Common use of Kündigung nach der Probezeit Clause in Contracts

Kündigung nach der Probezeit. 1 Das Arbeitsverhältnis kann im ersten Dienstjahr mit einer Kündigungsfrist von einem Monat, im zweiten bis und mit dem fünften Dienstjahr mit einer Frist von zwei Monaten und nachher mit einer Frist von drei Monaten je auf das Ende eines Monats gekündigt werden.

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Samples: www.zpk-schreinergewerbe.ch, www.zpk-schreinergewerbe.ch, www.zpk-schreinergewerbe.ch

Kündigung nach der Probezeit. 1 65.1 Das Arbeitsverhältnis kann im ersten Dienstjahr mit einer Kündigungsfrist von einem Monat, im zweiten bis und mit dem fünften neunten Dienstjahr mit einer Frist von zwei Monaten und nachher mit einer Frist von drei Monaten je auf das Ende eines Monats gekündigt werden.

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Samples: nordwest.amsuisse.ch, service-cct.ch

Kündigung nach der Probezeit. 1 59.1 Das Arbeitsverhältnis kann im ersten Dienstjahr mit einer Kündigungsfrist von einem Monat, im vom zweiten bis und mit dem fünften neunten Dienstjahr mit einer Frist von zwei Monaten und nachher mit einer Frist von drei Monaten je auf das Ende eines Monats gekündigt werden. Zur Berechnung der Kündigungsfrist ist das jeweilige Dienstjahr massgebend, in welchem die Kündigung der Gegen- seite zugegangen ist.

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Samples: www.prk-gaertner.ch, gav.arbeitsrechtler.ch

Kündigung nach der Probezeit. 1 59.1 Das Arbeitsverhältnis kann im ersten Dienstjahr mit einer Kündigungsfrist von einem Monat, im zweiten bis und mit dem fünften Dienstjahr mit einer Frist von zwei Monaten und nachher mit einer Frist von drei Monaten je unter Berücksichtigung der folgenden Kündigungsfristen jederzeit auf das Ende eines Monats gekündigt werden.: • im ersten Dienstjahr ein Monat • im zweiten bis zum neunten Dienstjahr zwei Monate • ab dem neunten Dienstjahr drei Monate

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Samples: www.pk-ausbau-regionbasel.ch, www.pk-ausbau-regionbasel.ch

Kündigung nach der Probezeit. 1 56.1 Das Arbeitsverhältnis kann im ersten Dienstjahr mit einer Kündigungsfrist von einem Monat, im zweiten bis und mit dem fünften sechsten Dienstjahr mit einer Frist von zwei Monaten und nachher mit einer Frist von drei Monaten je auf das Ende eines Monats gekündigt werden.

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Samples: gav.arbeitsrechtler.ch, www.travailsuisse.ch

Kündigung nach der Probezeit. 1 70.1 Das Arbeitsverhältnis kann im ersten Dienstjahr mit einer Kündigungsfrist von einem Monat, im zweiten bis und mit dem fünften neunten Dienstjahr mit einer Frist von zwei Monaten und nachher mit einer Frist von drei Monaten je auf das Ende eines Monats gekündigt werden. Zur Berechnung der Kündigungsfrist ist das jeweilige Dienstjahr massgebend, in welchem die Kündigung der Gegenseite zugegangen ist.

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Samples: www.gbs-gruene-berufe.ch, www.jardinsuisse-aargau.ch

Kündigung nach der Probezeit. 1 Das Arbeitsverhältnis kann unter Berücksichtigung der nachfolgenden Kündigungsfristen jederzeit auf das Ende eines Monats gekündigt werden: • im ersten Dienstjahr mit einer Kündigungsfrist von einem Monat, ein Monat • im zweiten bis und mit dem fünften achten Dienstjahr mit einer Frist von zwei Monaten und nachher mit einer Frist von Monate • ab dem neunten Dienstjahr drei Monaten je auf das Ende eines Monats gekündigt werden.Monate

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Samples: pk-ausbau-regionbasel.ch

Kündigung nach der Probezeit. 1 57.1 Das Arbeitsverhältnis kann im ersten Dienstjahr mit einer Kündigungsfrist Kündi- gungsfrist von einem Monat, im zweiten Monat gekündigt werden. Ab dem ersten Tag nach Ablauf des ersten Dienstjahres bis und mit dem fünften neun- ten Dienstjahr kann mit einer Frist von zwei Monaten und nachher mit einer Frist von drei Monaten je auf das Ende eines Monats gekündigt werden.nach-

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Samples: www.plk-elektro.ch

Kündigung nach der Probezeit. 1 61.1 Das Arbeitsverhältnis kann im ersten Dienstjahr mit einer Kündigungsfrist Kündi- gungsfrist von einem Monat, im zweiten bis und mit dem fünften neun- ten Dienstjahr mit einer Frist von zwei Monaten und nachher mit einer Frist von drei Monaten je auf das Ende eines Monats gekündigt werden.

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Samples: Landesgesamtarbeitsvertrag (Lgav) Für Das Schweizerische Schlosser , Metallbau , Landmaschinen ,

Kündigung nach der Probezeit. 1 64.1 Das Arbeitsverhältnis kann im ersten Dienstjahr mit einer Kündigungsfrist Kündi- gungsfrist von einem Monat, im zweiten bis und mit dem fünften neun- ten Dienstjahr mit einer Frist von zwei Monaten und nachher mit einer Frist von drei Monaten je auf das Ende eines Monats gekündigt ge- kündigt werden.

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Samples: gav.arbeitsrechtler.ch

Kündigung nach der Probezeit. 60. 1 Das Arbeitsverhältnis kann im ersten Dienstjahr mit einer Kündigungsfrist von einem Monat, Monat . im zweiten bis und mit dem fünften neunten Dienstjahr mit einer Frist von zwei Monaten und nachher mit einer Frist von drei Monaten je auf das Ende eines Monats gekündigt werden.

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Samples: www.service-cct.ch

Kündigung nach der Probezeit. 1 66.1 Das Arbeitsverhältnis kann im ersten Dienstjahr mit einer Kündigungsfrist von einem Monat, im zweiten bis und mit dem fünften neunten Dienstjahr mit einer Frist von zwei Monaten und nachher mit einer Frist von drei Monaten je auf das Ende eines Monats gekündigt werden. Zur Berechnung der Kündigungsfrist ist das jeweilige Dienstjahr massgebend, in welchem die Kündigung der Gegenseite zugegangen ist.

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Samples: Gesamtarbeitsvertrag Für Die Grüne Branche

Kündigung nach der Probezeit. 1 63.1 Das Arbeitsverhältnis kann im ersten Dienstjahr mit einer Kündigungsfrist von einem Monatzwei Wochen, im zweiten bis und im dritten Dienstjahr mit einer Kündigungsfrist von einem Monat, ab dem fünften vierten Dienstjahr mit einer Frist von zwei Monaten und nachher ab dem 10. Dienstjahr mit einer Frist von drei Monaten je jeweils auf das Ende eines Monats Kalendermonats gekündigt werden.

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Samples: gav-service.ch

Kündigung nach der Probezeit. 1 61.1 Das Arbeitsverhältnis kann im ersten Dienstjahr mit einer Kündigungsfrist von einem ei- nem Monat, im zweiten bis und mit dem fünften neunten Dienstjahr mit einer Frist von zwei Monaten und nachher mit einer Frist von drei Monaten je auf das Ende eines Monats gekündigt werden.

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Samples: gav.arbeitsrechtler.ch