Common use of Kündigung nach der Probezeit Clause in Contracts

Kündigung nach der Probezeit. 61.1 Das Arbeitsverhältnis kann im ersten Dienstjahr mit einer Kündi- gungsfrist von einem Monat, im zweiten bis und mit dem neun- ten Dienstjahr mit einer Frist von zwei Monaten und nachher mit einer Frist von drei Monaten je auf das Ende eines Monats gekündigt werden. 61.2 Diese Fristen dürfen durch schriftliche Abrede abgeändert, nicht aber unter einen Monat herabgesetzt werden. 61.3 Wird nach der Lehrzeit das Anstellungsverhältnis im gleichen Be- trieb fortgesetzt, so wird für die Berechnung der Kündigungsfrist die Dauer der Lehrzeit miteinbezogen.

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Samples: Landesgesamtarbeitsvertrag (Lgav) Für Das Schweizerische Schlosser , Metallbau , Landmaschinen , Schmiede Und Stahlbaugewerbe

Kündigung nach der Probezeit. 61.1 56.1 Das Arbeitsverhältnis kann im ersten Dienstjahr mit einer Kündi- gungsfrist Kündigungsfrist von einem Monat, im zweiten bis und mit dem neun- ten sechsten Dienstjahr mit einer Frist von zwei Monaten und nachher mit einer Frist von drei Monaten je auf das Ende eines Monats gekündigt werden. 61.2 Diese Fristen dürfen durch schriftliche Abrede abgeändert, nicht aber unter einen Monat herabgesetzt werden. 61.3 56.2 Wird nach der Lehrzeit Ausbildung das Anstellungsverhältnis ohne Unterbruch im gleichen Be- trieb Betrieb fortgesetzt, so wird für die Berechnung der Kündigungsfrist die Dauer der Lehrzeit Ausbildungszeit miteinbezogen.

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Samples: Gesamtarbeitsvertrag (Collective Labor Agreement)

Kündigung nach der Probezeit. 61.1 56.1 Das Arbeitsverhältnis kann im ersten Dienstjahr mit einer Kündi- gungsfrist Kündigungsfrist von einem Monat, im zweiten bis und mit dem neun- ten sechsten Dienstjahr mit einer Frist von zwei Monaten und nachher mit einer Frist von drei Monaten je auf das Ende eines Monats gekündigt werden. 61.2 Diese Fristen dürfen durch schriftliche Abrede abgeändert, nicht aber unter einen Monat herabgesetzt werden. 61.3 56.2 Wird nach der Lehrzeit Ausbildung das Anstellungsverhältnis ohne Unterbruch im gleichen Be- trieb Betrieb fortgesetzt, so wird für die Berechnung der Kündigungsfrist die Dauer der Lehrzeit Ausbildungszeit miteinbezogen.

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Samples: Gesamtarbeitsvertrag (Collective Labor Agreement)

Kündigung nach der Probezeit. 61.1 64.1 Das Arbeitsverhältnis kann im ersten Dienstjahr mit einer Kündi- gungsfrist von einem Monat, im zweiten bis und mit dem neun- ten Dienstjahr mit einer Frist von zwei Monaten und nachher mit einer Frist von drei Monaten je auf das Ende eines Monats gekündigt ge- kündigt werden. 61.2 64.2 Diese Fristen dürfen durch schriftliche Abrede abgeändert, nicht aber unter einen Monat herabgesetzt werden. 61.3 64.3 Wird nach der Lehrzeit das Anstellungsverhältnis im gleichen Be- trieb fortgesetzt, so wird für die Berechnung der Kündigungsfrist die Dauer der Lehrzeit miteinbezogen.

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Samples: Gesamtarbeitsvertrag (Gav)