Kostenpauschalen. Rückständige Zahlungen werden nach Ablauf des von der LWE Landwerke Eifel Vertriebsgesellschaft angegebenen Fälligkeitstermins schriftlich angemahnt. Die dadurch entstandenen Kosten werden dem Kunden berechnet. Bei Unterbrechung der Versorgung und Wiederherstellung der Versorgung werden folgende Pauscha- len in Rechnung gestellt: Folgende Kostenpauschalen zur o. g. Regelung gelten lediglich im Strom Grundver- sorgungsgebiet der SWT Stadtwerke Trier Versorgungs-GmbH • Nachinkassogang (nach Ziffer 4.2) 32,00 Euro • Unterbrechung der Versorgung (nach Ziffer 8.3) 32,00 Euro • Wiederherstellung der Versorgung (nach Ziffer 8.3) - während der Dienstzeit 32,00 Euro - außerhalb der Dienstzeit 128,00 Euro Die LWE Landwerke Eifel Vertriebsgesellschaft behält sich vor, die tatsächlich ent- standenen Kosten in Rechnung zu stellen. Der Kunde hat der LWE Landwerke Eifel Vertriebsgesellschaft die anfallenden Bankgebühren für Rücklastschriften zu er- statten. Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass der LWE Landwerke Eifel Ver- triebsgesellschaft ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich nied- riger ist als die Pauschale. Der Betrag für die Wiederherstellung der Versorgung enthält die Umsatzsteuer in der zum Liefer-/Leistungszeitpunkt jeweils gesetzlich festgelegten Höhe (z. Zt. 16 %). Die Kosten aus Zahlungsverzug (Mahnung, Nachin- kassogang) und Unterbrechung der Versorgung unterliegen nicht der Umsatzsteu- er.
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Samples: Liefervertrag
Kostenpauschalen. Rückständige Zahlungen werden nach Ablauf des von der LWE Landwerke Eifel Vertriebsgesellschaft angegebenen Fälligkeitstermins schriftlich angemahnt. Die dadurch entstandenen Kosten werden dem Kunden berechnet. Bei Unterbrechung der Versorgung und Wiederherstellung der Versorgung werden folgende Pauscha- len in Rechnung gestellt: Folgende Kostenpauschalen zur o. g. Regelung gelten lediglich im Strom Grundver- sorgungsgebiet der SWT Stadtwerke Trier Versorgungs-GmbH • Nachinkassogang (nach Ziffer 4.2) 32,00 Euro • Unterbrechung der Versorgung (nach Ziffer 8.3) 32,00 Euro • Wiederherstellung der Versorgung (nach Ziffer 8.3) - während der Dienstzeit 32,00 Euro - außerhalb der Dienstzeit 128,00 Euro Die LWE Landwerke Eifel Vertriebsgesellschaft behält sich vor, die tatsächlich ent- standenen Kosten in Rechnung zu stellen. Der Kunde hat der LWE Landwerke Eifel Vertriebsgesellschaft die anfallenden Bankgebühren für Rücklastschriften zu er- statten. Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass der LWE Landwerke Eifel Ver- triebsgesellschaft ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich nied- riger ist als die Pauschale. Der Betrag für die Wiederherstellung der Versorgung enthält die Umsatzsteuer in der zum Liefer-/Leistungszeitpunkt jeweils gesetzlich festgelegten Höhe (z. Zt. 16 %). Die Kosten aus Zahlungsverzug (Mahnunggemäß Ziffer 4.2)
1. Mahnung des Lieferanten bei Zahlungseingang nach dem festgesetzten Fälligkeitstag 1,49 €*
2. Mahnung des Lieferanten bei Zahlungseingang nach dem festgesetzten Fälligkeitstag 1,49 €* Kosten für Rücklastschriften werden dem Kunden in voller Höhe weiterberechnet. Einziehung fälliger Beträge durch Inkassodienstleister/Netzbetreiber des Lieferanten. Ganggebühr 58,96 €* Erfolglose Anfahrt (z. B. verwehrter Zugang, Nachin- kassogangAbwesenheit) 39,31 €* Einstellung und Unterbrechung Wiederaufnahme der Versorgung (gemäß Ziffer 8.3) Bei Einstellung und Wiederaufnahme der Versorgung werden dem Kunden neben den angegebenen Kosten die jeweiligen Aufwendungen des Netzbetreibers hinzugerechnet. Einstellung der Versorgung 39,31€* Wiederaufnahme der Versorgung 46,77 €** Sind bei der Einstellung und / oder Wiederaufnahme der Versorgung besondere Maßnahmen erforderlich (z. B. Zählerentfernung), so werden statt der o. g. Beträge die