Service-Gebühr. Für die Erbringung des Service-Moduls fällt das im Einzelleasingvertrag angegebene Entgelt (monatliche Pauschale) an.
Service-Gebühr. Arval erhält für das Service-Modul „Arval Outsourcing Solutions“ die im Einzelleasingvertrag vereinbarte Service-Gebühr.
Service-Gebühr. Die für die Prüfsiegel, die Prüfstationen bzw. die App sowie die Bereitstellung der Datenbank anfallenden Gebühren werden entsprechend des angeforderten Kontingentes des Kunden gesondert berechnet und sind – sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde – sofort fällig. Arval erhält für das Service-Modul „Führer- scheinkontrolle“ die im Einzelleasingvertrag vereinbarte Service-Gebühr. Elektronische Fahrerunterweisung nach UVV
Service-Gebühr. Die für die Lernprogramme, den Fahrer-Zugang zum Webportal sowie die Bereitstellung der Datenbank anfallenden Gebühren werden entsprechend des angeforderten Kontingentes des Kunden gesondert berechnet und sind – sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde – sofort fällig. Arval erhält für das Service-Modul „elektronische Fahrerunterweisung nach UVV“ die im Einzelleasingvertrag vereinbarte Service-Gebühr.
Service-Gebühr. Arval erhält für das Service-Modul
Service-Gebühr. Unabhängig von den vorstehenden Abrechnungs- methoden erhält Arval für jedes Service-Modul entsprechend der Dienstleistungsbeschreibung zusätzlich die hierfür vereinbarte monatliche Service-Gebühr. Die Höhe der Service-Gebühr wird im jeweiligen Einzelleasingvertrag bzw. gesondert vereinbart. Die Höhe der Service-Gebühr richtet sich nach den bei Abschluss des jeweiligen Einzelleasing- vertrages geltenden Konditionen. Für die Dauer des jeweiligen Einzelleasingvertrages bleibt die Höhe der Service-Gebühr jedoch unverändert. Für den ersten und den letzten Vertragsmonat werden die Service-Gebühren zeitanteilig und taggenau abgerechnet.
Service-Gebühr. Arval erhält für das Service-Modul „Strafzettelabwicklung“ die im Einzel- leasingvertrag vereinbarte Service-Gebühr.
Service-Gebühr. Unabhängig von den vorstehenden Abrechnungsmethoden erhält ARVAL für jedes Service-Modul entsprechend der Dienstleistungsbeschreibung zusätzlich die hierfür vereinbarte monatliche Servicegebühr. Die Höhe der Service-Gebühr wird im jeweiligen Einzelleasingvertrag bzw. gesondert vereinbart. Die Höhe der Servicegebühr richtet sich nach den bei Abschluss des jeweiligen Einzelvertrages geltenden Konditionen. Für die Dauer des jeweiligen Einzelvertrages bleibt die Höhe der Servicegebühr jedoch unverändert. Für den ersten und den letzten Vertragsmonat werden die Service-Gebühren zeitanteilig und taggenau abgerechnet.
Service-Gebühr. Die vereinbarten Leistungen von Arval für das Service-Modul „Arval Assistance“ sind entsprechend der Regelung im Einzelleasingvertrag als geschlossene Pauschale fester Bestandteil der monatlichen Leasingrate.
Service-Gebühr. Für die Erbringung des Service-Moduls „Arval Risikoschutz“ erhält Arval das im Einzelleasingvertrag angegebene Entgelt (monatliche Pauschale).