Kündigung des Verwahrstellenvertrages. Im Falle der Kündigung des Verwahrstellenvertrages ist das Nettofondsvermögen des OGAW mit Zustimmung der FMA auf eine andere Verwahrstelle zu übertragen oder im Wege der abgesonderten Befriedigung zugunsten der Anleger des OGAW aufzulösen.
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Samples: Treuhandvertrag, Treuhandvertrag, Treuhandvertrag
Kündigung des Verwahrstellenvertrages. Im Falle der Kündigung des Verwahrstellenvertrages ist das Nettofondsvermögen des OGAW oder eines Teilfonds mit Zustimmung der FMA auf eine andere Verwahrstelle zu übertragen oder im Wege der abgesonderten Befriedigung zugunsten zu- gunsten der Anleger des OGAW oder eines Teilfonds aufzulösen.
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Samples: Treuhandvertrag, Treuhandvertrag, Treuhandvertrag
Kündigung des Verwahrstellenvertrages. Im Falle der Kündigung des Verwahrstellenvertrages ist das Nettofondsvermögen des OGAW oder eines Teilfonds mit Zustimmung der FMA auf eine andere Verwahrstelle zu übertragen oder im Wege der abgesonderten Befriedigung zugunsten der Anleger des OGAW oder eines Teilfonds aufzulösen.
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Samples: Treuhandvertrag, Prospectus and Trust Agreement, Prospectus and Trust Agreement
Kündigung des Verwahrstellenvertrages. Im Falle der Kündigung des Verwahrstellenvertrages ist das Nettofondsvermögen des OGAW mit Zustimmung der FMA auf eine andere Verwahrstelle zu übertragen oder im Wege der abgesonderten abge- sonderten Befriedigung zugunsten der Anleger des OGAW aufzulösen.
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Samples: Treuhandvertrag
Kündigung des Verwahrstellenvertrages. Im Falle der Kündigung des Verwahrstellenvertrages ist das Nettofondsvermögen Vermögen des OGAW mit Zustimmung der FMA auf eine andere Verwahrstelle zu übertragen oder im Wege der abgesonderten Befriedigung zugunsten der Anleger des OGAW oder eines Teilfonds aufzulösen.
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Samples: Treuhandvertrag
Kündigung des Verwahrstellenvertrages. Im Falle der Kündigung des Verwahrstellenvertrages ist das Nettofondsvermögen des OGAW oder eines Teil- fonds mit Zustimmung der FMA auf eine andere Verwahrstelle zu übertragen oder im Wege der abgesonderten Befriedigung zugunsten der Anleger des OGAW oder eines Teilfonds aufzulösen.
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Samples: Treuhandvertrag
Kündigung des Verwahrstellenvertrages. Im Falle der Kündigung des Verwahrstellenvertrages ist das Nettofondsvermögen Vermögen des Teilfonds des OGAW mit Zustimmung der FMA auf eine andere Verwahrstelle zu übertragen oder im Wege der abgesonderten Befriedigung zugunsten der Anleger des OGAW oder eines Teilfonds aufzulösen.
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Samples: Treuhandvertrag
Kündigung des Verwahrstellenvertrages. Im Falle der Kündigung des Verwahrstellenvertrages ist das Nettofondsvermögen des OGAW oder eines Teilfonds mit Zustimmung der FMA auf eine andere Verwahrstelle zu übertragen oder im Wege der abgesonderten ab- gesonderten Befriedigung zugunsten der Anleger des OGAW oder eines Teilfonds aufzulösen.
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Samples: Treuhandvertrag