Kosten nach tatsächlichem Aufwand berechnet. geändert 2021 TWS Gesamt- unternehmensmix TWS-Strom- Energieträgermix Mix Deutschland Energieträger* 100100 % 4343,2 % 57 56,8 % 136 % 63911229 12,9 % 39,2 % 28,9 % Umwelt- auswirkungen 1,2 % 11,8 % des Energie- Ø Deutschland 100 % Ø Deutschland 100 % Ø Deutschland 100 % trägermixes: CO2-Emissionen 0 g/kWh 0 g/kWh 100 % 350 g/kWh Radioaktiver Abfall 0 g/kWh 0,0003 g/kWh 0 g/kWh 100 % Quelle: *bdew Datenerhebung 2021 – Bundesmix 2021 Stand 12.08.2022 Kernenergie Erdgas Sonstige fossile Energieträger Bearbeitungsentgelt für Rücklastschriften aus dem Zahlungsverkehr Für jede nicht eingelöste Lastschrift werden 5,00 €* verrechnet, es sei denn, der Kunde hat die Umstände, die zur Entstehung dieser Kosten geführt haben, nicht zu vertreten. Entgelt für den Abschluss einer Ratenzahlungsvereinbarung 7,50 €** Die mit * gekennzeichneten Beträge unterliegen nicht der Umsatzsteu- er.Umsatzsteuer. ** inkl. der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Die Belieferung Mit Elektrischer Energie
Kostenpauschalen. Rückständige Zahlungen werden nach Ablauf des von der LWE Landwerke Eifel Vertriebsgesellschaft angegebenen Fälligkeitstermins schriftlich angemahntMahnkosten für das 1. Die dadurch entstandenen Kosten werden Mahnschreiben (Ziffer 4.2.) 0,00 € - Mahnkosten ab dem Kunden berechnet2. Bei Mahnschreiben (Ziffer 4.2.) 1,50 € - Zahlungseinzug durch Inkassodienstleister/Netzbetreiber (Ziffer 4.2.) 30,00 € - je Unterbrechung der Versorgung Anschlussnutzung (Ziffer 9.3.) und Wiederherstellung Wiederaufnahme der Versorgung werden folgende Pauscha- len in Rechnung gestellt: Folgende Kostenpauschalen zur o. g. Regelung gelten lediglich im Strom Grundver- sorgungsgebiet der SWT Stadtwerke Trier Versorgungs-GmbH • Nachinkassogang Anschlussnutzung (nach Ziffer 4.2) 32,00 Euro • Unterbrechung der Versorgung (nach Ziffer 8.3) 32,00 Euro • Wiederherstellung der Versorgung (nach Ziffer 8.39.3.) - während der Dienstzeit 32,00 Euro vom Netzbetreiber veröffentlichten Geschäfts- zeit 59,00 € - außerhalb Außerhalb der Dienstzeit 128,00 Euro Die LWE Landwerke Eifel Vertriebsgesellschaft behält sich vorGeschäftszeit des Netzbetreibers 250,74 € Geschäftszeiten: Mo.-Do. 8.00 – 16.15 Uhr, die tatsächlich ent- standenen Fr. 8.00 – 12.00 Uhr Kosten in Rechnung zu stellen. für unberechtigte Zutrittsverweigerung (Ziffer 3.2.) 30,00 € Ratenzahlungsvereinbarungen Der Kunde hat kann auf Wunsch eine Ratenzahlung mit Zahlungsvorschlag schriftlich beantragen. Die Bewilligung sowie die Zahlungstermine und Höhe der LWE Landwerke Eifel Vertriebsgesellschaft die anfallenden Bankgebühren jeweiligen Raten liegen im Ermessen der Elektrizitätswerk Tegernsee Vertriebs- und Service-KG. - Forderungshöhe bis 500 € 10,00 € - Forderungshöhe ab 501 € bis 0.000 € 15,00 € - Forderungshöhe ab 1.001 € bis 0.000 € 20,00 € - Forderungshöhe ab 3.001 € bis 0.000 € 30,00 € - Forderungshöhe ab 5.001 € 5,00 € je 0.000 € Ra- tensumme Kosten für Rücklastschriften zu er- stattenAbrechnungsdienstleistungen Erstellung von Zwischenrechnungen auf Kundenwunsch inkl. Dem Kunden Versand pro Rechnung 1,50 € Rechnungsnachdruck auf Kundenwunsch 1,50 € Sonstige Kosten Kosten für Bankrücklastschrif- ten Gebühr des jeweiligen Kreditinstitutes In den genannten Beträgen ist der Nachweis gestattet, dass der LWE Landwerke Eifel Ver- triebsgesellschaft ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich nied- riger ist als die Pauschale. Der Betrag für die Wiederherstellung der Versorgung enthält die Umsatzsteuer in der zum Liefer-/Leistungszeitpunkt jeweils gesetzlich festgelegten festgeleg- ten Höhe (z. Zt. 16 derzeit 19 %). Die Kosten aus Zahlungsverzug (Mahnung) enthalten; wird kein Bruttobetrag genannt, Nachin- kassogang) und Unterbrechung der Versorgung unterliegen nicht der Umsatzsteu- erbesteht derzeit keine Umsatzsteuerpflicht.
