Common use of Kündigung nach Versicherungsfall Clause in Contracts

Kündigung nach Versicherungsfall. 11.1 Das Versicherungsverhältnis kann gekündigt werden, wenn ‒ vom Versicherer eine Schadenersatzzahlung geleistet wurde oder ‒ dem Versicherungsnehmer eine Klage über einen unter den Versicherungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch gerichtlich zugestellt wird. Die Kündigung muss dem Vertragspartner spätestens einen Monat nach der Schadenersatzzahlung oder der Zustellung der Klage zugegangen sein. Die Kündigung durch den Versicherer muss in Schriftform, durch den Versicherungsnehmer in Textform erfolgen. 11.2 Kündigt der Versicherungsnehmer, wird seine Kündigung sofort nach ihrem Zugang beim Versicherer wirksam. Der Versicherungsnehmer kann jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ende der laufenden Versicherungsperiode, wirksam wird. Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.

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Samples: Versicherungsbedingungen, Versicherungsbedingungen Zur Condor Haftpflichtpolice, Versicherungsbedingungen Zur Haftpflichtversicherung

Kündigung nach Versicherungsfall. 11.1 23.1 Das Versicherungsverhältnis kann gekündigt werden, wenn vom Versicherer eine Schadenersatzzahlung Zahlung von Sanierungskosten geleistet wurde wurde, – der Versicherer den Anspruch des Versicherungsnehmers auf Freistellung zu Unrecht abgelehnt hat, oder dem Versicherungsnehmer eine Klage über einen unter den Versicherungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch Anspruch auf Erstattung der Kosten für Sanierungsmaßnahmen/Pflichten gerichtlich zugestellt wird. Die Kündigung muss dem Vertragspartner in Textform spätestens einen Monat nach der Schadenersatzzahlung Zahlung von Sanierungskosten oder der Zustellung der Klage zugegangen sein. Die Kündigung durch den Versicherer muss in Schriftform, durch den Versicherungsnehmer in Textform erfolgen. 11.2 23.2 Kündigt der Versicherungsnehmer, wird seine Kündigung sofort nach ihrem Zugang beim Versicherer wirksam. Der Versicherungsnehmer kann jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ende der laufenden Versicherungsperiode, wirksam wird. Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.

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Samples: Berufshaftpflichtversicherung, Berufshaftpflichtversicherung, Berufshaftpflichtversicherung

Kündigung nach Versicherungsfall. 11.1 16.1 Das Versicherungsverhältnis kann gekündigt werden, wenn vom Versicherer eine Schadenersatzzahlung Schadensersatzzahlung geleistet wurde oder dem Versicherungsnehmer oder im Fall der Pflichtversicherung dem Versicherer eine Klage über einen unter den Versicherungsschutz Versiche- rungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch gerichtlich zugestellt wird. Die Kündigung muss dem Vertragspartner in Textform (z. B. schriftlich, Fax, E-Mail) spätestens einen Monat nach der Schadenersatzzahlung Schaden- sersatzzahlung oder der Zustellung der Klage zugegangen sein. Die Kündigung durch den Versicherer muss in Schriftform, durch den Versicherungsnehmer in Textform erfolgen. 11.2 16.2 Kündigt der Versicherungsnehmer, wird seine Kündigung Kündi- gung sofort nach ihrem Zugang beim Versicherer wirksam. Der Versicherungsnehmer kann jedoch bestimmen, dass die Kündigung Kündi- gung zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ende der des laufenden VersicherungsperiodeVersicherungsjahres, wirksam wird. Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.

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Samples: Luftfahrt Versicherungen, Luftfahrt Versicherungen, Luftfahrt Versicherungen

Kündigung nach Versicherungsfall. 11.1 16.1 Das Versicherungsverhältnis kann gekündigt werden, wenn vom Versicherer eine Schadenersatzzahlung Schadensersatzzahlung geleistet wurde oder dem Versicherungsnehmer oder im Fall der Pflichtversicherung dem Versicherer eine Klage über einen unter den Versicherungsschutz Versiche- rungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch gerichtlich zugestellt wird. Die Kündigung muss dem Vertragspartner in Textform (z. B. schriftlich, Fax, E-Mail) spätestens einen Monat nach der Schadenersatzzahlung Schadensersatzzahlung oder der Zustellung der Klage zugegangen sein. Die Kündigung durch den Versicherer muss in Schriftform, durch den Versicherungsnehmer in Textform erfolgen. 11.2 16.2 Kündigt der Versicherungsnehmer, wird seine Kündigung Kündi- gung sofort nach ihrem Zugang beim Versicherer wirksam. Der Versicherungsnehmer kann jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ende der des laufenden VersicherungsperiodeVersicherungsjahres, wirksam wird. Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.

