Common use of Kostenersatz bei Insolvenzanfechtungen Clause in Contracts

Kostenersatz bei Insolvenzanfechtungen. Wird über das Vermögen eines Auftraggebers einer versicherten Gesell- schaft das Insolvenzverfahren eröffnet und ficht der Insolvenzverwalter in der Folge eine Honorar- oder Werklohnzahlung an, die der Auftraggeber während der Laufzeit dieses Versicherungsvertrages an die versicherte Gesellschaft vorgenommen hat (Insolvenzanfechtung), ersetzt der Ver- sicherer die nach vorheriger Abstimmung entstehenden Kosten einer rechtlichen Prüfung der Rechtmäßigkeit der Insolvenzanfechtung sowie – falls Erfolg versprechend – die Kosten eines rechtlichen Vorgehens ge- gen die Insolvenzanfechtung. Die Kosten werden nur ersetzt, wenn die versicherte Gesellschaft keine Kenntnis von einer Gläubigerbenachteili- gung, von der Zahlungsunfähigkeit des Auftraggebers, dem Eröffnungsan- trag oder von Umständen hatte, die zwingend auf die Zahlungsunfähigkeit oder den Eröffnungsantrag schließen lassen. Für die Deckung nach der vorliegenden Ziffer gilt die im Versicherungs- schein benannte Entschädigungsgrenze.

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Kostenersatz bei Insolvenzanfechtungen. (sofern im Versicherungsschein besonders vereinbart) Wird über das Vermögen eines Auftraggebers einer versicherten Gesell- schaft Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet und ficht der Insolvenzverwalter in der Folge eine Honorar- oder Werklohnzahlung an, die der Auftraggeber während der Laufzeit dieses Versicherungsvertrages an die versicherte Gesellschaft vorgenommen hat (Insolvenzanfechtung), ersetzt der Ver- sicherer Versicherer die nach vorheriger Abstimmung entstehenden Kosten einer rechtlichen Prüfung der Rechtmäßigkeit der Insolvenzanfechtung Insol- venzanfechtung sowie – falls Erfolg versprechend – die Kosten eines rechtlichen Vorgehens ge- gen gegen die Insolvenzanfechtung. Die Kosten werden nur ersetzt, wenn die versicherte Gesellschaft keine Kenntnis von einer Gläubigerbenachteili- gungGläubigerbenachteiligung, von der Zahlungsunfähigkeit des Auftraggebers, dem Eröffnungsan- trag Eröffnungsantrag oder von Umständen hatte, die zwingend auf die Zahlungsunfähigkeit oder den Eröffnungsantrag Eröffnungs- antrag schließen lassen. Für die Deckung nach der vorliegenden Ziffer gilt die im Versicherungs- schein Versicherungsschein benannte Entschädigungsgrenze.

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