Kunst und Kultur Musterklauseln

Kunst und Kultur. Hessen ist reich an Kulturschätzen und von großer kultureller Vielfalt geprägt. Kunst und Kultur können den Blick auf die Welt verändern und neue Denkanstöße ermöglichen. Ihre Förderung ist eine öffentliche Aufgabe und als Staatsziel in der Hessischen Verfassung verankert. Wir schätzen das Engagement zahlreicher ehrenamtlich Tätiger im Kulturbereich und werden dieses auch in Zukunft besonders fördern. Wir machen keine Unterschiede, für uns ist Engagement in allen Bereichen der Kunst und Kultur gleich viel wert. Die documenta als Kulturinstitution in Hessen mit Weltrang werden wir weiter unterstützen. Das in Entstehung befindliche documenta-Institut werden wir gemeinsam mit der Stadt Kassel realisieren und die documenta-Professuren verstetigen. Besonders herausragend ist unser UNESCO-Welterbe. Mit der bereits bei der UNESCO eingereichten Bewerbung für die „Künstlerkolonie Mathildenhöhe“ in Darmstadt haben wir gute Aussichten für eine siebte Stätte des Kultur- und Naturerbes in Hessen. Auch in Zukunft werden wir potentielle weitere hessische Kandidaten, wie das Liebigmuseum in Gießen, bei der Bewerbung unterstützen. Der begonnene Modellversuch zur Übertragung der Fördermittel der Soziokultur auf den Dachverband soll auf weitere geeignete Bereiche des Kulturschaffens wie die freien darstellenden Künste ausgeweitet werden. Dabei soll sichergestellt werden, dass Kulturinstitutionen und -schaffende auch ohne Verbandsmitgliedschaft bei der Förderung angemessen berücksichtigt werden. Wir werden prüfen, wie Förderrichtlinien vereinfacht und damit bürokratische Hürden abgebaut werden können. Mit einem Programm zur Instandsetzung von Kreativraum und einem Atelierprogramm für Kulturschaffende wollen wir landesweit Freiräume schaffen, in denen Künstlerinnen und Künstler aller Sparten ihrer Kunst nachgehen können. Dafür sollen Initiativen bei der Anmietung von geeigneten Räumlichkeiten unterstützt werden. Alle Menschen sollen Kultur schaffen und an Kultur teilhaben können. Wir werden daher ein besonderes Augenmerk auf Barrierefreiheit legen. Wir wollen Kulturschaffende mit Behinderung noch besser unterstützen, damit sie ihr Potenzial noch stärker entfalten können. Mit einem Preis für Inklusion im Bereich Kunst und Kultur wollen wir Engagement in diesem Bereich besonders würdigen. Der Kulturfonds FrankfurtRheinMain ist ein Erfolgsmodell. Wir ermuntern weitere Kreise, Städte und Gemeinden, nach diesem Modell freiwillig zu kooperieren. Auch die Kulturregion FrankfurtRheinM...
Kunst und Kultur. Kunst und Kultur – wesentlich und wertvoll für Düsseldorf Offen für kulturelle Bildung Kultur in Vielfalt und Qualität fördern Räume für Kunst und Kultur Kunst im öffentlichen Raum
Kunst und Kultur. 1. Die Vertragsparteien ermutigen zur gemeinsamen Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Kultur durch folgende Maßnahmen:
Kunst und Kultur. Wir bekennen uns zur Förderung der vielfältigen, dichten und an Höhepunkten rei- chen Kunst und Kultur im Land als einer Investition in die Zukunft. Eine zukunftsoffe- ne Gesellschaft braucht sie als Quelle für Kreativität und Innovation. Das Land fördert auch in Zukunft in der Spitze und in der Breite, in den Zentren und in der Fläche. Für die Kunst soll im künftigen Haushalt nicht mehr, aber auch nicht weniger Geld als bisher zur Verfügung stehen. Um Spielräume für neue Ideen und Projekte zu schaf- fen, wird die Struktur der staatlichen Kunstförderung auf den Prüfstand gestellt. Wir werden auf der Grundlage der Arbeit des Kunstbeirats die Kunstkonzeption des Lan- des fortschreiben. Die Maßnahmen zur Stärkung der Eigenständigkeit und Wirtschaftlichkeit staatlicher Kultureinrichtungen werden fortgeführt. Dazu sollen die Staatsgalerie Stuttgart, das Württembergische Landesmuseum, die Kunsthalle Baden-Baden und weitere Kultur- einrichtungen des Landes in Landesbetriebe umgewandelt werden. Auf dem Gebiet der kaufmännischen Geschäftsführung werden wir sinnvolle Verbundlösungen prü- fen. Wir werden die erfolgreichen Großen Landesausstellungen fortführen. Baden- Württemberg ist nicht nur ein Land der Kunst und Kultur, sondern auch ein Land der Künstlerinnen und Künstler und einer aufregenden Kunstszene. Wir werden Projekte unterstützen, die die Vernetzung und den kontinuierlichen, lebendigen Austausch der Künstler und Künstlerinnen im Land fördern, insbesondere der jungen, noch nicht arrivierten. Wir setzen auch auf eine aktive Kooperation der Institutionen und Vereine im Kunstbereich. Wir laden die Kunstschaffenden im Land ein, sich am Projekt „Ju- gendbegleiter“ zu beteiligen und damit an der Gestaltung von Ganztagsangeboten an Schulen mitzuwirken.

