Kündigung des Verwahrstellenvertrages. Im Falle der Beendigung des Verwahrstellenvertrags oder der Insolvenz der Verwahrstelle sind die Nettovermögenswerte des OGAW/der Teilfonds – vorbehaltlich der Genehmigung der FMA – auf eine Nachfolge-Verwahrstelle zu übertragen; wird innerhalb des im Verwahrstellenvertrag festgesetzten Zeitraums keine Nachfolge-Verwahrstelle gefunden, werden der OGAW/die Teilfonds gemäß den Liquidationsbestimmungen in diesem Treuhandvertrag liquidiert.
Appears in 6 contracts
Samples: Treuhandvertrag, Treuhandvertrag, Treuhandvertrag