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Samples: Liefervertrag
Kostenpauschalen. Rückständige Zahlungen werden nach Ablauf des von der LWE Landwerke Eifel Vertriebsgesellschaft Vertriebs- gesellschaft angegebenen Fälligkeitstermins schriftlich angemahnt. Die dadurch entstandenen entstande- nen Kosten werden dem Kunden berechnet. Bei Unterbrechung der Versorgung und Wiederherstellung Wieder- herstellung der Versorgung werden folgende Pauscha- len Pauschalen in Rechnung gestellt: Folgende Kostenpauschalen zur o. g. Regelung gelten lediglich im Strom Grundver- sorgungsgebiet Liefergebiet der SWT Stadtwerke Trier VersorgungsLWE Ver- triebs-GmbH • Nachinkassogang (nach Ziffer 4.24.Z) 32,00 3Z,00 Euro • Unterbrechung der Versorgung (nach Ziffer 8.3) 32,00 3Z,00 Euro • Wiederherstellung der Versorgung (nach Ziffer 8.3) - während der Dienstzeit 32,00 3Z,00 Euro - außerhalb der Dienstzeit 128,00 1Z8,00 Euro Die LWE Landwerke Eifel Vertriebsgesellschaft behält sich vor, die tatsächlich ent- standenen entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen. Der Kunde hat der LWE Landwerke Eifel Vertriebsgesellschaft die anfallenden Bankgebühren für Rücklastschriften zu er- stattenerstatten. Dem Kunden ist der Nachweis Nach- weis gestattet, dass der LWE Landwerke Eifel Ver- triebsgesellschaft Vertriebsgesellschaft ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich nied- riger niedriger ist als die Pauschale. Der Betrag für die Wiederherstellung Wieder- herstellung der Versorgung enthält die Umsatzsteuer in der zum Liefer-/Leistungszeitpunkt jeweils gesetzlich festgelegten Höhe (z. Zt. 16 19 %). Die Kosten aus Zahlungsverzug (Mahnung, Nachin- kassogangNachinkassogang) und Unterbrechung der Versorgung unterliegen nicht der Umsatzsteu- erUmsatzsteuer.
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Samples: Liefervertrag
Kostenpauschalen. Rückständige Zahlungen werden nach Ablauf des von der LWE Landwerke Eifel Vertriebsgesellschaft angegebenen Fälligkeitstermins schriftlich angemahntMahnkosten für das 1. Die dadurch entstandenen Kosten werden Mahnschreiben (Ziffer 4.2.) 0,00 € - Mahnkosten ab dem Kunden berechnet2. Bei Mahnschreiben (Ziffer 4.2.) 1,50 € - Zahlungseinzug durch Beauftragten (Ziffer 4.2.) 30,00 € - Unterbrechung der Versorgung und Wiederherstellung der Versorgung werden folgende Pauscha- len in Rechnung gestellt: Folgende Kostenpauschalen zur o. g. Regelung gelten lediglich im Strom Grundver- sorgungsgebiet der SWT Stadtwerke Trier Versorgungs-GmbH • Nachinkassogang Anschlussnutzung (nach Ziffer 4.2) 32,00 Euro • Unterbrechung der Versorgung (nach Ziffer 8.3.) 32,00 Euro • Wiederherstellung und Wiederaufnahme der Versorgung Anschlussnutzung (nach Ziffer 8.3.) - während der Dienstzeit 32,00 Euro vom Netzbetreiber veröffentlichten Geschäftszeit 59,00 € - außerhalb Außerhalb der Dienstzeit 128,00 Euro Die LWE Landwerke Eifel Vertriebsgesellschaft behält sich vorGeschäftszeit des Netzbetreibers 250,74 € Geschäftszeiten: Mo.-Do. 8.00 – 16.15 Uhr, die tatsächlich ent- standenen Fr. 8.00 – 12.00 Uhr Kosten in Rechnung zu stellen. für unberechtigte Zutrittsvereinbarung (Ziffer 3.2.) 30,00 € Ratenzahlungsvereinbarungen Der Kunde hat kann auf Wunsch eine Ratenzahlung mit Zahlungsvorschlag schriftlich beantragen. Die Bewilligung sowie die Zahlungstermine und Höhe der LWE Landwerke Eifel Vertriebsgesellschaft die anfallenden Bankgebühren jeweiligen Raten liegen im Ermessen der Elektrizitätswerk Tegernsee Vertriebs- und Service-KG. - Forderungshöhe bis 500 € 10,00 € - Forderungshöhe ab 501 € bis 0.000 € 15,00 € - Forderungshöhe ab 1.001 € bis 0.000 € 20,00 € - Forderungshöhe ab 3.001 € bis 0.000 € 30,00 € - Forderungshöhe ab 5.001 € 5,00 € je 0.000 €Ratensumme Kosten für