Kündigung des Überwachungsverfahrens. Der Inkassovertrag kann bezüglich des Überwachungsverfahrens erstmals zum Ende des zweiten Jahres nach Aufnahme des Überwachungsverfahrens mit einer Frist von 3 Monaten schriftlich gekündigt werden. Der Kunde schuldet in diesem Fall die entstandenen Vergütungen und Auslagen gemäß Ziffer 3.2 Absatz 1 sowie bei vorangegangenem Creditreform Mahnverfahren die diesbezüglich nicht durch Schuldnerzahlungen ausgeglichenen Vergütungen und Auslagen.
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Kündigung des Überwachungsverfahrens. Der Inkassovertrag kann bezüglich des Überwachungsverfahrens erstmals zum Ende des zweiten Jahres nach Aufnahme des Überwachungsverfahrens mit einer Frist von 3 Monaten schriftlich gekündigt werden. Der Kunde Auftraggeber schuldet in diesem Fall die entstandenen Vergütungen und Auslagen gemäß Ziffer 3.2 Absatz 1 „Preisliste / Tarif für Inkassodienstleistungen“ bis höchstens zu einem Betrag entsprechend der im vollen Erfolgsfall erzielbaren Erfolgsprovision sowie bei vorangegangenem Creditreform Creditreform-Mahnverfahren die diesbezüglich diesbezügliche nicht durch Schuldnerzahlungen ausgeglichenen Vergütungen und Auslagen.
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Kündigung des Überwachungsverfahrens. Der Inkassovertrag kann bezüglich des Überwachungsverfahrens Überwa- chungsverfahrens erstmals zum Ende des zweiten zwei- ten Jahres nach Aufnahme des Überwachungsverfahrens Überwachungs- verfahrens mit einer Frist von 3 Monaten schriftlich schrift- lich gekündigt werden. Der Kunde schuldet in diesem Fall die entstandenen Vergütungen und Auslagen gemäß Ziffer 3.2 Absatz 1 Preisliste/Tarif bis höchstens zu einem Betrag entsprechend der im vollen Er- folgsfall erzielbaren Erfolgsprovision sowie bei vorangegangenem Creditreform Creditreform-Mahnverfahren die diesbezüglich nicht durch Schuldnerzahlungen Schuldnerzahlun- gen ausgeglichenen Vergütungen und Auslagen.
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Kündigung des Überwachungsverfahrens. Der Inkassovertrag kann bezüglich des Überwachungsverfahrens erstmals zum Ende des zweiten Jahres nach Aufnahme des Überwachungsverfahrens mit einer Frist von 3 Monaten schriftlich gekündigt werden. Der Kunde schuldet in diesem Fall die entstandenen Vergütungen Vergü- tungen und Auslagen gemäß Ziffer 3.2 Absatz 1 bis höchstens zu einem Betrag entsprechend der im vollen Erfolgs- fall erzielbaren Erfolgsprovision sowie bei vorangegangenem Creditreform Mahnverfahren die diesbezüglich nicht durch Schuldnerzahlungen ausgeglichenen Vergütungen und Auslagen.
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Kündigung des Überwachungsverfahrens. Der Inkassovertrag kann bezüglich des Überwachungsverfahrens erstmals zum Ende des zweiten Jahres nach Aufnahme des Überwachungsverfahrens mit einer Frist von 3 Monaten schriftlich gekündigt werden. Der Kunde schuldet in diesem Fall die entstandenen Vergütungen sowie Auslagen und Auslagen Ermittlungskosten gemäß Ziffer 3.2 Absatz 1 Rahmenvereinbarung bis höchstens zu einem Betrag entsprechend der im vollen Erfolgsfall erzielbaren Erfolgsprovision sowie bei vorangegangenem Creditreform Creditreform-Mahnverfahren die diesbezüglich diesbezügliche nicht durch Schuldnerzahlungen ausgeglichenen Vergütungen sowie Auslagen und AuslagenErmittlungskosten gemäß Rahmenvereinbarung.
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