Kreditgewährung. 1. Die AKCENTA ist berechtigt, aufgrund des Vertrags dem Kunden im Umfang des genehmigten Kreditrahmens Kredite für die Zwecke der Durchführung von Überweisungsaufträgen zu gewähren, die in der Überweisung von Geldmitteln auf das Konto des Kunden oder eines Dritten bestehen.
2. Der Kunde ist berechtigt, eine solche Menge der Kredite für die Zwecke der Auftragsdurchführung zu schöpfen, solange die Gesamthöhe der Geldmittel von den gewährten Krediten die Höhe des genehmigten Kreditrahmens nicht übersteigt und falls der Kunde die Bedingungen für Kreditgewährung gemäß dem Vertrag erfüllt.
3. In Ausnahmefällen ist der Kunde berechtigt, den Kredit in der Höhe zu schöpfen, die dem Umfang des genehmigten Kreditrahmens übersteigt, falls die AKCENTA eine solche Schöpfung genehmigt und der Kunde die Bedingungen für die Kreditgewährung über die Höhe des Kreditrahmens gemäß dem Vertrag erfüllt, insbesondere er der AKCENTA die geforderte Absicherung leistet.
Kreditgewährung. 2.1 Dem Kunden kann von der Bank antragsgemäß ein Kredit zur Finanzierung des Ankaufes eines konkreten Fahrzeuges gewährt werden. Der Kreditvertrag kommt erst durch die schriftliche Bestätigung des Kreditantrages durch die Bank zustande. Mit dieser Vertragsbestätigung der Bank wird der Kreditantrag Bestandteil des Kreditvertrages. Die Laufzeit des Kredites und somit die Zahlungsverpflichtung aus dem Kreditverhältnis beginnt mit dem Datum der behördlichen Zulassung, jedenfalls mit der Übernahme des Fahrzeuges. Zu diesem Zweck eröffnet die Bank für den Kunden ein Kreditkonto.
2.2 Der Kunde ist mit einer Auszahlung des Kredites an den Verkäufer/Händler bzw. im Falle einer allfälligen vereinbarten Restschuldversicherung an den Versicherer einverstanden.
2.3 Der Kunde ermächtigt die Bank zur Überweisung des Kaufpreises an den Verkäufer/Händler, wodurch das Konto des Kunden mit dem Einlösungsbetrag belastet wird und sämtliche Ansprüche des Verkäufers/Händlers gegenüber dem Kunden auf die Bank übergehen (siehe §§ 1422 f ABGB). Der Kunde haftet für die ordnungsgemäße Übernahme des Fahrzeuges und nimmt dieses für die Bank in Besitz.
2.4 Die Bank kann vor Auszahlung des Kredites vom Kreditvertrag zurücktreten, wenn
a) die zur Krediterteilung erforderlichen und vom der Bank geforderten Unterlagen vom Kunden nicht zeitgerecht vorgelegt werden,
b) wegen des Anspruchs auf Auszahlung des Kredites ein vorläufiges Zahlungsverbot ergeht,
c) der Auszahlungsanspruch gepfändet oder ohne Zustimmung der Bank abgetreten oder verpfändet wird,
d) Tatsachen gemäß Xxxxxxx „Vorzeitige Vertragsbeendigung“ eintreten, die bei einem ausgezahlten Kredit die vorzeitige Fälligstellung des Kredites bzw. des Kreditrestbetrages auslösen würde.
Kreditgewährung. Die Aufhebung einer Kreditwährung – auch einer solchen innerhalb der Zahlungsfristen laut diesen Zahlungsbedingungen – bleibt uns jederzeit vorbehalten. Wir sind auch berechtigt, jederzeit ohne Angaben von Gründen eine nach unserem Urteil ausreichende Sicherstellung zu verlan- gen. Erfolgt solche auf unser Ersuchen hin nicht, so wird unsere Forderung sofort fällig. Der Kunde erklärt sich mit dem Bankeinzugsverfahren einverstanden.
Kreditgewährung. 1. Die AKCENTA ist berechtigt, aufgrund des Vertrags dem Kunden im Umfang des genehmigten Kreditrahmens Kredite für die Zwecke der Durchführung von Aufträgen zu gewähren, die in der Überweisung von Geldmitteln auf das Konto des Kunden oder eines Dritten bestehen.
