Kreditwürdigkeit. Vor Kreditvergabe prüft jedes Kreditinsti- tut die Kreditwürdigkeit des Kreditnehmers, das heißt, die Wahrscheinlichkeit mit der der Kreditnehmer seine Zahlungsverpflichtun- gen erfüllen kann. Grundlage der Prüfung können die Auskünfte des Kunden und/ oder die Auskünfte von Datenbanken sein. Lebensversicherung und Kreditvertrag Eine Lebensversicherung setzt den Ab- schluss eines Lebensversicherungsvertrags mit einer Versicherungsgesellschaft voraus. Im Lebensversicherungsvertrag wird eine Versicherungsleistung vereinbart, die im Versicherungsfall – meist Tod während ei- ner bestimmten Zeit (Todesfallversicherung) oder Erleben eines bestimmten Zeitpunkts (Erlebensfallversicherung) – an den Versi- cherungsnehmer oder einen anderen Be- zugsberechtigten ausgezahlt wird. Eine Lebensversicherung kann – je nach Vereinbarung im Darlehensvertrag – zur Tilgung oder Absicherung eines Darlehens eingesetzt werden. Bei Einsatz einer Lebens- versicherung zu Tilgungszwecken besteht für Sie das Risiko einer Tilgungslücke, etwa wenn eine geringere Überschussbeteiligung bei der Lebensversicherung anfällt. In diesem Fall sind Sie verpflichtet, den Darlehensrest- betrag mit anderweitigen Mitteln zurück- zuzahlen. Sowohl der Tilgungs- als auch der Sicherungszweck einer Lebensversicherung setzt die Abtretung der Lebensversicherung an die Bank voraus. Vor der Abtretung von Ansprüchen aus einer Lebensversicherung sollten Sie durch einen steuerlichen Berater prüfen lassen, ob eventuelle Steuervorteile aus dem Versicherungsvertrag durch die Abtretung gefährdet werden. Siehe auch die Begriffe Kapitallebensversicherung und Risikolebensversicherung.
Kreditwürdigkeit. Alle Aufträge werden unter der Voraussetzung der vollen Zahlungsfähigkeit des Kunden angenommen. Erweist sich diese Voraussetzung als unzutreffend, so behalten wir uns vor, hinreichende Sicherheit, notfalls Leistung Zug um Zug gegen Barzahlung aller Ausstände zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.
Kreditwürdigkeit. 2.1 Wir sind unbeschadet unserer sonstigen Rechte berechtigt, ein Zurückbehaltungsrecht gegenüber sämtlichen Liefer- und Leistungsansprüchen des Auftraggebers und sämtliche Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt gelten zu machen, Sicherheiten oder Vorauszah- lungen für ausstehende Lieferung zu verlangen, sämtliche Ansprüche aus der Geschäfts- verbindung sofort fällig zu stellen, auch wenn Forderungen vorher gestundet wurden und sofern wir unsererseits die vertraglichen Leistungen noch nicht erfüllt haben, durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten, wenn:
1. der Auftraggeber im Zahlungsverzug ist
2. der Auftraggeber seine Zahlungen einstellt, Wechsel- und/oder Scheckprotest erhoben wurde oder Schecks nicht eingelöst worden sind
3. über das Vermögen des Auftraggebers die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt oder gegen ihn eine Zwangsvollsteckungsmaßnahme eingeleitet worden ist
4. sonstige Umstände vorliegen, aus denen sich eine wesentliche Verschlechterung oder eine erhebliche Gefährdung des Vermögens des Auftraggebers und eine Gefährdung unseres Anspruches auf Gegenleistung ergibt
2.2 Wir sind berechtigt, Zahlungen eines Auftraggebers zunächst auf eventuelle ältere Schulden anzurechnen. Der Auftraggeber erhält eine detaillierte Verrechnungsaufstellung. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung gegenüber uns nur berechtigt, wenn seine Ansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder von uns anerkannt sind.
Kreditwürdigkeit. Werden dem Anbieter nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Kunden zu mindern geeignet sind bzw. werden die vereinbarten Zahlungsbedingungen nicht eingehalten, so ist der Anbieter berechtigt, nach eigener Xxxx die sofortige Fälligkeit aller Forderungen gegen den Kunden aus der Geschäftsverbindung geltend zu machen oder die Stellung von Sicherheiten zu verlangen.
Kreditwürdigkeit. Voraussetzung der Lieferpflicht ist die Kreditwürdigkeit des Bestellers. Wer bereits im Schuldenregister eingetragen war, ist verpflichtet, uns dies vor der Bestellung mitzuteilen. Erhalten wir nach Vertragsabschluss Auskünfte, welche die Gewährung eines Kredites in der sich aus dem Vertrag ergebenden Höhe nicht unbedenklich erscheinen lassen, oder ergeben sich Tatsachen, die einen Zweifel in dieser Hinsicht zulassen, so insbesondere eine erhebliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse (Zwangsvollstreckung, Zahlungseinstellung, Vergleich, Konkurs, Offenbarungseid, Geschäftsauflösung, Geschäftsübergang, Verpfändung oder Sicherungsübereignung von Waren, Vorräten, Außenständen, usw.) oder wenn der Besteller fällige Rechnungen trotz Mahnung nicht bezahlt, sind wir berechtigt, Vorauszahlungen, Sicherheiten oder Barzahlung ohne Rücksicht auf frühere Vereinbarungen zu verlangen, weitere Lieferungen hinauszuschieben oder Lieferungen zu unterlassen und vom Vertrag zurückzutreten ohne schadenersatzpflichtig zu werden.
Kreditwürdigkeit. Die Bereitstellung der Produkte und Kommunikationsleistungen durch Sprint steht unter dem Vorbehalt einer zufriedenstellenden Kreditauskunft, und Sprint ist berechtigt, bis zum Vorliegen einer positiven Kreditauskunft eine Kautionszahlung oder andere Sicherheit zu verlangen. Sprint kann eine angemessene Sicherstellung zukünftiger Zahlungen einschließlich (zusätzlicher) Kautionszahlungen, Vorauszahlungen oder anderer Sicherheiten verlangen, wenn während der Laufzeit dieses MSA oder eines Auftrages die Vermögenssituation oder das Zahlungsverhalten des Kunden für Sprint vernünftigerweise nicht mehr hinnehmbar ist. Sprint kann entsprechende Angaben über das Zahlungsverhalten oder ähnliche Auskünfte an übliche Auskunfteien oder Verrechnungsstellen übermitteln. Der Kunde kann seine Zustimmung zur Verwendung dieser Angaben gemäß § 96 Abs 2 des österreichischen Telekommunikationsgesetzes 2003 jederzeit widerrufen.
Kreditwürdigkeit. 1. Bei der Annahme von Aufträgen wird die Kreditwürdigkeit des Käufers vorausgesetzt.
2. Gehen nach Geschäftsabschluss Auskünfte über eine wesentliche Verschlechterung der Vermögenslage des Käufers ein, die eine Kreditgewährung nicht mehr rechtfertigen, sind wir berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen wegen fälliger und/oder noch nicht fälliger Ansprüche aus den von uns noch nicht erfüllten Verträgen zu beanspruchen, auch wenn bereits Zahlung erfolgt sind. Kommt der Käufer diesem Verlangen nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach, so können wir vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz statt der Leistung verlangen. Lieferungsverpflichtungen können bis zur Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung verweigert werden. Eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Käufers ist insbesondere anzunehmen bei Hingabe ungedeckter Schecks, bei Wechselprotesten, bei fruchtlosen Pfändungen, bei einer Zwangsverwaltung, bei einer Zwangseinstellung oder bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder bei negativer Bonitätsauskunft.
Kreditwürdigkeit. Ein Vertrag wird unter der aufschiebenden Bedingung geschlossen, dass sich der Kunde als hinreichend kreditwürdig erweist. Antargaz - Hoes Errogas darf sowohl vor Beginn als auch während der Ausführung des Vertrags eine Sicherheit von einem Kunden verlangen, der nach Auffassung von Antargaz - Hoes Errogas nicht (länger) kreditwürdig ist. Auf Anfrage von Antargaz - Hoes Errogas wird der Kunde in diesem Zusammenhang alle nützlichen Informationen und Auskünfte verschaffen. Zu den Sicherheiten, die Antargaz - Hoes Errogas verlangen kann, gehören beispielsweise Vorausbezahlungen von Rechnungen, Bankbürgschaften, Bürgschaften der Muttergesellschaft oder eines Dritten oder die Einzahlung eines Betrags, der in einem angemessenen Verhältnis zum Kreditrisiko von Antargaz - Hoes Errogas steht. Bei der Verrichtung von Arbeiten wird der Kunde vor Beginn der Arbeiten einen Vorschuss einzahlen, der mindestens dem Wert der einzukaufenden Materialien oder dem Wert (von Teilen) der zu liefernden Anlagen entspricht.
Kreditwürdigkeit. 1. Bei der Annahme von Aufträgen wird die Kreditwürdigkeit des Käufers voraus- gesetzt.
2. Gehen nach Geschäftsabschluss Auskünfte über eine wesentliche Verschlech- terung der Vermögenslage des Käufers ein, die eine Kreditgewährung nicht mehr rechtfertigen, sind wir berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleis- tungen wegen fälliger und/oder noch nicht fälliger Ansprüche aus den von uns noch nicht erfüllten Verträgen zu beanspruchen, auch wenn bereits Zahlung er- folgt sind. Kommt der Käufer diesem Verlangen nicht innerhalb einer angemes- senen Frist von 30 Tagen nach, so können wir vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz statt der Leistung verlangen. Lieferungsverpflichtungen können bis zur Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung verweigert werden. Eine wesent- liche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Käufers ist insbeson- dere anzunehmen bei fruchtlosen Pfändungen, bei einer Zwangsverwaltung, bei einer Zwangseinstellung, bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder bei nega- tiver Bonitätsauskunft.
Kreditwürdigkeit. Dem Vertriebspartner obliegt die Entscheidung, , ob und in welchem Mass Kreditrahmen für seine Kunden erweitert oder verändert werden. Leistet ein Kunde Zahlungen an den Vertriebspartner nicht, entbindet dies den Vertriebspartner keinesfalls von seinen Zahlungs- verpflichtungen gegenüber Tech Data.