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Samples: Luftfahrt Versicherungen, Luftfahrt Versicherungen, Luftfahrt Versicherungen

Kündigung nach Versicherungsfall. 11.1 16.1 Das Versicherungsverhältnis kann gekündigt werden, wenn vom Versicherer eine Schadenersatzzahlung Schadensersatzzahlung geleistet wurde oder dem Versicherungsnehmer oder im Fall der Pflichtversicherung dem Versicherer eine Klage über einen unter den Versicherungsschutz Versiche- rungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch gerichtlich zugestellt zuge- stellt wird. Die Kündigung muss dem Vertragspartner in Textform (z. B. schriftlich, Fax, E-Mail) spätestens einen Monat nach der Schadenersatzzahlung Schadensersatzzahlung oder der Zustellung der Klage zugegangen sein. Die Kündigung durch den Versicherer muss in Schriftform, durch den Versicherungsnehmer in Textform erfolgen. 11.2 16.2 Kündigt der Versicherungsnehmer, wird seine Kündigung Kündi- gung sofort nach ihrem Zugang beim Versicherer wirksam. Der Versicherungsnehmer kann jedoch bestimmen, dass die Kündigung Kündi- gung zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ende der des laufenden VersicherungsperiodeVersicherungsjahres, wirksam wird. Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.

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Samples: Luftfahrt Versicherungen, Luftfahrt Versicherungen, Luftfahrt Versicherungen

Kündigung nach Versicherungsfall. 11.1 19.1 Das Versicherungsverhältnis kann gekündigt werden, wenn vom Versicherer eine Schadenersatzzahlung Schadensersatzzahlung geleistet wurde oder dem Versicherungsnehmer eine Klage über einen unter den Versicherungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch gerichtlich zugestellt wird. Die Kündigung muss dem Vertragspartner in Textform spätestens einen Monat nach der Schadenersatzzahlung Schadensersatzzahlung oder der Zustellung der Klage zugegangen sein. Die Kündigung durch den Versicherer muss in Schriftform, durch den Versicherungsnehmer in Textform erfolgen. 11.2 19.2 Kündigt der Versicherungsnehmer, wird seine Kündigung sofort nach ihrem Zugang beim Versicherer wirksam. Der Versicherungsnehmer kann jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch je- doch zum Ende der laufenden Versicherungsperiode, wirksam wirk- sam wird. Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.

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Samples: Betriebshaftpflichtversicherung, Betriebshaftpflichtversicherung, Betriebshaftpflichtversicherung

Kündigung nach Versicherungsfall. 11.1 19.1. Das Versicherungsverhältnis kann gekündigt werden, wenn vom Versicherer eine Schadenersatzzahlung Schadensersatzzahlung geleistet wurde wurde, − der Versicherer den Anspruch des Versicherungsnehmers auf Freistellung zu Unrecht abgelehnt hat, oder dem Versicherungsnehmer eine Klage über einen unter den Versicherungsschutz Versi- cherungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch gerichtlich zugestellt wird. Die Kündigung muss dem Vertragspartner in Textform spätestens einen Monat nach der Schadenersatzzahlung Schadensersatzzahlung, der Ablehnung oder der Zustellung Zustel- lung der Klage zugegangen sein. Die Kündigung durch den Versicherer muss in Schriftform, durch den Versicherungsnehmer in Textform erfolgen. 11.2 19.2. Kündigt der Versicherungsnehmer, wird seine Kündigung sofort nach ihrem Zugang beim Versicherer wirksam. Der Versicherungsnehmer kann jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem jedem späteren ZeitpunktZeit- punkt, spätestens jedoch zum Ende der laufenden VersicherungsperiodeAblauf des jeweiligen Versicherungsjahres, wirksam wird. Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.