Related to Kunst und Kultur

  • Rechte und Pflichten des Kunden Der Kunde verpflichtet sich, die persönlichen Zugangsdaten zum Dienst vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Die Erbringung der Leistung steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde sämtliche für den Zugang zum Dienst notwendigen Einrichtungen, z. B. eine funktionale Internetverbindung, bereitstellt. Ist die Nutzung des Dienstes mit SIS-Standard vereinbart, so ist dem Kunden keine private Nutzung des SIS-Standard, sondern lediglich eine Nutzung für Datenübermittlungen gestattet, die der Aufrechterhaltung der Funktionalität der TI-Anwendungen dient. Wünscht der Kunde eine darüber hinausgehende Nutzungsmöglichkeit, also auch für private Zwecke, so kann er die kostenpflichtige Zugangsoption „SIS-Power“ erwerben. Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, den Dienst nicht missbräuchlich zu nutzen und die Nutzungsvorgaben sowie die rechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Der Kunde wird den bereitgestellten Dienst weder zur Verbreitung noch zum Abruf rechts- und sittenwidriger Informationen nutzen und ist für Verletzungen von geschützten Rechtspositionen Dritter verantwortlich. Verstößt der Kunde gegen die vorgenannten Verbote und Gebote, ist PSYPRAX berechtigt, die Vereinbarung fristlos zu kündigen und die Leistung einzustellen. Soweit PSYPRAX wegen eines Verstoßes des Kunden gegen die vorgenannten gesetzlichen Vorschriften in Anspruch genommen wird, wird der Kunde PSYPRAX von den Ansprüchen Dritter freistellen. Jegliche Rücksendungen sind vom Kunden im Voraus bei PSYPRAX anzukündigen und bedürfen der Autorisierung durch PSYPRAX. PSYPRAX veranlasst sodann die Abholung der Rücksendung beim Kunden. Ohne Autorisierung an PSYPRAX übersandte Rücksendungen, unabhängig davon, ob frei oder unfrei, werden nicht angenommen und die dafür ggf. entstandenen Kosten dem Kunden nicht erstattet. Die Autorisierung einer Rücksendung bedeutet keine Anerkennung eines Mangels oder einer sonstigen Beanstandung des Kunden.

  • Gesellschafterversammlung In der Gesellschafterversammlung der Emittentin sind die Gesellschafter mit ihrem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Stimmenanteil vertreten. Hier fassen die Gesellschafter in ihrer Gesamtheit als oberstes Willensbildungsorgan ihre Beschlüsse. Gesellschafterbeschlüsse können grundsätzlich zu allen Belangen der Gesellschaft gefasst werden und beziehen sich insbesondere auf die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Geschäftsergebnisses.

  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………

  • Erweiterung des Versicherungsschutzes Die Absätze 13.1. bis 13.4 gelten entsprechend, wenn der Versicherungsschutz nachträglich erweitert wird und deshalb eine erneute Risikoprüfung erforderlich ist.

  • Rauchverbot Im gesamten Gebäude, d.h. dem Apartment und den Gemeinschaftsflächen, besteht ein strenges Rauchverbot. Rauchen ist nur auf ausgewiesenen Flächen im Außenbereich gestattet.

