Kostenlose Version Musterklauseln

Kostenlose Version. Im Rahmen einer kostenlosen Version stellt S-Public dem Vertragspartner lediglich die aktuelle Doku- mentation für GiroCode, die beschreibt, wie man den GiroCode erstellen kann, („Spezifikation“) in elektro- nischer Form zum Abruf über das Internet zur Verfü- gung. Gegenstand des Vertrages ist im Wesentli- chen die unentgeltliche, auf die Dauer dieses Vertra- ges beschränkte, Zurverfügungstellung der Spezifi- kation für GiroCode auf Basis der Allgemeinen Ge- schäftsbedingungen der S-Public Services GmbH für Vertragspartner sowie dieser Besonderen AGB. Wei- tere Pflichten von S-Public ergeben sich daraus nicht. Insbesondere erhält der Vertragspartner keine Unterstützung bei der Integration von GiroCode in das System des Vertragspartners und bei Updates der Spezifikation für GiroCode. Zudem ist nicht Ge- genstand des Vertrages die Nutzung von oder der Zugang zu Schnittstellen, bspw. der GiroCheckout Plattform.
Kostenlose Version. S-Public räumt dem Vertragspartner an der Spezifikation das nicht ausschließliche (einfa- che), zeitlich auf die Laufzeit dieses Vertrages beschränkte, nicht übertragbare, nicht unterli- zenzierbare Recht ein, die Spezifikation zu Zwecken dieses Vertrages zu nutzen. Über die Zwecke des Vertrages hinaus ist der Vertrags- partner nicht berechtigt, die Spezifikation zu nutzen, zu vervielfältigen, herunterzuladen o- der Dritten zugänglich zu machen.
Kostenlose Version. Für die unentgeltlichen Leistungen ist die Haf- tung von S-Public auf Vorsatz und auf grobe Fahrlässigkeit oder Fehlen einer garantierten Eigenschaft beschränkt. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
Kostenlose Version. Adobe kann ohne weitere Kosten Zugang zu Adobe Software oder Technologiediensten zur Verfügung stellen, die von oder im Auftrag von Adobe gehostet und dem Kunden als gemeinsame Instanz (shared instance) zur Verfügung gestellt werden („kostenlose Version“). Nach seiner Xxxx kann der Kunde die kostenlose Version nach Maßgabe der Bedingungen dieser Vereinbarung und der anwendbaren PSLTs sowie etwaiger zusätzlicher Click-through-Bedingungen benutzen. Ungeachtet des Vorstehenden wird die kostenlose Version dem Kunden im „Ist-Zustand“ ohne Gewährleistung zur Verfügung gestellt; bei ihr handelt es sich nicht um Freistellungsberechtigte Technologie.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.