Krankenbezüge. Wird der Angestellte durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Ar- beitsleistung verhindert, ohne daß ihn ein Verschulden trifft, erhält er Kranken- bezüge nach Maßgabe der Absätze 2 bis 9. Als unverschuldete Arbeitsunfähigkeit im Sinne des Unterabsatzes 1 gilt auch die Arbeitsverhinderung infolge einer Maßnahme der medizinischen Vorsorge o- der Rehabilitation, die ein Xxxxxx der gesetzlichen Renten-, Kranken- oder Un- fallversicherung, eine Verwaltungsbehörde der Kriegsopferversorgung oder ein sonstiger Sozialleistungsträger bewilligt hat und die in einer Einrichtung der me- dizinischen Vorsorge oder Rehabilitation durchgeführt wird. Bei Angestellten, die nicht Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse oder nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind, gilt Satz 1 dieses Unterabsatzes entspre- chend, wenn eine Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation ärztlich verordnet worden ist und in einer Einrichtung der medizinischen Vorsor- ge oder einer vergleichbaren Einrichtung durchgeführt wird. Als unverschuldete Arbeitsunfähigkeit im Sinne des Unterabsatzes 1 gilt ferner eine Arbeitsverhinderung, die infolge einer nicht rechtswidrigen Sterilisation oder eines nicht rechtswidrigen oder nicht strafbaren Abbruchs der Schwangerschaft eintritt.
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Krankenbezüge. Wird 1Wird der Angestellte Beschäftigte durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Ar- beitsleistung Arbeits- leistung verhindert, ohne daß dass ihn ein Verschulden trifft, erhält er Kranken- bezüge Krankenbezüge nach Maßgabe der Absätze 2 bis 9. Als 1Als unverschuldete Arbeitsunfähigkeit im Sinne des Unterabsatzes 1 gilt auch die Arbeitsverhinderung infolge einer Maßnahme der medizinischen Vorsorge o- der Rehabilitationoder Re- habilitation, die ein Xxxxxx der gesetzlichen Renten-, Kranken- oder Un- fallversicherungUnfallversiche- rung, eine Verwaltungsbehörde der Kriegsopferversorgung oder ein sonstiger Sozialleistungsträger So- zialleistungsträger bewilligt hat und die in einer Einrichtung der me- dizinischen Vorsorge medizinischen Vor- sorge oder Rehabilitation durchgeführt wird. Bei Angestellten2Bei Beschäftigten, die nicht Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse oder nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung Rentenversiche- rung versichert sind, gilt Satz 1 dieses Unterabsatzes entspre- chendentsprechend, wenn eine Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation ärztlich verordnet worden wor- den ist und stationär in einer Einrichtung der medizinischen Vorsor- ge Vorsorge oder Rehabi- litation oder einer vergleichbaren Einrichtung durchgeführt wird. Als unverschuldete Arbeitsunfähigkeit im Sinne des Unterabsatzes Satz 1 gilt ferner eine Arbeitsverhinderungauch die Arbeitsver- hinderung im Sinne des § 3 Absatz 2 und des § 9 Entgeltfortzahlungsgesetz. Ein Verschulden im Sinne des Absatzes 1 liegt nur dann vor, wenn die infolge einer nicht rechtswidrigen Sterilisation Arbeitsunfähigkeit vorsätzlich oder eines nicht rechtswidrigen oder nicht strafbaren Abbruchs der Schwangerschaft eintrittgrob fahrlässig herbeigeführt wurde.