  • Abwicklung Die Zeichnung von Anteilen muss durch elektronische Überweisung der Zeichnungsgelder auf die im entsprechenden Antragsformular genannten Konten zum Annahmeschluss (wie im Abschnitt „Zeichnungen“ der entsprechenden Ergänzung angegeben) erfolgen. Zeichnungen von Anteilen einer Klasse erfolgen in der jeweiligen Währung der Anteilsklasse, es sei denn, die Verwaltungsratsmitglieder beschließen, Zeichnungen in jeder frei konvertierbaren Währung zu akzeptieren, die von der Verwaltungsstelle anerkannt wird, in welchem Fall solche Zeichnungsgelder zum geltenden Wechselkurs in die entsprechende Währung umgetauscht werden, die der Verwaltungsstelle zugänglich ist, und die Umtauschkosten von den Zeichnungsgeldern abgezogen werden. Habenzinsen, die auf Zeichnungsgelder anfallen, die vor dem für diese geltenden Annahmeschluss eingegangen sind, sind dem Konto des betreffenden Teilfonds gutzuschreiben. Überziehungszinsen, die infolge des verspäteten Eingangs von Zeichnungsgeldern berechnet werden, können im Ermessen der Verwaltungsratsmitglieder dem Konto des betreffenden Teilfonds belastet werden. Die Verwaltungsratsmitglieder haben diese Entscheidungsbefugnis wahrgenommen und festgelegt, dass solche Überziehungszinsen unter bestimmten Umständen dem Konto des jeweiligen Teilfonds belastet werden. Gegen die Zeichnungsgelder nicht vor der Zeichnungshandelsfrist bei der Gesellschaft ein, werden die Anteile vorläufig zugeteilt und die Gesellschaft kann (vorbehaltlich der Einschränkungen im Abschnitt „Kreditaufnahme“) vorübergehend einen den Zeichnungsgeldern entsprechenden Kreditbetrag aufnehmen und diese Gelder entsprechend den Anlagezielen und -politiken der Gesellschaft investieren. Nach Eingang der Zeichnungsgelder wird die Gesellschaft diese zur Rückzahlung des aufgenommenen Betrages verwenden und behält sich das Recht vor, von dem Anleger die Zahlung marktüblicher Zinsen auf die ausstehenden Zeichnungsgelder zu verlangen. Zudem behält sich die Gesellschaft das Recht vor, die vorläufige Zuteilung von Anteilen unter diesen Umständen zu stornieren. Ferner muss der Anleger der Gesellschaft, der Vertriebsgesellschaft und der Verwaltungsstelle jeglichen Schaden ersetzen, der ihnen dadurch entstanden ist, dass der Anleger es versäumt hat, die Zeichnungsgelder fristgerecht zu überweisen. Zusätzlich kann die Gesellschaft die Gesamtheit oder einen Teil des Bestands eines Anteilinhabers zurücknehmen und aus dem Erlös einen Verlust ausgleichen, der daraus entstanden ist, dass der Anleger den Zeichnungsbetrag nicht innerhalb der in der jeweiligen Ergänzung genannten Frist gezahlt hat.

  • Sonstige Schadensersatzansprüche 1. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers (im Folgenden: Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.

  • Auftraggeber Die Rechtsperson, die mit dem Spediteur einen Verkehrsvertrag abschließt.

  • Schriftlichkeit Neben diesem Vertrag bestehen keine mündlichen oder schriftlichen Abreden. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen in jedem Fall bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit der Schriftform. Das Übersenden per Fax genügt der Schriftform. Ein Abgehen vom Schriftformerfordernis ist ausdrücklich ausgeschlossen.

  • Welche Datenschutzrechte habe ich? Jede betroffene Person hat das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DSGVO, das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO, das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO, das Recht auf Widerspruch aus Artikel 21 DSGVO sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit aus Artikel 20 DSGVO. Beim Auskunftsrecht und beim Löschungsrecht gelten die Einschränkungen nach §§ 34 und 35 BDSG (neu). Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei einer zuständigen Daten- schutzaufsichtsbehörde (Artikel 77 DSGVO i.V.m. § 19 BDSG (neu)). Im Rahmen der Geschäftsbeziehung müssen Sie diejenigen personenbe- zogenen Daten bereitstellen, die für die Aufnahme und Durchführung einer Geschäftsbeziehung und der Erfüllung der damit verbundenen vertraglichen Pflichten erforderlich sind oder zu deren Erhebung die ebase gesetzlich verpfli- chtet ist. Ohne diese Daten wird die ebase in der Regel den Abschluss des Ver- trages oder die Ausführung des Auftrages ablehnen müssen oder einen beste- henden Vertrag nicht mehr durchführen können und ggf. beenden müssen. Insbesondere ist die ebase nach den geldwäscherechtlichen Vorschriften verpflichtet, Sie vor der Begründung der Geschäftsbeziehung anhand eines gültigen Ausweisdokumentes zu identifizieren und dabei Namen, Geburtsort, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Anschrift sowie Ausweisdaten zu erheben und festzuhalten. Damit die ebase dieser gesetzlichen Verpflichtung nachkom- men kann, haben Sie der ebase nach dem Geldwäschegesetz die notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen und sich im Laufe der Geschäftsbeziehung ergebende Änderungen unverzüglich anzuzeigen. Sollten Sie der ebase die notwendigen Informationen und Unterlagen nicht zur Verfü- European Bank for Financial Services GmbH (ebase®) 00000 Xxxxxxx xxx.xxxxx.xxx gung stellen, darf die ebase die von Ihnen gewünschte Geschäftsbeziehung nicht aufnehmen oder fortsetzen. Zur Begründung und Durchführung der Geschäftsbeziehung nutzt die ebase grundsätzlich keine vollautomatisierte automatische Entscheidungsfindung gemäß Artikel 22 DSGVO. Sollte die ebase diese Verfahren in Einzelfällen ein- setzen, wird die ebase Sie hierüber gesondert informieren, sofern dies geset- zlich vorgegeben ist.