nicht bezogene Leistungen.
Kosten und Zahlungsbedingungen. (1) Dem Aussteller entstehen für die Teilnahme Kosten aus folgenden Positionen:
Kosten und Zahlungsbedingungen. Sämtliche Leistungen werden analog § 1 und 3 des kantonalen Gebührentarifes für die Lebensmittelkontrolle des Kantons Zug (824.26, Stand 1. Januar 2016) in Rechnung gestellt. Rabatte werden in der Regel bei periodischen Untersuchungsaufträgen oder bei identischen Analysenparametern ab fünf Proben gewährt. Die Zahlungsfrist beträgt üblicherweise 30 Tagen ab Rechnungsdatum.
Kosten und Zahlungsbedingungen. 4.1 Die Standmiete und die sonstigen Entgelte sind Nettoentgelte zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4.2 Mit der Auftragsbestätigung erhalten Sie die Rechnung. Diese ist innerhalb von zwei Wochen in voller Höhe zahlbar.
4.3 Beanstandungen gegen Rechnungen sind sofort nach Erhalt, spätestens binnen 14 Tage geltend zu machen. Spätere Beanstandungen können nicht mehr berücksichtigt werden.
4.4 Der Unterzeichner bleibt auch dann zur Zahlung verpflichtet, wenn die Rechnung auf seine Weisung an einen Dritten gesandt wird.
4.5 Der Veranstalter ist berechtigt, bei Zahlungsverzug vom Vertrag zurückzutreten.
4.6 Der Austausch von nicht belegten Standflächen zur Wahrung des optischen Gesamtbildes befreit den Aussteller nicht von seinen Zahlungsverpflichtungen.
4.7 Ein Rücktritt des Ausstellers ist binnen 14 Tagen nach Vertragsabschluss möglich.
4.8 Dem Veranstalter bleibt die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens im Einzelfall vorbehalten.
Kosten und Zahlungsbedingungen a) Für die Entsendung von Kundendienstpersonal werden die Kosten für Fahrten (Zeit und Kilometer) sowie für Arbeitszeiten in Rechnung gestellt. Das gilt auch für Montagen, Inbetriebnahmen und Einweisungen. Teile und Materialien werden abgerechnet nach den jeweils gültigen Preislisten zzgl. Mehrwertsteuer.
b) Kosten, die uns entstehen, die nicht in unseren Verantwortungsbereich fallen oder die durch ungenügende Vorbereitung vor Ort (z.B. unzureichende Raum- und Bodenverhältnisse, fehlender oder mangelhafter pneumatischer oder elektrischer Anschluss, Wartezeiten etc.) verursacht werden, berechnen wir dem Kunden. Bei Unterbrechungen der Kundendienstarbeiten infolge örtlicher Begebenheiten oder auf Veranlassung des Kunden, werden die Heimfahrt sowie die Wiederanfahrt komplett berechnet.
c) Zusätzliche Kundendienstarbeiten, die nicht zum ursprünglichen Bestellumfang gehören, aber auf Wunsch des Kunden ausgeführt oder zur reibungslosen Weiterführung der Arbeiten erforderlich werden, sind vorher mit unserer Kundendienstleitung abzustimmen und werden in jedem Falle in Rechnung gestellt.
d) Zur Berechnung kommen die Sätze unserer aktuellen Preisliste. Die Kosten für den Kundendiensteinsatz sind sofort rein netto ohne Abzug zahlbar.
e) Für Samstagsarbeit ist ein Zuschlag von 50%, für Sonntagsarbeiten von 100% zu zahlen. Für eintägige Einsätze ist ein Zuschlag von 25% für die Arbeitsstunden zu zahlen, die über die achte hinausgehen.
f) Der Kunde hat die Arbeitszeit des Kundendiensttechnikers auf dem ihm vorgelegten Kundendienstauftrag/Besuchsbericht zu bestätigen und damit gleichzeitig die ordnungsgemäße Ausführung der Kundendienstarbeiten. Beanstandungen über die Durchführung des Auftrages – auch über den Einsatz, die Arbeit und den Zeitaufwand unserer Mitarbeiter – sind unmittelbar unserer Kundendienstleitung vorzubringen. Nachträgliche Beanstandungen können nicht anerkannt werden.
Kosten und Zahlungsbedingungen. Die Preise der Wasserfahrzeuge werden in Euro (€) und nach dem jeweils geltenden Kurs der HNB (Kroatischen Nationalbank) angegeben. In den angegebenen Preisen ist Folgendes einbezogen: Wasserfahrzeuge im technisch einwandfreien Zustand, sauber und vollgetankt, Nutzung von Wasserfahrzeugen und Geräten eine Pflicht- und Kaskoversicherung für Wasserfahrzeuge, eine Unfallversicherung für die Besatzung, einen Liegeplatz im Marinehafen, eine gültige Wasserfahrzeuglizenz. In den angegebenen Preisen ist Folgendes nicht einbezogen: Marinekosten während der Wasserfahrzeugausleihe, Hafengebühren, Kosten für Kraftstoff und Zubehör, Parkplatzgebühr und Krankenversicherung für die Besatzung. Zur Bestätigung der angemeldeten Bootsreservierung zahlt der Kunde eine Kaution von umgerechnet 50 % des Leihgesamtbetrages. Der Restbetrag, bis zum Leihgesamtbetrag, muss spätestens vier Wochen vor Leihbeginn eingezahlt werden. Das reservierte Wasserfahrzeug kann der Kunde erst nach ordentlich erfolgter Einzahlung der geforderten Beträge zur Nutzung übernehmen.
Kosten und Zahlungsbedingungen. 3.1. Es gelten die im Angebot der Känguru Logistik genannten Preise.
3.2. Alle Preisangebote beziehen sich auf Umzugsgut von normalen Umfang, Gewicht und Beschaffenheit. Vorausgesetzt sind normale Beförderungsverhältnisse und ungehinderte Verbindungswege voraus sowie der ungehinderte Transport durch das Treppenhaus und sofortiges Auf- und Abladen.
3.3. Alle Angebote der Känguru Logistik gelten nur bei unverzüglicher Annahme und nur wenn bei Erteilung des Auftrages auf das Angebot Bezug genommen wird.
3.4. Alle Rechnungsbeträge verstehen sich als Endpreise inklusive Umsatzsteuer.
3.5. Rechnungen sind im Regelfall sofort und ohne Abzüge bargeldlos oder bar zur Zahlung fällig, es sei denn es ist etwas anderes vereinbart.
3.6. Für Umzüge innerhalb Deutschlands gilt, dass alle Rechnungsbeträge vor Beendigung der Entladung zur Zahlung fällig sind.
3.7. Bei Umzügen in das Ausland sind alle Rechnungsbeträge vor Beginn der Verladung zur Zahlung fällig.
3.8. Zahlungen in ausländischer Währung werden zum abgerechneten Wechselkurs bei der das Geld annehmenden Bank abgerechnet. Der Kunde ist zum Ausgleich der sich aus dem Rechnungsbetrag und dem Wechselkurs ergebenen Differenz verpflichtet.
3.9. Ratenzahlungen sind ausgeschlossen.
Kosten und Zahlungsbedingungen. Die Kosten und Zahlungsbedingungen werden gesondert zwischen dem Veranstalter und dem Kooperationspartner vereinbart. Angegebene Preise verstehen sich in der Währung Euro und exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Sämtliche Rechnungen des Veranstalters sind mit Rechnungseingang fällig und binnen sieben Werktagen ohne Abzug auf das im Kooperationsvertrag bekanntgegebene Bankkonto zu zahlen. Bei Zahlungsverzug werden die gesetzlichen Verzugszinsen verrechnet. Nebenkosten für Strom, Mobiliar, Technik, Blumen, Dekoration etc. sind, wenn nicht anders angegeben, nicht vom Vertrag zwischen dem Veranstalter und dem Kooperationspartner erfasst und können gesondert verrechnet werden.
Kosten und Zahlungsbedingungen. 2.1 TROX HESCO verrechnet die erbrachten Leistungen nach Aufwand und allfällige Zuschläge zu den Ansätzen gemäss der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preis- liste von TROX HESCO.
2.2 Die Rechnungen der TROX HESCO sind ohne Skonto und ohne jeden Abzug innert 30 Tagen nach Rechnungsstel- lung fällig. Eine Verrechnung mit Gegenforderungen ist nicht zulässig.
2.3 Hält der Kunde die vereinbarten Zahlungstermine nicht ein, so gerät er ohne Mahnung in Verzug und hat ab dem 31. Tag nach Rechnungsstellung einen bankenüblichen Ver- zugszins zu entrichten.