Kurzschlussschäden an der Verkabelung Musterklauseln

Kurzschlussschäden an der Verkabelung. Eingeschlossen sind Schäden an der Verkabelung des Fahrzeuges durch Kurzschluss. Folgeschäden fallen nicht unter die Haftungsfreistellung.
Kurzschlussschäden an der Verkabelung. A.2.2.1.10 Versichert sind Schäden an der Verkabelung des Fahrzeuges durch Kurzschluss ein- schließlich der dadurch bedingten Überspannungsschäden an angeschlossenen Ag- gregaten (z.B. Lichtmaschine, Batterie, Akkumulator (Akku) und Anlasser). Der Ersatz von Aggregatschäden ist auf 1.500 EUR je Schadenereignis begrenzt. Nicht versichert sind Schäden an angeschlossenen Geräten (z.B. Informations- und Unterhaltungssys- teme) und Überspannungsschäden durch Blitzeinschlag. Folgeschäden darüber hin- aus sind nicht versichert.
Kurzschlussschäden an der Verkabelung. A.2.2.6 Versichert sind Schäden an der Verkabelung des Fahrzeuges durch Kurz- schluss. Folgeschäden sind nicht versi- chert.
Kurzschlussschäden an der Verkabelung. Versichert sind Schäden an der Verkabelung des Fahrzeugs durch Kurz- schluss einschließlich der dadurch bedingten Überspannungsschäden an angeschlossenen Aggregaten (bspw. Lichtmaschine, Batterie, Anlasser, Akkumulator von Elektrofahrzeugen, etc.). Der Ersatz von Aggregatschä- den ist auf Euro 4.000,- je Schadenereignis begrenzt. Schäden bei Nutzung einer automatischen Portalwasch- anlage / Autowaschstraße Versichert sind Schäden am Fahrzeug, die sich aufgrund der unmittelbaren Nutzung einer automatischen Portalwaschanlage/ Autowaschstraße ereig- nen. Soweit ein Dritter Ersatz zu leisten hat, werden vom Versicherer nur die Kosten erstattet, die über die vorausgehende Leistungspflicht des Dritten hinausgehen. Sofern die Leistungspflicht des anderen rechtmäßig bestritten wird, bleibt es bei der vollständigen Leistungsverpflichtung des Versicherers. Die Erstattungshöhe ist auf maximal Euro 1.000,- je Schadenfall und Ver- sicherungsjahr begrenzt. Mitversicherung von Ladekarten bei Elektro- und Hyb- ridfahrzeugen Abweichend von A.2.1.3 ist der Diebstahl von Ladekarten aus dem ver- schlossenen Innen- oder Kofferraum des Kraftfahrzeugs mitversichert. Der Versicherer übernimmt die Kosten für eine neue Karte. Folgeschäden (z.B. finanzieller Schaden durch Missbrauch oder der Verlust eines Kartengut- habens) sind jedoch nicht versichert. A.2.3. Vollkaskoversicherungsschutz Versicherungsschutz besteht bei Beschädigung, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs einschließlich seiner mitversicherten Teile durch die nach- folgenden Ereignisse: Ereignisse der Teilkaskoversicherung Versichert sind alle Schadenereignisse der Teilkaskoversicherung nach A.2.2. Unfallschäden Als Unfall bezeichnet man ein durch ein unmittelbar von außen her plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis. Keine Unfallschäden sind deshalb insbesondere: - Schäden am Fahrzeug, die ihre alleinige Ursache in einem Bremsvor- gang haben, z.B. Schäden an der Bremsanlage oder an den Reifen. - Schäden am Fahrzeug, die ausschließlich aufgrund eines Betriebsvor- gangs eintreten, z.B. durch falsches Bedienen, falsches Betanken o- der verrutschende Ladung. - Schäden am Fahrzeug, die ihre alleinige Ursache in einer Materialer- müdung, Überbeanspruchung oder Abnutzung haben. - Schäden zwischen ziehendem und gezogenem Fahrzeug oder Anhä- nger ohne Einwirkung von außen, z.B. Rangierschäden am Zugfahr- zeug durch den Anhänger. - Verwindungsschäden. Vorhersehbare Beschädigungen des Fahrzeugs, ...
Kurzschlussschäden an der Verkabelung. Versichert sind Schäden an der Verkabelung des Fahrzeugs durch Kurzschluss.
Kurzschlussschäden an der Verkabelung. Die Haftungsbefreiung umfasst Schäden an der Verkabelung des Fahrzeugs durch Kurzschluss. Etwaige Folgeschäden sind bis insge- samt 5.000 EUR je Schadenereignis abgesichert. Folgeschäden an der Batterie und angeschlossenen Aggregaten eines Elektrofahrzeu- ges einschließlich Überspannungsschäden umfasst die Haftungsbe- freiung bis 7.500 EUR.
Kurzschlussschäden an der Verkabelung. In Ergänzung zu A.2.2.6 sind bei Elektro- und Hybrid-Pkw Folgeschäden durch Kurzschluss am Akkumulator bis zu einer Höhe von 20.000 Euro versichert. Ebenfalls mitversichert sind die erforderlichen Kosten für den Austausch der Hochvoltkabel.
Kurzschlussschäden an der Verkabelung. Ergänzend zu CART Ziffer 4.8 fallen Folgeschäden bis 10.000,00 Euro netto unter die Haftungsfreistellung. Dies gilt abweichend von CART Ziffer 4.1 auch soweit diese durch Fehlbedienung entsteht, die nicht unter CART Ziffer 4.12 fällt.
Kurzschlussschäden an der Verkabelung. A.2.2.6 Versichert sind Schäden an der Verkabe- lung des Fahrzeuges durch Kurzschluss. Folge- schäden sind nicht versichert.
Kurzschlussschäden an der Verkabelung. Versichert sind Schäden an der Verkabelung des Fahrzeugs, die unmittelbar durch Kurzschluss entstehen. Folgeschäden an unmittelbar angrenzenden stromführenden Teilen sind bis zu einer Schadenhöhe von € 3.000 mitversichert.