Rücklastschriften zu er- stattenAbrechnungsdienstleistungen Erstellung von Zwischenrechnungen auf Kundenwunsch inkl. Dem Kunden Versand pro Rechnung 1,50 € Rechnungsnachdruck auf Kundenwunsch 1,50 € Sonstige Kosten Kosten für Bankrücklastschriften Gebühr des jeweiligen Kreditinstitutes In den genannten Beträgen ist der Nachweis gestattet, dass der LWE Landwerke Eifel Ver- triebsgesellschaft ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich nied- riger ist als die Pauschale. Der Betrag für die Wiederherstellung der Versorgung enthält die Umsatzsteuer in der zum Liefer-/Leistungszeitpunkt jeweils gesetzlich festgelegten Höhe (z. Zt. 16 derzeit 19 %). Die Kosten aus Zahlungsverzug (Mahnung) enthalten; wird kein Bruttobetrag genannt, Nachin- kassogang) und Unterbrechung der Versorgung unterliegen nicht der Umsatzsteu- erbesteht derzeit keine Umsatzsteuerpflicht.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Kostenpauschalen. Rückständige Zahlungen werden nach Ablauf des von der LWE Landwerke Eifel Vertriebsgesellschaft angegebenen Fälligkeitstermins schriftlich angemahnt. Die dadurch entstandenen Kosten werden dem Kunden berechnet. Bei Unterbrechung der Versorgung und Wiederherstellung der Versorgung werden folgende Pauscha- len in Rechnung gestellt: Folgende Kostenpauschalen zur o. g. Regelung gelten lediglich im Strom Grundver- sorgungsgebiet der SWT Stadtwerke Trier Versorgungs-GmbH • Nachinkassogang (nach Ziffer 4.2) 32,00 Euro • Unterbrechung der Versorgung (nach Ziffer 8.3) 32,00 Euro • Wiederherstellung der Versorgung (nach Ziffer 8.3) - während der Dienstzeit 32,00 Euro - außerhalb der Dienstzeit 128,00 Euro Die LWE Landwerke Eifel Vertriebsgesellschaft behält sich vor, die tatsächlich ent- standenen Kosten in Rechnung zu stellen. Der Kunde hat der LWE Landwerke Eifel Vertriebsgesellschaft die anfallenden Bankgebühren für Rücklastschriften zu er- statten. Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass der LWE Landwerke Eifel Ver- triebsgesellschaft ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich nied- riger ist als die Pauschale. Der Betrag für die Wiederherstellung der Versorgung enthält die Umsatzsteuer in der zum Liefer-/Leistungszeitpunkt jeweils gesetzlich festgelegten Höhe (z. Zt. 16 %). Die Kosten aus Zahlungsverzug (Mahnunggemäß Ziffer 4.2)
1. Mahnung des Lieferanten bei Zahlungseingang nach dem festgesetzten Fälligkeitstag 1,49 €*
2. Mahnung des Lieferanten bei Zahlungseingang nach dem festgesetzten Fälligkeitstag 1,49 €* Kosten für Rücklastschriften werden dem Kunden in voller Höhe weiterberechnet. Einziehung fälliger Beträge durch Inkassodienstleister/Netzbetreiber des Lieferanten. Ganggebühr 58,96 €* Erfolglose Anfahrt (z. B. verwehrter Zugang, Nachin- kassogangAbwesenheit) 39,31 €* Einstellung und Unterbrechung Wiederaufnahme der Versorgung (gemäß Ziffer 8.3) Bei Einstellung und Wiederaufnahme der Versorgung werden dem Kunden neben den angege- benen Kosten die jeweiligen Aufwendungen des Netzbetreibers hinzugerechnet. Einstellung der Versorgung 39,31€* Wiederaufnahme der Versorgung 46,77 €** Sind bei der Einstellung und / oder Wiederaufnahme der Versorgung besondere Maßnahmen erforderlich (z. B. Zählerentfernung), so werden statt der o. g. Beträge die Kosten nach tatsäch- lichem Aufwand berechnet. Bearbeitungsentgelt für Rücklastschriften aus dem Zahlungsverkehr Für jede nicht eingelöste Lastschrift werden 5,00 €* verrechnet, es sei denn, der Kunde hat die Umstände, die zur Entstehung dieser Kosten geführt haben, nicht zu vertreten. Entgelt für den Abschluss einer Ratenzahlungsvereinbarung 7,50 €** Die mit * gekennzeichneten Beträge unterliegen nicht der Umsatzsteu- er.Umsatzsteuer. ** inkl. der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen