Kursausfall Musterklauseln

Kursausfall. B&K behält sich vor, bei Eintreten von nicht zu vertretenden Umständen, wie z.B. der Erkrankung oder dem sonstigen Ausfall eines Referenten, das Seminar räumlich und/oder zeitlich zu verlegen, einen anderen Referenten ersatzweise einzusetzen oder die Veranstaltung abzusagen. Bei Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl (diese beträgt jeweils 50 % der maximalen Teilnehmerzahl pro Seminar) behält sich B&K vor, die jeweilige Veranstaltung abzusagen. In diesem Fall bemüht sich B&K die Teilnehmer spätestens 10 Tage vor dem geplanten Veranstaltungsbeginn zu informieren und mit den Teilnehmern, wenn gewünscht und möglich einen Ersatztermin zu finden. Alternativ kann bei Absage eines Seminares durch die B&K der Teilnehmer die Rückerstattung von schon überwiesener Teilnahmegebühren fordern. Im Fall der ersatzlosen Absage einer Veranstaltung werden bereits überwiesene Teilnahmegebühren erstattet. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers, insbesondere Schadensersatzansprüche (auch Stornogebühren für Reise oder Hotelkosten) bei Änderungen oder Absage eines Seminars bestehen nicht.
Kursausfall. Wird ein Kurs vor Beginn des Programms abgesagt, werden die betroffenen Teilnehmenden benachrichtigt und auf einen anderen verfügbaren Kurs verwiesen. Wenn für einen Antragsteller/eine Antragstellerin keine derartige Lösung möglich ist, kann er/sie seine/ihre Teilnahme am ISU-Programm unentgeltlich stornieren und eine Rückerstattung der bis dahin eingezahlten Gebühren erhalten. Im Falle eines Kursausfalles im Laufe des Programms, besteht ebenfalls die Möglichkeit einen anderen Kurs zu belegen. Findet sich kein gleichwertiger Kurs, kann in diesem Fall die Kursgebühr anteilig erstattet werden. Da die ISU ein intensives Kurzzeitstudium im Ausland ist, gibt es keine „Drop/Add-Periode“ (Zeitraum, in dem gewählte Kurse gewechselt werden können). Allerdings ist eine Kursänderung möglich, wenn der/die Studierende sich für einen Kurs in deutscher Sprache registriert hat, aber Probleme hat, den Inhalt aufgrund von Sprachproblemen zu verstehen. Eine Kursänderung ist nur möglich, nachdem der/die Studierende die Erlaubnis für den Kurswechsel von der verantwortlichen Person für die Akademische Koordination der ISU erhalten hat. Die ISU stellt für die Teilnehmenden eine Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung für die Dauer des Programms zur Verfügung. Eine Versicherung für den Reiseweg wird stark empfohlen. Der Entfall eines Kurses als Folge von Krankheit, höherer Gewalt oder anderweitig unvorhersehbarer Ereignisse oder Entwicklungen kann auftreten. In einem solchen Fall haben die Teilnehmenden keinen Anspruch auf Durchführung des Kurses.
Kursausfall. Ausgefallene Kursstunden durch Erkrankung bzw. Verhinderung des Kursleiters wird nach Vereinbarung nachgeholt bzw. vergütet. Ein Anspruch auf Nachholung des Unterrichts beim jeweiligen Kursleiter besteht nicht.
Kursausfall. Unterrichtsstunden, die wegen Krankheit oder höherer Gewalt (z.B. Krankheit von Trainer/innen, technischer Defekt, etc.) ausfallen müssen werden Teilnehmer:innen, die auf Basis einer 1er, 5er oder 10er-Karte trainieren, nicht berech- net. Mitglieder erhalten ein Ersatzangebot. Pilates Studio Saar ist berechtigt, Ersatztermine/Ersatzkursleiter anzubie Bei nicht ausreichender Beteiligung (mind. 3 Teilnehmer:innen) behält sich der Kursleiter das Recht vor, eine Eintei- lung in andere Kurse vorzunehmen. In diesem Fall werden wir frühzeitig per E-Mail oder telefonisch informieren. Öffnungszeiten/Feiertage An Wochenenden und an den gesetzlichen Feiertagen im Saarland sowie Karneval (Donnerstag bis Dienstag) und zwischen Weihnachten und Neujahr finden keine Trainings statt. Ebenso sind 14-tägige Betriebsferien im Früh- jahr/Xxxxxx möglich.
Kursausfall. „Kalah Combat System Magdeburg“ behält sich das Recht vor, das Training aus wichtigen Gründen rechtzeitig vor Beginn (bis 18 Uhr) abzusagen. Wichtige Gründe für einen Trainigsausfall sind das Nichterreichen der Teilnehmerzahl von mindestens vier Teilnehmenden, Erkrankung oder Dienstverpflichtung des Instructors (Trainer). Die jeweilige Vertragsdauer verlängert sich um diese Ausfallzeit. Entfällt ein Seminar/Workshop mit einmaliger Teilnahmegebühr, so erfolgt die Erstattung der Kursgebühren innerhalb von 10 Tagen nach der Kursabsage. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.

