Kunstpädagogik Musterklauseln

Kunstpädagogik. Nach starken Jahrgängen in 2003/2004 und einem Rückgang der Studierenden- zahlen rund um die Jahre 2007/2008 ist seit 2010 wiederum eine leicht sinkende Nachfrage bei den Bewerbern und Studienanfängern zu verzeichnen. So sind im Wintersemester 2013/2014 59 Bewerbungen eingegangen, wovon schließlich 23 nach einer erfolgreichen Eignungsprüfung mit dem Studium begonnen haben (Vergleich: Wintersemester 2010/11 – 85 Bewerbungen und 36 Zulassungen). Dies hat – neben weiteren Faktoren – in der Konsequenz Auswirkungen auf die Zahl der erfolgreichen Abschlüsse und ebenso auf die Gesamtzahl von Personen in der Refe- rendarsausbildung. Auf der anderen Seite wurde Anfang 2013 durch Meldungen des ehemaligen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus deutlich, dass dieser Ent- wicklung ein von den Schulen gemeldeter Bedarf von in etwa 100 Stellenäquivalen- ten an bayerischen staatlichen Gymnasien gegenüber steht, der derzeit nicht abge- deckt werden kann. Ziel ist es, im Rahmen der Laufzeit der Zielvereinbarung eine kontinuierliche Steige- rung der Bewerber-, Studienanfänger- und Absolventenzahlen des Studiengangs in jährlicher Rückkopplung (idealerweise jeweils im November eines Jahres) mit den entsprechenden Bedarfszahlen der Schulseite des Staatsministeriums zu erreichen. Zu diesem Zweck ergreifen insbesondere die fünf Fachvertreter des Studiengangs an der Akademie vielschichtige Maßnahmen und Initiativen: • Ausbau der bestehenden Kontakte zu den örtlichen Jobcentern für den Bereich Studienberatung, insbesondere zur Ansprache von Interessenten aus dem Bereich der beruflich Qualifizierten; • Erweiterung der bestehenden Kontakte zu den Schulberatungsstellen, insbesondere zur Ansprache von interessierten Schülerinnen und Schülern; • Gezielter Versand von Informationsflyern für den Studiengang; • Präsenz des Studiengangs auf den wesentlichen Plattformen der „Social Media“; • Organisation verschiedener Veranstaltungsformen zur Intensivierung der Außendarstellung des Studiengangs: insbesondere ▪ Informationstage während der Jahresausstellung und damit verbundene Führungen für Schülergruppen; ▪ Erprobung einer neuen, zweitägigen Informationsveranstaltung „Testgelände Kunstakademie München“; ▪ Regelmäßiges Angebot von Mappenforen (in Ergänzung zu individuellen Mappenberatungsterminen) als klassenübergreifende Beratung für die künstlerische Arbeit von Studieninteressierten; ▪ Studierende der Kunstpädagogik als „Botschafter“ an Schulen; ▪ ggf. Mitbetreuung von P-Seminaren du...
Kunstpädagogik 

Related to Kunstpädagogik

  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.