Common use of Kündigung des Überwachungsverfahrens Clause in Contracts

Kündigung des Überwachungsverfahrens. Der Inkassovertrag kann bezüglich des Überwachungsverfahrens erstmals zum Ende des zweiten Jahres nach Aufnahme des Überwachungsverfahrens mit einer Frist von 3 Monaten schriftlich gekündigt werden. Der Kunde schuldet in diesem Fall die entstandenen Vergütungen und Auslagen gemäß Ziffer 3.2 Absatz 1 sowie bei vorangegangenem Creditreform Mahnverfahren die diesbezüglich nicht durch Schuldnerzahlungen ausgeglichenen Vergütungen und Auslagen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Kündigung des Überwachungsverfahrens. Der Inkassovertrag kann bezüglich des Überwachungsverfahrens erstmals zum Ende des zweiten Jahres nach Aufnahme des Überwachungsverfahrens mit einer Frist von 3 Monaten schriftlich gekündigt werden. Der Kunde Auftraggeber schuldet in diesem Fall die entstandenen Vergütungen und Auslagen gemäß Ziffer 3.2 Absatz 1 „Preisliste / Tarif für Inkassodienstleistungen“ bis höchstens zu einem Betrag entsprechend der im vollen Erfolgsfall erzielbaren Erfolgsprovision sowie bei vorangegangenem Creditreform Creditreform-Mahnverfahren die diesbezüglich diesbezügliche nicht durch Schuldnerzahlungen ausgeglichenen Vergütungen und Auslagen.

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Kündigung des Überwachungsverfahrens. Der Inkassovertrag kann bezüglich des Überwachungsverfahrens Überwa- chungsverfahrens erstmals zum Ende des zweiten zwei- ten Jahres nach Aufnahme des Überwachungsverfahrens Überwachungs- verfahrens mit einer Frist von 3 Monaten schriftlich schrift- lich gekündigt werden. Der Kunde schuldet in diesem Fall die entstandenen Vergütungen und Auslagen gemäß Ziffer 3.2 Absatz 1 Preisliste/Tarif bis höchstens zu einem Betrag entsprechend der im vollen Er- folgsfall erzielbaren Erfolgsprovision sowie bei vorangegangenem Creditreform Creditreform-Mahnverfahren die diesbezüglich nicht durch Schuldnerzahlungen Schuldnerzahlun- gen ausgeglichenen Vergütungen und Auslagen.

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Kündigung des Überwachungsverfahrens. Der Inkassovertrag kann bezüglich des Überwachungsverfahrens erstmals zum Ende des zweiten Jahres nach Aufnahme des Überwachungsverfahrens mit einer Frist von 3 Monaten schriftlich gekündigt werden. Der Kunde schuldet in diesem Fall die entstandenen Vergütungen Vergü- tungen und Auslagen gemäß Ziffer 3.2 Absatz 1 bis höchstens zu einem Betrag entsprechend der im vollen Erfolgs- fall erzielbaren Erfolgsprovision sowie bei vorangegangenem Creditreform Mahnverfahren die diesbezüglich nicht durch Schuldnerzahlungen ausgeglichenen Vergütungen und Auslagen.

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Kündigung des Überwachungsverfahrens. Der Inkassovertrag kann bezüglich des Überwachungsverfahrens erstmals zum Ende des zweiten Jahres nach Aufnahme des Überwachungsverfahrens mit einer Frist von 3 Monaten schriftlich gekündigt werden. Der Kunde schuldet in diesem Fall die entstandenen Vergütungen sowie Auslagen und Auslagen Ermittlungskosten gemäß Ziffer 3.2 Absatz 1 Rahmenvereinbarung bis höchstens zu einem Betrag entsprechend der im vollen Erfolgsfall erzielbaren Erfolgsprovision sowie bei vorangegangenem Creditreform Creditreform-Mahnverfahren die diesbezüglich diesbezügliche nicht durch Schuldnerzahlungen ausgeglichenen Vergütungen sowie Auslagen und AuslagenErmittlungskosten gemäß Rahmenvereinbarung.

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