Common use of Kraftfahrzeuge von Betriebsangehörigen und Besuchern Clause in Contracts

Kraftfahrzeuge von Betriebsangehörigen und Besuchern. Abweichend von 5. c. der Besonderen Bedingungen zur Gebäude- und Inhaltsversicherung sind zugelassene Kraftfahrzeuge, Kraftfahrzeuganhänger und Zugmaschinen von Betriebsangehörigen und Besuchern in ruhendem Zustand bis zur vereinbarten Entschädigungsgrenze im Rahmen der Feuerversicherung gemäß 17.3 der Besonderen Bedingungen zur Inhaltsversicherung mitversichert. Dies gilt auch auf Parkplätzen, die dem Versicherungsnehmer zur Verfügung stehen und entsprechend gekennzeichnet sind. (Der Text gilt nur bei Bestehen einer Feuerversicherung.)

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Samples: citrix-online.ruv.de, www.wifo-marketingportal.com

Kraftfahrzeuge von Betriebsangehörigen und Besuchern. Abweichend von 5. c. 5 c) der Besonderen Bedingungen zur Gebäude- und Inhaltsversicherung sind zugelassene Kraftfahrzeuge, Kraftfahrzeuganhänger und Zugmaschinen von Betriebsangehörigen und Besuchern in ruhendem Zustand bis zur vereinbarten Entschädigungsgrenze im Rahmen der Feuerversicherung gemäß 17.3 der Besonderen Bedingungen zur Inhaltsversicherung mitversichert. Dies gilt auch auf Parkplätzen, die dem Versicherungsnehmer zur Verfügung stehen und entsprechend gekennzeichnet sind. (Der Text gilt nur bei Bestehen einer Feuerversicherung.)

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Samples: www.wupa.koeln

Kraftfahrzeuge von Betriebsangehörigen und Besuchern. Abweichend von 5. c. c) der Besonderen Bedingungen zur Gebäude- und Inhaltsversicherung sind zugelassene Kraftfahrzeuge, Kraftfahrzeuganhänger und Zugmaschinen von Betriebsangehörigen und Besuchern in ruhendem Zustand bis zur vereinbarten Entschädigungsgrenze im Rahmen der Feuerversicherung gemäß 17.3 der Besonderen Bedingungen zur Inhaltsversicherung mitversichert. Dies gilt auch auf Parkplätzen, die dem Versicherungsnehmer zur Verfügung stehen und entsprechend gekennzeichnet sind. (Der Text gilt nur bei Bestehen einer Feuerversicherung.)

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