KWK-Zuschlag Musterklauseln

KWK-Zuschlag. Der Netzbetreiber zahlt an den Einspeiser nach Maßgabe der §§ 6 bis 8 KWKG 2017 einen Zu- schlag für KWK-Strom („KWK-Zuschlag“). Ein Anspruch auf Zahlung des KWK-Zuschlags besteht für KWK-Strom, der in ein Netz der allge- meinen Versorgung eingespeist wird. Für KWK-Strom, der nicht in ein Netz der allgemeinen Ver- sorgung eingespeist wird, besteht ein Anspruch auf Zahlung des KWK-Zuschlags gemäß § 6 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 KWKG 2017 nur,
KWK-Zuschlag. (1) Für die Nettostromerzeugung, soweit es sich um KWK-Strom handelt, vergütet der Netzbetreiber den KWK-Zuschlag gemäß § 7 KWKG.
KWK-Zuschlag. Zur Deckung der sich aus dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-G) ergebenden Mehrkosten erhebt der VNB vom Lieferanten ein Entgelt. Erbringt der Lieferant einen Nachweis gem. § 9 Abs. 7 Satz 3 KWK-G, so wird rückwirkend für die betroffene Entnahmestelle ein vermindertes Entgelt erhoben. Der Nachweis ist per Wirtschaftsprüfertestat bis spätestens jeweils 3 Monate nach Ende des vorangegangenen Kalenderjahres zu führen. Der Lieferant gibt dem VNB die betroffenen Entnahmestellen mit den Identifikationskriterien gemäß GPKE an.
KWK-Zuschlag. 3.1 Die Zahlung des KWK-Zuschlags richtet sich nach dem Gesetz für die Erhaltung, Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWKG) in der jeweils gültigen Fassung.
KWK-Zuschlag. (1) Für die eingespeiste Strommenge sowie die nicht eingespeiste Nettostromerzeugung, soweit es sich um KWK-Strom handelt, vergütet der Netzbetreiber den KWK-Zuschlag gemäß Kraft- Wärme-Kopplungsgesetz.
KWK-Zuschlag. Zur Deckung der sich aus dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) ergebenden Mehrkosten er- hebt der VNB vom Kunden ein Entgelt. Erbringt der Kunde einen Nachweis gemäß § 9 Abs. 7 Satz 3 KWKG, so wird rückwirkend für die betroffene Entnahmestelle ein vermindertes Entgelt erhoben. Der Nachweis ist per Wirtschaftsprüfertestat bis spätestens jeweils 3 Monate nach Ende des vorangegangenen Kalenderjahres zu führen.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

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