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Samples: Tarifvertrag
Krankenbezüge. Wird der Angestellte Arbeiter durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Ar- beitsleistung Arbeitsleistung verhindert, ohne daß ihn ein Verschulden trifft, erhält er Kranken- bezüge nach Maßgabe der Absätze 2 bis 9. Als unverschuldete Arbeitsunfähigkeit im Sinne des Unterabsatzes 1 gilt auch die Arbeitsverhinderung infolge einer Maßnahme der medizinischen Vorsorge o- der oder Rehabilitation, die ein Xxxxxx der gesetzlichen Renten-, Kranken- oder Un- fallversicherungUnfallver- sicherung, eine Verwaltungsbehörde der Kriegsopferversorgung oder ein sonstiger Sozialleistungsträger bewilligt hat und die in einer Einrichtung der me- dizinischen medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation durchgeführt wird. Bei AngestelltenArbeitern, die nicht Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse oder nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung Rentenversiche- rung versichert sind, gilt Satz 1 dieses Unterabsatzes entspre- chendentsprechend, wenn eine Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation ärztlich verordnet worden wor- den ist und in einer Einrichtung der medizinischen Vorsor- ge Vorsorge oder Rehabilitation oder einer vergleichbaren Einrichtung durchgeführt wird. Als unverschuldete Arbeitsunfähigkeit im Sinne des Unterabsatzes 1 gilt ferner eine Arbeitsverhinderung, die infolge einer nicht rechtswidrigen Sterilisation oder eines nicht rechtswidrigen oder nicht strafbaren Abbruchs der Schwangerschaft eintritt.
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Samples: Manteltarifvertrag Für Arbeiterinnen Und Arbeiter in Kirchlicher Fassung
Krankenbezüge. Wird der Angestellte Mitarbeiter durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Ar- beitsleistung Arbeitsleistung verhindert, ohne daß ihn ein Verschulden trifft, erhält er Kranken- bezüge Krankenbezüge nach Maßgabe der Absätze 2 bis 9. Als Verschulden gilt nur die vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung der Arbeitsunfähigkeit. Als unverschuldete Arbeitsunfähigkeit im Sinne des Unterabsatzes 1 gilt auch die Arbeitsverhinderung infolge einer Maßnahme der medizinischen Vorsorge o- der oder Rehabilitation, die ein Xxxxxx der gesetzlichen Renten-, Kranken- oder Un- fallversicherungUnfallversicherung, eine Verwaltungsbehörde der Kriegsopferversorgung oder ein sonstiger Sozialleistungsträger bewilligt hat und die in einer Einrichtung der me- dizinischen medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation durchgeführt wird. Bei AngestelltenMitarbeitern, die nicht Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse oder nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind, gilt Satz 1 dieses Unterabsatzes entspre- chendentsprechend, wenn eine Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation ärztlich verordnet worden ist und in einer Einrichtung der medizinischen Vorsor- ge Vorsorge oder Rehabilitation oder einer vergleichbaren Einrichtung durchgeführt wird. Als unverschuldete Arbeitsunfähigkeit im Sinne des Unterabsatzes 1 gilt ferner eine Arbeitsverhinderung, die infolge einer nicht rechtswidrigen Sterilisation oder eines nicht rechtswidrigen oder nicht strafbaren Abbruchs der Schwangerschaft eintritt.
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Samples: Tarifvertrag
Krankenbezüge. Wird der Angestellte Arbeiter durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Ar- beitsleistung Arbeitsleistung verhindert, ohne daß dass ihn ein Verschulden trifft, erhält er Kranken- bezüge Krankenbezüge nach Maßgabe der Absätze 2 bis 9. Als unverschuldete Arbeitsunfähigkeit im Sinne des Unterabsatzes 1 gilt auch die Arbeitsverhinderung infolge einer Maßnahme der medizinischen Vorsorge o- der oder Rehabilitation, die ein Xxxxxx der gesetzlichen Renten-, Kranken- oder Un- fallversicherungUnfallversicherung, eine Verwaltungsbehörde der Kriegsopferversorgung oder ein sonstiger Sozialleistungsträger bewilligt hat und die in einer Einrichtung der me- dizinischen medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation durchgeführt wird. Bei AngestelltenArbeitern, die nicht Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse oder nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind, gilt Satz 1 dieses Unterabsatzes entspre- chendentsprechend, wenn eine Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation ärztlich verordnet worden ist und in einer Einrichtung der medizinischen Vorsor- ge Vorsorge oder Rehabilitation oder einer vergleichbaren Einrichtung durchgeführt wird. Als unverschuldete Arbeitsunfähigkeit im Sinne des Unterabsatzes 1 gilt ferner eine Arbeitsverhinderung, die infolge einer nicht rechtswidrigen Sterilisation oder eines nicht rechtswidrigen oder nicht strafbaren Abbruchs der Schwangerschaft eintritt.
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Samples: Manteltarifvertrag