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Samples: Versicherungsbedingungen, Versicherungsbedingungen, Versicherungsbedingungen

Kündigung nach Versicherungsfall. 11.1 19.1 Das Versicherungsverhältnis kann gekündigt werden, wenn - vom Versicherer eine Schadenersatzzahlung Schadensersatzzahlung geleistet wurde oder - dem Versicherungsnehmer eine Klage über einen unter den Versicherungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch gerichtlich zugestellt wird. Die Kündigung muss dem Vertragspartner in Schriftform spätestens einen Monat nach der Schadenersatzzahlung Schadensersatzzahlung oder der Zustellung der Klage zugegangen sein. Die Kündigung durch den Versicherer muss in Schriftform, durch den Versicherungsnehmer in Textform erfolgen. 11.2 19.2 Kündigt der Versicherungsnehmer, wird seine Kündigung sofort nach ihrem Zugang beim Versicherer wirksam. Der Versicherungsnehmer kann jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ende der laufenden Versicherungsperiode, wirksam wird. Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.

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Samples: Gewerbliche Haftpflichtversicherung, Haus Und Grundbesitzer Haftpflichtversicherung, Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Haftpflichtversicherung

Kündigung nach Versicherungsfall. 11.1 17.2.1 Das Versicherungsverhältnis kann gekündigt werden, wenn vom Versicherer eine Schadenersatzzahlung Zahlung geleistet wurde oder dem Versicherungsnehmer eine Klage über einen unter den Versicherungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch Haftpflicht- anspruch gerichtlich zugestellt wird. Die Kündigung muss dem Vertragspartner in Textform spätestens einen Monat nach der Schadenersatzzahlung Zahlung oder der Zustellung Rechtshängigkeit des Haftpflichtanspruchs oder der Klage Leis- tungsverweigerung des Versicherers zugegangen sein. Die Kündigung durch den Versicherer muss in Schriftform, durch den Versicherungsnehmer in Textform erfolgen. 11.2 17.2.2 Kündigt der Versicherungsnehmer, wird seine Kündigung sofort nach ihrem dem Zugang beim Versicherer wirksam. Der Versicherungsnehmer kann jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch je- doch zum Ende der laufenden Versicherungsperiode, Versicherungsperiode wirksam wird. Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.

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Samples: Betriebshaftpflichtversicherung, Betriebshaftpflichtversicherung, Betriebshaftpflichtversicherung

Kündigung nach Versicherungsfall. 11.1 Das Versicherungsverhältnis 19.1 Der Versicherungsvertrag kann gekündigt werden, wenn vom Versicherer eine Schadenersatzzahlung Schadensersatzzahlung geleistet wurde oder dem Versicherungsnehmer – bei einer Pflichtversicherung dem Versi- cherer – eine Klage über einen unter den Versicherungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch gerichtlich zugestellt wird. Die Kündigung muss dem Vertragspartner in Textform spätestens einen Monat nach der Schadenersatzzahlung Schadensersatzzahlung oder der Zustellung der Klage zugegangen zuge- gangen sein. Die Kündigung durch den Versicherer muss in Schriftform, durch den Versicherungsnehmer in Textform erfolgen. 11.2 19.2 Kündigt der Versicherungsnehmer, wird seine Kündigung sofort nach ihrem Zugang beim Versicherer wirksam. Der Versicherungsnehmer kann jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ende der laufenden Versicherungsperiode, wirksam wird. Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer Versi- cherungsnehmer wirksam.

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Samples: Produktinformationsblatt, Versicherungsbedingungen, Produktinformationsblatt

Kündigung nach Versicherungsfall. 11.1 16.1 Das Versicherungsverhältnis kann gekündigt werden, wenn vom Versicherer eine Schadenersatzzahlung Schadensersatzzahlung geleistet wurde wurde, oder – der Versicherer den Anspruch des Versichrungsnehmers auf Freistellung zu Unrecht abgelehnt hat, oder – dem Versicherungsnehmer oder im Fall der Pflichtversicherung dem Versicherer eine Klage über einen unter den Versicherungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch gerichtlich zugestellt wird. Die Kündigung muss dem Vertragspartner in Textform spätestens einen Monat nach der Schadenersatzzahlung Schadens- ersatzzahlung oder der Zustellung der Klage zugegangen sein. Die Kündigung durch den Versicherer muss in Schriftform, durch den Versicherungsnehmer in Textform erfolgen. 11.2 16.2 Kündigt der Versicherungsnehmer, wird seine Kündigung sofort nach ihrem Zugang beim Versicherer wirksam. Der Versicherungsnehmer kann jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ende der laufenden Versicherungsperiode, Versicherungsperiode wirksam wird. Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.

