Kursänderungsrisiko Musterklauseln

Kursänderungsrisiko. Der Anleger trägt das Risiko, dass der Sekundärmarktkurs der Schuldverschreibungen während der Laufzeit fällt und deutlich unter dem Erwerbspreis liegen kann. Der Sekundärmarktkurs der Schuldverschreibungen wird während der Laufzeit von einer Vielzahl von marktpreisbestimmenden Faktoren beeinflusst. Der Anleger kann bei einem Verkauf vor dem Ende der Laufzeit einen erheblichen Verlust bis hin zum Totalverlust seines eingesetzten Kapitals erleiden.
Kursänderungsrisiko. Aktienkurse und Kurse aktienähnlicher Wertpapiere weisen unvorhersehbare Schwankungen auf. Kurz-, mittel- und langfristige Aufwärtsbewegungen und Abwärtsbewegungen können einander ablösen, ohne dass ein fester Zusam- menhang für die Dauer der einzelnen Phasen herleitbar ist. Langfristig sind die Kursbewegungen durch die Ertragslage der Unternehmen bestimmt, die ihrerseits durch die Entwicklung der Gesamtwirtschaft und der politischen Rahmenbedingungen beeinflusst werden können. Mittelfristig über- lagern sich Einflüsse aus dem Bereich der Wirtschafts-, Währungs- und Geld- politik. Kurzfristig können aktuelle, zeitlich begrenzte Ereignisse wie bspw. Aus- einandersetzungen zwischen den Tarifparteien oder auch internationale Krisen Einfluss auf die Stimmung an den Märkten und damit auf die Kursentwicklung der Aktien nehmen. Psychologie der Marktteilnehmer Steigende oder fallende Kurse am Aktienmarkt bzw. einer einzelnen Aktie sind von der Einschätzung der Marktteilnehmer und damit von deren Anlageverhal- ten abhängig. Neben objektiven Faktoren und rationalen Überlegungen wird die Entscheidung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren auch durch irratio- nale Meinungen und massenpsychologisches Verhalten beeinflusst. So reflek- tiert der Aktienkurs auch Hoffnungen und Befürchtungen, Vermutungen und Stimmungen von Käufern und Verkäufern. Die Börse ist insofern ein Markt von Erwartungen, auf dem die Grenze zwischen einer sachlich begründeten und einer eher emotionalen Verhaltensweise nicht eindeutig zu ziehen ist. Risikohinweis zu besonderen Unternehmenssituationen Während der Besitzdauer von Aktien im Portfolio eines Teilfonds kann es zu besonderen Unternehmenssituationen kommen, die Auswirkungen auf das je- weilige Teilfondsvermögen haben können. Beispiele hierfür sind Unternehmen, die Fusionsverhandlungen führen, für die Übernahmeangebote abgegeben wurden und infolgedessen Minderheitsaktionäre abgefunden werden. Bei einzelnen dieser Fälle kann es zunächst zu Andienungsverlusten kommen. Zu einem späteren Zeitpunkt können z.B. durch Gerichtsurteile (sog. Spruch- stellenverfahren) oder freiwillige Vergleiche für solche Aktien Nachbesserungs- zahlungen erfolgen, die dann zu einem Anstieg des Anteilpreises führen kön- nen; eine vorherige Bewertung dieser etwaigen Ansprüche erfolgt nicht. Antei- inhaber, die ihre Anteile vor dieser Zahlung zurückgegeben haben, profitieren folglich nicht mehr von deren eventuell positiven Effekt. Zinsänderungsrisiko Unter dem Zinsänder...
Kursänderungsrisiko. Es ist nicht sichergestellt, dass die Anleger die Schuldverschreibungen während der Laufzeit jederzeit zu 100 % des Nennbetrags veräußern können. Die Anleger sind, insbesondere bei einem vorzeitigen Verkauf, einem Kursänderungsrisiko ausgesetzt, d.h. der Kurs der Schuldverschreibungen kann während der Laufzeit unter 100 % des Nennbetrags sinken. Der Kurs der Schuldverschreibungen kann insbesondere dann unter 100 % des Nennbetrags fallen, wenn die Verzinsung der Schuldverschreibungen unter dem jeweiligen Marktzins vergleichbarer Schuldverschreibungen liegt. Erhöhtes Ausfallrisiko bei nachrangigen Schuldverschreibungen Im Falle der Auflösung oder der Insolvenz der Emittentin gehen die Ansprüche der Anleger aus nachrangigen Schuldverschreibungen den Ansprüchen anderer Gläubiger der Emittentin aus nicht nachrangigen Verbindlichkeiten im Rang nach. Dies bedeutet, dass in einem solchen Fall Zahlungen auf die nachrangigen Schuldverschreibungen solange nicht erfolgen, wie die Ansprüche dieser anderen Gläubiger der Emittentin aus nicht nachrangigen Verbindlichkeiten nicht vollständig befriedigt sind. Im Falle der Auflösung oder der Insolvenz der Emittentin sind die Anleger in nachrangige Schuldverschreibungen daher einem wesentlich höheren Ausfallrisiko ausgesetzt als Gläubiger aus nicht nachrangigen Verbindlichkeiten der Emittentin und müssen damit rechnen, einen teilweisen oder vollständigen Verlust ihres eingesetzten Kapitals zu erleiden. Keine Besicherung Die Schuldverschreibungen sind nicht besichert, d.h. die Emittentin hat im Hinblick auf ihre Verpflichtungen unter diesen Schuldverschreibungen zu Gunsten der Schuldverschreibungsgläubiger keine dinglichen (z.B. Grundpfandrechte) oder schuldrechtlichen (z.B. Garantien) Sicherheiten bestellt.
Kursänderungsrisiko. Aktienkurse können unvorhersehbaren Schwankungen unterliegen, die Verlustrisiken mit sich bringen. Kurz-, mittel und langfristige Aufwärts- und Abwärtsbewegungen der Kurse lösen einander ab, ohne dass ein fester Zusammenhang für die Dauer der einzelnen Phasen herleitbar ist. Grundsätzlich muss zwischen dem allgemeinen Marktrisiko und dem unternehmensspezifischen Risiko unterschieden werden. Diese beiden Risiken beeinflussen die Aktienkursentwicklung.

