Kreditbedingungen Musterklauseln

Kreditbedingungen. 1.1. Der Kredit dient gemäß der Satzung der Studienförderung der finanziellen Entlastung der Aus-/Weiterbildungskandidatin, des Aus- /Weiterbildungskandidaten (im Folgenden „Studierende(r)“ genannt) von Kosten der Aus-/Weiterbildung (im Folgenden „Weiterbildung“) im Grundstudium, insbesondere während des psychiatrischen Praktikums (u a. durch anfallende Honorare für die kontinuierlich durchzuführende Lehranalyse). Näheres zur Weiter- bildung ist in der Aus- und Weiterbildungsordnung des Psychoanalytischen Instituts Stuttgart e.V. (AWO) geregelt.
Kreditbedingungen. 1. Die Kreditnehmer verpflichten sich, jede Änderung ihrer Namen, ihrer Anschriften, ihrer Arbeitgeber und des Ein- zugskontos unverzüglich mitzuteilen.
Kreditbedingungen. Ist eine Gutschrift vereinbart, ist Direct Link berechtigt: • vom Kunden zu jeder Zeit während der Kreditlaufzeit eine ausreichende Sicherheit für den gewährten Kredit zu erhalten. • den Kredit mit sofortiger Wirkung zu kündigen, unter sofortiger Rückzahlung des ausstehenden Kredits, sofern der Kunde mit einer Zahlung in Verzug gerät oder die Zahlungsunfähigkeit gemäß Ziffer 16 befürchtet wird, oder wenn keine Sicherheit geleistet wurde oder wenn die Sicherheit nach Ansicht von Direct Link nicht mehr ausreicht. Unter "Direct Link" sind in diesem Zusammenhang alle Unternehmen der Direct Link-Gruppe zu verstehen, die dem Kunden Kredite zur Verfügung gestellt haben.
Kreditbedingungen. Biontex darf nach eigenem Ermessen und zu jeder Zeit einen dem Besteller gewährten Kredit zeitlich oder volumenmäßig limitieren oder aufkündigen, den Versand von Produkten aussetzen, die Bezahlung vor Versand des Produktes einfordern oder andere Absicherungen einfordern, die die Zahlungsfähigkeit des Bestellers unter Beweis stellen. Falls innerhalb von 30 Tagen keine Zustimmung vom Besteller für die Befolgung der geforderten geänderten Zahlungsbestimmungen erfolgt ist, oder es versäumt wurde, eine adäquate Kostendeckung der Biontex zu versichern, darf die Biontex unbeschadet jeglicher anderer Rechte oder Pflichten, zu folgenden Maßnahmen greifen: Unter Mitteilung des Bestellers wird diese Unterlassung oder Verweigerung als Nichtanerkennung jenes Bestellanteils behandelt, der nicht komplett erfüllt ist, wobei die Biontex alle weiteren Lieferungen stornieren kann, ungeachtet dessen, dass die Bezahlung für das nicht widerrufene Produkt sofort fällig und zu bezahlen ist. Lieferungen werden nur unter Eigentumsvorbehalt und mit Barzahlung per Nachnahme durchgeführt.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.