Kündigung durch den Förderkreis. Der Förderkreis kann diesen Treuhandvertrag mit einer Frist von zwei Monaten zum Jahresende kündigen, wenn innerhalb von sechs Monaten nach dem Tod des Anlegers der Erbe – oder im Fall einer Erbengemeinschaft der gemeinsame Bevollmächtigte – nicht Mitglied des Förderkreises geworden ist.
Appears in 3 contracts
Samples: Treuhandvertrag, Treuhandvertrag (Anlage 1 Zur Beitrittsvereinbarung), Treuhandvertrag
Kündigung durch den Förderkreis. Der Förderkreis kann diesen Treuhandvertrag mit einer Frist von zwei Monaten zum Jahresende kündigen, wenn innerhalb von sechs Monaten nach dem Tod des Anlegers der Erbe – - oder im Fall einer Erbengemeinschaft der gemeinsame Bevollmächtigte – Be- vollmächtigte - nicht Mitglied des Förderkreises geworden ist.
Appears in 1 contract
Samples: Treuhandvertrag
Kündigung durch den Förderkreis. Der Förderkreis kann diesen Treuhandvertrag mit einer Frist von zwei Monaten zum Jahresende kündigen, wenn innerhalb inner halb von sechs Monaten nach dem Tod des Anlegers der Erbe – oder im Fall einer Erbengemeinschaft der gemeinsame gemeinsa me Bevollmächtigte – nicht Mitglied des Förderkreises geworden ist.
Appears in 1 contract
Samples: www.westdeutsch.oikocredit.de