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  • Zinsänderungsrisiko Darunter versteht man die Möglichkeit, dass sich das Marktzinsniveau, das im Zeitpunkt der Begebung eines festverzinslichen Wertpapiers oder eines Geldmarktinstruments besteht, ändern kann. Änderungen des Marktzinsniveaus können sich unter anderem aus Änderungen der wirtschaftlichen Lage und der darauf reagierenden Politik der jeweiligen Notenbank ergeben. Steigen die Marktzinsen, so fallen i.d.R. die Kurse der festverzinslichen Wertpapiere bzw. Geldmarktinstrumente. Fällt dagegen das Marktzinsniveau, so tritt bei festverzinslichen Wertpapieren bzw. bei Geldmarktinstrumenten eine gegenläufige Kursentwicklung ein. In beiden Fällen führt die Kursentwicklung dazu, dass die Rendite des Wertpapiers in etwa dem Marktzins entspricht. Die Kursschwankungen fallen jedoch je nach Laufzeit des festverzinslichen Wertpapiers unterschiedlich aus. So haben festverzinsliche Wertpapiere mit kürzeren Laufzeiten geringere Kursrisiken als solche mit längeren Laufzeiten. Festverzinsliche Wertpapiere mit kürzeren Laufzeiten haben aber in der Regel gegenüber festverzinslichen Wertpapieren mit längeren Laufzeiten geringere Renditen. Marktbedingt kann das Zinsänderungsrisiko auch für Sichteinlagen und kündbare Einlagen in Form von negativen Habenzinsen oder sonstigen ungünstigen Konditionen schlagend werden, wobei letztere sowohl im positiven als auch im negativen Sinn einer erhöhten Änderungsfrequenz unterliegen können.

  • Währungsrisiko Vermögenswerte des Fonds können in anderen Währungen als der Fondswährung angelegt sein. Der Fonds erhält die Erträge, Rückzahlungen und Erlöse aus solchen Anlagen in der jeweiligen Währung. Fällt der Wert dieser Währung gegenüber der Fondswährung, so reduziert sich der Wert solcher Anla- gen und somit auch der Wert des Fondsvermögens.

  • Änderungsangebot Änderungen dieser Geschäftsbedingungen und der Sonderbedingungen werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlage- nen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Hat der Kunde mit der Bank im Rahmen der Geschäftsbeziehung einen elektro- nischen Kommunikationsweg vereinbart (zum Beispiel das Online- Banking), können die Änderungen auch auf diesem Wege angeboten werden.

  • Änderungsklausel Da unsere Datenverarbeitung Änderungen unterliegt, werden wir auch unsere Datenschutzinformationen von Zeit zu Zeit anpassen. Wir werden Sie über Änderungen rechtzeitig informieren.

  • Umfang der Forderungsausfalldeckung A3-3.1 Versicherungsschutz besteht bis zur Höhe der titulierten Forderung. A3-3.2 Die Entschädigungsleistung des Versicherers ist bei jedem Versicherungsfall auf die im Versicherungsschein und seinen Nachträgen vereinbarten Versicherungssummen begrenzt. Dies gilt auch dann, wenn sich der Versicherungsschutz auf mehrere entschädigungspflichtige Personen erstreckt. A3-3.3 Dem schadensersatzpflichtigen Dritten stehen keine Rechte aus diesem Vertrag zu.

  • Geltungsbereich des Versicherungsschutzes Der Versicherungsschutz erstreckt sich nach § 1 Absatz 4 Teil I AVB/KK 2013 auf Europa. Für vorübergehende Aufenthalte außerhalb Europas besteht nach § 1 Nr. 3 Teil II AVB/KK 2013 Versicherungsschutz für die Dauer von jeweils bis zu sechs Monaten; in Erweiterung hierzu verlängert er sich, sofern ein Versicherungsfall eingetreten ist und die versicherte Person die Rückreise nicht ohne Gefährdung ihrer Gesundheit antreten kann. Dies setzt voraus, dass sich der gewöhnliche Aufenthaltsort der versicherten Person in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) befindet.

  • Preisänderung 2.1 Sowohl der Grundpreis als auch der Arbeitspreis sind variable Preise. Sie bilden sich jeweils zum 01.01. eines Jahres anhand der folgenden Preisformel neu. Relevant ist für die Formel und die darin verwendeten Indexwerte jeweils der durchschnittliche Wert des letzten, vor der Preisänderung, vollständig publizierten Kalenderjahres für mit „neu“ gekennzeichnete Indexwerte bzw. des vorletzten, vor der Preisänderung vollständig publizierten Kalenderjahres für mit „alt“ gekennzeichnete Indexwerte.

  • Vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, so ist der Versicherer von der Entschädigungspflicht frei. Ist die Herbeiführung des Schadens durch rechtskräftiges Strafurteil wegen Vorsatzes in der Person des Versicherungsnehmers festgestellt, so gilt die vorsätzliche Herbeiführung des Schadens als bewiesen.

  • Erweiterung des Versicherungsschutzes Die Absätze 13.1. bis 13.4 gelten entsprechend, wenn der Versicherungsschutz nachträglich erweitert wird und deshalb eine erneute Risikoprüfung erforderlich ist.

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.