Kundenkarte Musterklauseln

Kundenkarte. Zugangskarte, mit der das Fahrzeug zu Beginn der Mietzeit geöffnet werden kann. Es kann sich um den Mitarbeiterausweis eines Unternehmens, eine Karte zur Verwendung öffentlicher Verkehrsmittel, NFC-fähige (Kredit-) Karten oder bei Bestellung über den Nutzerservice um eine individuelle Zugangskarte handeln.
Kundenkarte. Eine Spielteilnahme an der Lotterie Silvesterlotterie mittels Kundenkarte ist nicht möglich.
Kundenkarte. (1) Eine Kundenkarte ist erforderlich, wenn das Zeit-Ticket die zu befahrenden Tarifzonen nicht enthält. Für das MIA-/ MIAplus-Ticket sowie für Zeit-Tickets der Preisstufe H ist keine weitere Kundenkarte erforderlich. (2) Die Kundenkarte enthält neben der Kundennummer Eintragungen über die Tarifzonen, die befahren werden können, sowie die entsprechende Preisstufe. Die Kundenkarte und das Zeit-Ticket müssen dieselbe Preisstufe ausweisen. (3) Zwischen den eingetragenen Tarifzonen muss eine Verkehrsverbindung bestehen. Alle zwischen Ausgangs- und Zielzone durchfahrenen Tarifzonen sind in die Kundenkarte einzutragen. (4) Zeit-Tickets mit Ausnahme des MIA-/ MIAplus-Tickets und des JobTickets sind nur gültig, wenn die Kundenkarte den Prüfstempel des VBN enthält. Nachträglich geänderte oder unleserliche Kundenkarten bzw. Tickets sind ungültig und werden ohne Entschädigung eingezogen. (5) Kundenkarten sind bei den unter 1.1 genannten Verkaufsstellen erhältlich. Die Kundenkarte wird von der Ausgabestelle ausgefüllt. Kundenkarten können auch online über die Webseite unter xxx.xxx.xx beantragt werden.
Kundenkarte. (1) Die Kundenkarte enthält neben der Kundennummer Eintragungen über die Tarifzonen, die befahren werden können, sowie die entsprechende Preisstufe. Die Kundenkarte und das Zeit-Ticket müssen dieselbe Preisstufe ausweisen. (2) Zwischen den eingetragenen Tarifzonen muss eine Verkehrsverbindung bestehen. Alle zwischen Ausgangs- und Zielzone durchfahrenen Tarifzonen sind in die Kundenkarte einzutragen. (3) Anspruchsberechtigte und nicht anspruchsberechtigte Personen siehe Ziffer 3.3. (4) Persönliche Zeit-Tickets mit Ausnahme des JobTickets für Auszubildende und des SemesterTickets sind nur gültig, wenn die Kundenkarte den Prüfstempel des VBN enthält. Er ist über Eck auf dem Passfoto anzubringen. Kundenkarten, die mit einer Folie versehen sind, benötigen keinen Prüfstempel. Nachträglich geänderte oder unleserliche Kundenkarten bzw. Tickets sind ungültig und werden ohne Entschädigung eingezogen. (5) Antragsformulare und Kundenkarten sind bei den unter 1.1 genannten Verkaufsstellen erhältlich. Die Kundenkarte wird von der Ausgabestelle ausgefüllt. Für die Ausfertigung der Kundenkarte ist ein für eine Identifizierung eindeutiges Lichtbild erforderlich. Kundenkarten für SchülerInnen können online über die Webseite unter xxx.xxx.xx beantragt werden. Nachträglich geänderte Antragsformulare sind ungültig. (6) Fahrgäste, die keine der vorgenannten Verkaufsstellen erreichen können, erhalten beim Fahrer ihrer regionalen Buslinie einen Antrag auf eine Kundenkarte, der ausgefüllt und mit einem aktuellen Lichtbild des Fahrgastes beim Fahrer wieder abgegeben werden kann oder per Post an das Verkehrsunternehmen oder die VBN GmbH gesandt werden. Die Kundenkarte wird dann dem Fahrgast per Post zugestellt. (7) Die Kundenkarte für Schülerlnnen wird auf schriftlichen Antrag ausgestellt. Dieser muss von der betreffenden Schule bzw. Ausbildungsstätte bestätigt und mit Dienstsiegel versehen sein. Die Kundenkarte wird bei SchülerInnen ab 15 Jahre längstens für ein Schuljahr bzw. Ausbildungsjahr, Semester bzw. Trimester ausgestellt. Für eine Verlängerung der Kundenkarte ist ein neuer Antrag zu stellen. (8) Das ausgefüllte und von der Schule bzw. Ausbildungsstätte abgestempelte und unterschriebene Antragsformular bzw. eine gültige Schulbescheinigung, ein Studierendenausweis oder eine Immatrikulationsbescheinigung in Verbindung mit einem gültigen Lichtbildausweis dienen als Nachweis für die Berechtigung zum Erwerb der Kundenkarte. Die Berechtigung und Geltungsdauer wird durch die betrie...
Kundenkarte. Für den Erwerb von 7-TageTickets, MonatsTickets, Xxxxxxx-7-TageTickets und Xxxxxxx-MonatsTickets ist eine Kundenkarte erforderlich. Anträge hierfür finden Sie im Internet unter: xxx.xxx.xx.