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  • Abwicklung Zeichnungsgelder für Anteilsklassen sollten bis zum Abrechnungstermin für Zeichnungen auf die im relevanten Antragsformular angegebenen Konten überwiesen werden. Zeichnungen von Anteilen einer Klasse erfolgen in der jeweiligen Währung der Anteilsklasse, es sei denn, die Geschäftsführungsmitglieder beschliessen, Zeichnungen in jeder frei konvertierbaren Währung zu akzeptieren, die von der Verwaltungsstelle anerkannt wird, in welchem Fall solche Zeichnungsgelder zum geltenden Wechselkurs in die entsprechende Währung umgetauscht werden, die der Verwaltungsstelle zugänglich ist, und die Umtauschkosten von den Zeichnungsgeldern abgezogen werden. Habenzinsen, die auf Zeichnungsgelder anfallen, die vor dem für diese geltenden Annahmeschluss eingegangen sind, sind dem Konto des betreffenden Fonds gutzuschreiben. Sollzinsen, die aufgrund des verspäteten Eingangs der Zeichnungsbeträge erhoben werden, werden nach Ermessen der Geschäftsführungsmitglieder dem Konto des entsprechenden Fonds belastet. Wenn Zeichnungsgelder beim ICAV nicht vor dem Abrechnungstermin für Zeichnungen eingehen, werden Anteile provisorisch zugeteilt, und das ICAV kann (vorbehaltlich der Beschränkungen im Abschnitt „Zusätzliche Informationen - Befugnisse zur Kreditaufnahme und Verpfändung“) vorübergehend einen Betrag leihen, der den Zeichnungsgeldern entspricht, und diesen gemäss Anlageziel und Anlagepolitik des ICAV investieren. Nach Eingang der Zeichnungsgelder wird das ICAV diese zur Rückzahlung des aufgenommenen Betrages verwenden und behält sich das Recht vor, von dem Anleger die Zahlung marktüblicher Zinsen auf die ausstehenden Zeichnungsgelder zu verlangen. Zudem behält sich das ICAV das Recht vor, die vorläufige Zuteilung von Anteilen unter diesen Umständen zu stornieren. Ferner muss der Anleger des ICA, dem Marketingberater und der Verwaltungsstelle jeglichen Schaden ersetzen, der ihnen dadurch entstanden ist, dass der Anleger es versäumt hat, die Zeichnungsgelder fristgerecht zu überweisen. Zusätzlich kann das ICAV die Gesamtheit oder einen Teil des Bestands eines Anteilinhabers zurücknehmen und aus dem Erlös einen Verlust ausgleichen, der daraus entstanden ist, dass der Anleger den Zeichnungsbetrag nicht bis zum Abrechnungstermin für Zeichnungen gezahlt hat.

  • Sonstige Schadensersatzansprüche 1. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers (im Folgenden: Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.