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Samples: Betriebshaftpflichtversicherung, Betriebshaftpflichtversicherung, Betriebshaftpflichtversicherung Für Das Bauhaupt Und Baunebengewerbe

Kündigung nach Versicherungsfall. 11.1 19.1 Das Versicherungsverhältnis kann gekündigt werden, wenn - vom Versicherer eine Schadenersatzzahlung Schadensersatzzahlung geleistet wurde oder - dem Versicherungsnehmer eine Klage über einen unter den Versicherungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch gerichtlich zugestellt wird. Die Kündigung muss dem Vertragspartner in Schriftform spätestens einen Monat nach der Schadenersatzzahlung Schadensersatzzahlung oder der Zustellung der Klage zugegangen sein. Die Kündigung durch den Versicherer muss in Schriftform, durch den Versicherungsnehmer in Textform erfolgen. 11.2 19.2 Kündigt der Versicherungsnehmer, wird seine Kündigung sofort nach ihrem Zugang beim Versicherer wirksam. Der Versicherungsnehmer kann jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ende der des laufenden VersicherungsperiodeVersicherungsjahres, wirksam wird. Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.

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Samples: Bedingungen Für Die Reisehaftpflichtversicherung, Bedingungen Für Die Regress Versicherung, Haftpflichtversicherung Gegen Personen Und Sachschäden Für Reiseveranstalter

Kündigung nach Versicherungsfall. 11.1 23.1 Das Versicherungsverhältnis kann gekündigt werden, wenn vom Versicherer eine Schadenersatzzahlung Zahlung von Sanierungskosten geleistet wurde oder dem Versicherungsnehmer eine Klage über einen unter den Versicherungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch Anspruch auf Er- stattung der Kosten für Sanierungsmaßnahmen/Pflich- ten gerichtlich zugestellt wird. Die Kündigung muss dem Vertragspartner in Textform spätestens einen Monat nach der Schadenersatzzahlung Zahlung von Sanierungs- kosten oder der Zustellung der Klage zugegangen sein. Die Kündigung durch den Versicherer muss in Schriftform, durch den Versicherungsnehmer in Textform erfolgen. 11.2 23.2 Kündigt der Versicherungsnehmer, wird seine Kündigung sofort nach ihrem Zugang beim Versicherer wirksam. Der Versicherungsnehmer kann jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch je- doch zum Ende der laufenden Versicherungsperiode, wirksam wirk- sam wird. Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.

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Samples: Betriebshaftpflichtversicherung, Betriebshaftpflichtversicherung, Betriebshaftpflichtversicherung

Kündigung nach Versicherungsfall. 11.1 19.1 Das Versicherungsverhältnis kann gekündigt werden, wenn - vom Versicherer eine Schadenersatzzahlung geleistet wurde oder - dem Versicherungsnehmer eine Klage über einen unter den Versicherungsschutz Versi- cherungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch gerichtlich zugestellt wird. Die Kündigung muss dem Vertragspartner in Schriftform spätestens einen Monat nach der Schadenersatzzahlung oder der Zustellung der Klage zugegangen sein. Die Kündigung durch den Versicherer muss in Schriftform, durch den Versicherungsnehmer in Textform erfolgen. 11.2 19.2 Kündigt der Versicherungsnehmer, wird seine Kündigung sofort nach ihrem Zugang beim Versicherer wirksam. Der Versicherungsnehmer Versicherungsneh- mer kann jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ende der laufenden Versicherungsperiode, Versicherungspe- riode wirksam wird. Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.