Kundenkarte. 4.1 Mit Vertragsschluss erhält der Kunde auf dessen Wunsch eine Kundenkarte gegen eine Gebühr gemäß der geltenden Tarifübersicht. Diese Kundenkarte dient als Zugangsmittel zum gebuchten Fahrzeug. 4.2 Die Kundenkarte bleibt Eigentum von SWH. Der Verlust der Kundenkarte ist SWH unverzüglich mitzuteilen und die Umstände des Verlustes sind schriftlich darzulegen. Der Kunde haftet im gesetzlichen Rahmen für alle durch den Verlust der Kundenkarte verursachten Schäden, insbesondere, wenn dadurch der Diebstahl von Fahrzeugen ermöglicht wurde. 4.3 Handelt es sich bei dem Kunden um einen Privatkunden (Verbraucher i. S. d. § 13 BGB), ist die Kundenkarte personenbezogen und nicht übertragbar.
Kundenkarte ewz stellt der Kundin kostenlos eine Kunden- karte zur Verfügung. Mit dieser Karte kann sich die Kundin an den Ladestationen von ewz sowie an den weiteren Ladestationen im Netzwerk von xxxxxxxxxxx.xx wie auch an anderen teilneh- menden Ladestationen in anderen Netzwerken im In- und Ausland identifizieren und Ladevor- gänge freischalten und bezahlen. ewz stellt der Kundin die Kundenkarte nach Eröffnung ihres Xxxxxx per Post zu. Wünscht die Kundin mehr als eine Kundenkarte, so kann sie kostenpflichtig weitere Karten bestellen. Bei Verlust oder Diebstahl der Kundenkarte muss die Kundin diese sofort über die Support- Hotline von ewz deaktivieren lassen. ewz lehnt jede Haftung für den missbräuchlichen Ge- brauch einer verloren gegangenen oder gestoh- lenen Kundenkarte ab. Wird diese zur Bezah- lung eingesetzt, bevor die Kundin die Karte von ewz hat sperren lassen, muss die Kundin die entsprechenden Beträge selber bezahlen. ewz ersetzt defekte Kundenkarten kostenlos, so- fern die Kundin den Defekt nicht selber verur- sacht hat. Der Ersatz von verlorenen, gestohle- nen oder von der Kundin beschädigten Kunden- karten erfolgt auf Rechnung der Kundin.
Kundenkarte. Die Kundenkarte ist ein Serviceangebot von LOTTO Niedersachsen und dient der Sicherheit des Karteninhabers (z. B. bei Verlust der Spielauftragsquittung). Auf schriftlichen Antrag wird jedem Spielteilnehmer eine Kundenkarte durch LOTTO Niedersachsen ausgestellt. Der Antrag für eine unbeschränkte Teilnahme am gesamten Spielangebot von LOTTO Niedersachsen hat Vor- und Zunamen, Geburtsdatum, Geburtsort, Anschrift und Kontoverbindung mit entsprechender Inhaberschaft für dieses Auszahlungskonto zu enthalten. Die hinterlegten Kundendaten werden unter den geltenden Datenschutzbestimmungen vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben, mit Ausnahme von gesetzlichen Auskunftsverpflichtungen. Der Antrag ist in der Annahmestelle zu stellen und die vorgesehene Gebühr in Höhe von 5,00 € inkl. USt. für die Laufzeit von zwei Jahren ist hierbei zu entrichten. Bei Änderung von Namen, Anschrift oder Kontoverbindung ist die Zentrale von LOTTO Niedersachsen ohne schuldhaftes Zögern schriftlich oder per E-Mail zu benachrichtigen. Bei Verlust der Kundenkarte ist eine Sperrung auch telefonisch möglich. Die Kundenkarte ist für zwei Jahre gültig, wobei ihre Laufzeit um jeweils die gleiche Gültigkeitsdauer gegen Zahlung der hierfür vorgesehenen Gebühr verlängert werden kann. Die Kundenkarte ist personengebunden und nicht übertragbar und darf daher ausnahmslos vom Karteninhaber genutzt werden. Der Spielteilnehmer hat die Möglichkeit, seiner Kundenkarte bis zu zehn verschiedene Spielscheine und/oder Quick-Tipps zuordnen zu lassen. Die Kundenkarte kann auch bei Vorliegen einer Spielersperre für die Teilnahme an dieser Lotterie verwendet werden.
Kundenkarte. Die durch die edrive carsharing AG ausgestellte Kundenkarte ermöglicht den Zugang zu den EWA-energieUri-Fahrzeugen.
Kundenkarte. Der TCS kann den registrierten Kunden des La- de-Services eine Kundenkarte zur Verfügung stel- len. Mit dieser Karte kann sich der Kunde an den Ladestationen des eMobility Netzes des TCS und seiner roaming partner identifizieren und Lade- vorgänge freischalten und bezahlen. Bei Verlust oder Diebstahl der Kundenkarte muss der Kunde diese sofort beim TCS melden. Der TCS lehnt jede Haftung für den missbräuchlichen Ge- brauch einer verloren gegangenen oder gestoh- lenen Kundenkarte ab. Wird diese zur Zahlung eingesetzt, bevor der Kunde die Karte vom TCS hat sperren lassen, muss der Kunde die entspre- chenden Beträge selbst bezahlen. Der Kunde ist verpflichtet bei der Nutzung der Kundenkarte die jeweils gültigen Endkunden- preise in der eCharge App zu prüfen.