Kostenwälzung Musterklauseln

Kostenwälzung. Ein kalkulatorisches Rechenverfahren, welches angewendet wird, um einem Verbraucher- kollektiv die Kosten jener Anschlussnetzebene, an der es direkt angeschlossen ist, sowie die Kosten aller darüber liegenden Netzebenen anteilig zuzuordnen.
Kostenwälzung. 2.3.1 Zur Ermittlung der Netznutzungsentgelte werden die Kosten vorgelagerter Netze und Umspannungen verursachungsorientiert auf die nachgeordneten Netzebenen anteilig weitergewälzt, soweit sie nicht den Netznutzern der vorgelagerten Netzebene zuzu- ordnen sind. Die Kosten werden entsprechend der von der vorgelagerten Netzebene bezogenen höchsten Leistung (bei mehreren Übergabestellen zeitgleich) unter Be- rücksichtigung eines Gleichzeitigkeitsgrades für vorgelagerte Netze und ggf. einer be- stellten Netzkapazität für Reservelieferungen bei dezentralen Erzeugungsanlagen ver- teilt. Für Umspannungen wird ein Gleichzeitigkeitsgrad von g = 1 verwendet. Netznutzer und nachgeordnete Netzebenen werden gleichbehandelt. 2.3.2 Netznutzer mit Stromerzeugung bzw. Netzbetreiber, in deren Netz solche Anlagen einspeisen, bestellen separat zur vorzuhaltenden Netzkapazität beim Netzbetreiber Reservenetzkapazität definierter Maximalleistung mit einer zeitlichen Inanspruchnah- me von bis zu 600 Stunden p.a. Der Netznutzer bestimmt die Höhe der bestellten Re- servenetzkapazität; diese kann auch Null betragen. Die bestellte Reservenetzkapazität muss unabhängig von ihrer Inanspruchnahme bezahlt werden. Für die Inanspruchnahme der Reservekapazität wird ein separater Reduktionsfaktor festgelegt. Er beträgt bei einer Inanspruchnahme von Null bis zu 200 Stunden 0,25, über 200 Stunden bis 400 Stunden 0,30, über 400 Stunden bis 600 Stunden 0,35. Beginn, voraussichtliche Dauer und Ende der Reserveinanspruchnahme müssen dem Netzbetreiber unverzüglich gemeldet und auf Verlangen nachgewiesen werden. Für die Zeit der Reserveinanspruchnahme ist die über die Jahreshöchstleistung des Normalbezugs hinausgehende Leistung maximal bis zur Höhe der bestellten Reserve- netzkapazität maßgeblich. Bei einer Inanspruchnahme der bestellten Reservenetzka- pazität von mehr als 600 Stunden kommt stattdessen die allgemeine Gleichzeitigkeits- kurve des betroffenen Netzbetreibers für den Gesamtbezug zur Anwendung; der Gleichzeitigkeitsgrad beträgt jedoch mindestens 0,35. Wird die bestellte Reservenetzkapazität um bis zu 10 % überschritten, kommt für die Leistungsüberschreitung der gleiche Preis wie für die bestellte Reservenetzkapazität zur Anwendung. Wird der Bestellwert um mehr als 10 % überschritten, kann für die darüber hinausgehende Überschreitungsleistung der volle Jahres-Leistungspreis (Gleichzeitigkeitsgrad g = 1) erhoben werden. In begründeten Einzelfällen (z.B. Inanspruchnahme in lastschwachen Zei...
Kostenwälzung. Ein kalkulatorisches Rechenverfahren, wel- ches angewendet wird, um einem Ver- braucherkollektiv die Kosten aller über der Anschlussnetzebene liegenden Netzebenen anteilig zuzuordnen.