Kostenbeteiligung zur Erlernung von Gebärdensprache und Blindenschrift. 2.8.1 Hat der Unfall zur vollständigen Gehörlosigkeit geführt, beteiligen wir uns an den Kosten für die Erlernung der Gebärdensprache in Höhe der versicherten Summe. 2.8.2 Hat der Unfall zum vollständigen Verlust der Sehkraft geführt, be- teiligen wir uns an den Kosten für die Erlernung der Blindenschrift in Höhe der versicherten Summe.
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Samples: Unfallversicherung
Kostenbeteiligung zur Erlernung von Gebärdensprache und Blindenschrift. 2.8.1 Hat der Unfall zur vollständigen Gehörlosigkeit geführt, beteiligen wir uns an den Kosten für die Erlernung der Gebärdensprache in bis zur Höhe der versicherten Summe.
2.8.2 Hat der Unfall zum vollständigen Verlust der Sehkraft geführt, be- teiligen wir uns an den Kosten für die Erlernung der Blindenschrift in bis zur Höhe der versicherten Summe.
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Kostenbeteiligung zur Erlernung von Gebärdensprache und Blindenschrift. 2.8.1 2.17.1 Hat der Unfall zur vollständigen Gehörlosigkeit geführt, beteiligen wir uns an den Kosten für die Erlernung der Gebärdensprache in Höhe der bis zur versicherten Summe.
2.8.2 2.17.2 Hat der Unfall zum vollständigen Verlust der Sehkraft geführt, be- teiligen wir uns an den Kosten für die Erlernung der Blindenschrift in Höhe der bis zur versicherten Summe.
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Kostenbeteiligung zur Erlernung von Gebärdensprache und Blindenschrift. 2.8.1 2.17.1 Hat der Unfall zur vollständigen Gehörlosigkeit geführt, beteiligen wir uns an den Kosten für die Erlernung der Gebärdensprache in bis zur Höhe der versicherten Summe.
2.8.2 2.17.2 Hat der Unfall zum vollständigen Verlust der Sehkraft geführt, be- teiligen wir uns an den Kosten für die Erlernung der Blindenschrift in bis zur Höhe der versicherten Summe.
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