Krankenbezüge. 15 Abs. 1 und 2 des in der Einrichtung für die Arbeitnehmerin geltenden Tarifvertrages gilt entsprechend. Der Auszubildenden ist die Ausbildungsvergütung fortzuzahlen
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Samples: Tarifvertrag Ausbildung, Kirchlicher Tarifvertrag Diakonie (Ktd)
Krankenbezüge. 15 Abs. 1 und 2 des in der Einrichtung für die Arbeitnehmerin geltenden Tarifvertrages gilt entsprechend. Der Auszubildenden ist die Ausbildungsvergütung fortzuzahlenfortzuzahlen für die Zeit der Freistellung
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Samples: Kirchlicher Arbeitnehmerinnen Tarifvertrag (Kat), Kirchlicher Arbeitnehmerinnen Tarifvertrag (Kat)