Kündigung im Allgemeinen. 68.1 Ist das Arbeitsverhältnis nicht für eine bestimmte Zeit eingegangen und geht eine solche auch nicht aus dem angegebenen Zweck der Arbeit hervor, so kann es von jeder Arbeitsvertragspartei gekündigt werden. 68.2 Für Arbeitgebende und Arbeitnehmende dürfen keine verschiedenen Kündigungsfristen festgesetzt werden; bei widersprechender Abrede gilt für beide die längere Frist. 68.3 Die Kündigung ist auf das Ende eines Monats zu erklären. Sie muss dem Empfänger/der Empfängerin spätestens am letzten Arbeitstag vor Beginn der Kündigungsfrist zukommen. Die Kündigung muss in Schriftform per Einschreibebrief erfolgen oder muss visiert werden.
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Samples: Gesamtarbeitsvertrag, Gesamtarbeitsvertrag
Kündigung im Allgemeinen. 68.1 57.1 Ist das Arbeitsverhältnis nicht für eine bestimmte Zeit eingegangen worden, und geht eine solche ein solches auch nicht aus dem angegebenen Zweck der Arbeit hervorher- vor, so kann es von jeder Arbeitsvertragspartei Vertragspartei gekündigt werden.
68.2 57.2 Für Arbeitgebende Arbeitgeber und Arbeitnehmende Arbeitnehmer dürfen keine verschiedenen Kündigungsfristen Kündigungs- fristen festgesetzt werden; bei widersprechender Abrede gilt für beide die längere län- gere Frist.
68.3 57.3 Die Kündigung ist auf das Ende eines Monats zu erklären. Sie muss dem Empfänger/der Empfängerin Empfänger spätestens am letzten Arbeitstag vor Beginn der Kündigungsfrist zukommen. Die Kündigung muss in Schriftform per Einschreibebrief erfolgen oder muss visiert werdenzukommen und geschieht idealerweise eingeschrieben.
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Samples: Regionaler Gesamtarbeitsvertrag, Regionaler Gesamtarbeitsvertrag
Kündigung im Allgemeinen. 68.1 64.1 Ist das Arbeitsverhältnis nicht für eine bestimmte Zeit eingegangen und geht eine solche auch nicht aus dem angegebenen Zweck der Arbeit hervor, so kann es von jeder Arbeitsvertragspartei gekündigt werden.
68.2 64.2 Für Arbeitgebende Arbeitgeber und Arbeitnehmende Arbeitnehmer dürfen keine verschiedenen Kündigungsfristen festgesetzt werden; bei widersprechender Abrede gilt für beide die längere Frist.
68.3 64.3 Die Kündigung ist auf das Ende eines Monats zu erklären. Sie muss dem Empfänger/der Empfängerin Empfänger spätestens am letzten Arbeitstag vor Beginn der Kündigungsfrist zukommen. Die Kündigung muss in Schriftform per Einschreibebrief erfolgen oder muss visiert werden.
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Samples: Gesamtarbeitsvertrag