Kreditgewährung. Die RUW ist im Rahmen der kaufmännischen Sorgfalt (§ 384 Abs. 1 HGB) berechtigt, Stundung des Kaufpreises zu gewähren; sie hat dann die für sie entstandene Forderung unverzüglich an den Einlieferer abzutreten und steht diesem für die Erfüllung ein.
Kreditgewährung. 1. Die AKCENTA ist berechtigt, aufgrund des Vertrags dem Kunden im Umfang des genehmigten Kreditrahmens Kredite für die Zwecke der Durchführung von Überweisungsaufträgen zu gewähren, die in der Überweisung von Geldmitteln auf das Konto des Kunden oder eines Dritten bestehen.
2. Der Kunde ist berechtigt, eine solche Menge der Kredite für die Zwecke der Auftragsdurchführung zu schöpfen, solange die Gesamthöhe der Geldmittel von den gewährten Krediten die Höhe des genehmigten Kreditrahmens nicht übersteigt und falls der Kunde die Bedingungen für Kreditgewährung gemäß dem Vertrag erfüllt.
3. In Ausnahmefällen ist der Kunde berechtigt, den Kredit in der Höhe zu schöpfen, die dem Umfang des genehmigten Kreditrahmens übersteigt, falls die AKCENTA eine solche Schöpfung genehmigt und der Kunde die Bedingungen für die Kreditgewährung über die Höhe des Kreditrahmens gemäß dem Vertrag erfüllt, insbesondere er der AKCENTA die geforderte Absicherung leistet. termínem vypořádaní, který bude obsahovat údaje dle ZPS zejména:
(i) obchodní firmu, název nebo jméno a příjmení a sídlo či bydliště příjemce;
(ii) název, sídlo a stát banky příjemce;
(iii) číslo účtu příjemce;
(iv) SWIFT kód;
(v) název příjemce a sídlo či bydliště příjemce, stát;
(vi) částku a měnu označenou kódem ISO;
(vii) typ poplatku (OUR/BEN/SHA);
(viii) datum splatnosti;
(ix) případné další instrukce;
(x) podpis Klienta nebo Oprávněné osoby;
(xi) důvod platby (variabilní symbol).
Kreditgewährung. Eine Kreditgewährung an Gäste zu Lasten des Betriebes ist dem AN nicht gestattet.
Kreditgewährung. Der Kreditgeber gewährt dem Kreditnehmer einen Kredit in Höhe von bis zu
Kreditgewährung. 1. Kredit im Sinne dieser Satzung sind alle Arten von Krediten mit Einschluss von Wechselkrediten und solchen Krediten, die aus dem Warengeschäft entstanden sind (Einräumung des üblichen Zahlungszieles und Stundung des Kaufpreises), ferner Bürgschaften und sonstige Haftungen zu Lasten der Genossenschaft.
2. Jede Gewährung von Kredit in Höhe von mehr als 5.000,00 Euro bedarf der Genehmigung des Aufsichtsrates. Jede Gewährung von Kredit an ein Mitglied des Vorstandes sowie die Annahme eines Vorstandsmitgliedes als Bürgen für eine Kreditgewährung bedarf der Genehmigung des Aufsichtsrates.
Kreditgewährung. 1. Soweit ein Kunde bei der Chr. Ufer GmbH Kredit in Anspruch nimmt, so ist diese berechtigt, Kreditobergrenzen festzulegen und in dieser Höhe angemessene Sicherheiten zu verlangen.
2. Die Chr. Ufer GmbH ist jederzeit berechtigt, den Umfang der Kreditgewährung ihrem Sicherungsbedürfnis unter Einhaltung einer angemessenen Frist nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung der schutzwürdigen Belange des Käufers einseitig anzupassen.
3. Schadenersatzansprüche für eine nach vorstehender Ziff. 2. zulässige Änderung der Kreditobergrenzen oder die Kündigung des Kredits können nicht geltend gemacht werden.
4. Werden der Chr. Ufer GmbH nachträglich Umstände bekannt, die die Zahlungsfähigkeit des Kunden wesentlich negativ beeinflussen können, so ist die Chr. Ufer GmbH berechtigt, alle Kredite unmittelbar zu kündigen und alle offenen Forderungen sofort fällig zu stellen.