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Samples: Haftpflichtversicherung Für Die Land Und Forstwirtschaft, Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Haftpflichtversicherung, Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Haftpflichtversicherung

Kündigung nach Versicherungsfall. 11.1 Das Versicherungsverhältnis Der Vertrag kann gekündigt durch den Versicherer oder den Versicherungsneh- mer durch Kündigung beendet werden, wenn ‒ vom Versicherer eine Schadenersatzzahlung geleistet Leistung erbracht wurde oder ‒ dem der Versicherungsnehmer gegen den Versicherer Klage auf eine Klage über einen unter den Versicherungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch gerichtlich zugestellt wirdLeistung erhoben hat. Die Kündigung muss dem Vertragspartner spätestens einen Monat nach der Schadenersatzzahlung Leistung oder der Zustellung der Klage – im Falle eines Rechtsstreits – nach Klage- rücknahme, Anerkenntnis, Vergleich oder Rechtskraft des Urteils in Textform zugegangen sein. Die Kündigung durch den Versicherer muss in Schriftform, durch den Versicherungsnehmer in Textform erfolgen. 11.2 Kündigt der Versicherungsnehmer, wird seine die Kündigung sofort nach ihrem Zugang beim bei Klemmer oder einem der Versicherer wirksam. Der Versicherungsnehmer kann jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ende der laufenden Versicherungsperiode, wirksam wird. Eine Kündigung des Versicherers durch den Versicherer wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam. Bei Leistungen aufgrund eines Versicherungsfalls in der Reisekran- kenversicherung steht dem Versicherer kein Kündigungsrecht gemäß vorstehender Bedingungen zu.

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Samples: Reiseversicherung, Reiseversicherung, Reiseversicherung

Kündigung nach Versicherungsfall. 11.1 19.1 Das Versicherungsverhältnis kann gekündigt werden, wenn - vom Versicherer eine Schadenersatzzahlung Schadensersatzzahlung geleistet wurde oder - dem Versicherungsnehmer eine Klage über einen unter den Versicherungsschutz Ver- sicherungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch gerichtlich zugestellt zuge- stellt wird. Die Kündigung muss dem Vertragspartner in Schriftform spätestens einen Monat nach der Schadenersatzzahlung Schadensersatzzahlung oder der Zustellung der Klage zugegangen sein. Die Kündigung durch den Versicherer muss in Schriftform, durch den Versicherungsnehmer in Textform erfolgen. 11.2 19.2 Kündigt der Versicherungsnehmer, wird seine Kündigung sofort nach ihrem ih- rem Zugang beim Versicherer wirksam. Der Versicherungsnehmer kann jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ende der laufenden Versicherungsperiode, wirksam wirk- sam wird. Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.

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Samples: Haftpflichtversicherung, Haftpflichtversicherung, Haftpflichtversicherung

Kündigung nach Versicherungsfall. 11.1 Das Versicherungsverhältnis kann gekündigt werden, wenn ‒ vom Versicherer eine Schadenersatzzahlung geleistet wurde oder ‒ dem Versicherungsnehmer eine Klage über einen unter Nach Eintritt eines Versicherungsfalles können beide Parteien den Versicherungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch gerichtlich zugestellt wirdVer- sicherungsvertrag kündigen. Die Kündigung muss dem Vertragspartner spätestens einen Monat nach dem Abschluss der Schadenersatzzahlung oder der Zustellung der Klage Verhandlungen über die Entschädigung in Textform zugegangen sein. Die Kündigung durch den Versicherer muss in Schriftform, durch den Versicherungsnehmer in Textform erfolgen. 11.2 Kündigt der Versicherungsnehmer, wird seine Kündigung sofort nach ihrem Ihrem Zugang beim Versicherer wirksam. Der Versicherungsnehmer kann jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ende der laufenden Versicherungsperiode, wirksam wird. Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam. 11.2 Bei der vorzeitigen Beendigung des Vertrages hat der Versicherer, soweit durch das Gesetz nicht etwas anderes bestimmt ist, nur Anspruch auf den Teil des Beitrages, der der abgelaufenen Vertragszeit entspricht.

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Samples: Insurance Agreement, Insurance Agreement

Kündigung nach Versicherungsfall. 11.1 Das Versicherungsverhältnis kann gekündigt werden, wenn ‒ vom Versicherer eine Schadenersatzzahlung geleistet wurde oder ‒ dem Versicherungsnehmer eine Klage über einen unter Nach Eintritt eines Versicherungsfalles können beide Parteien den Versicherungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch gerichtlich zugestellt wirdVer- sicherungsvertrag kündigen. Die Kündigung muss dem Vertragspartner spätestens einen Monat nach dem Abschluss der Schadenersatzzahlung oder der Zustellung der Klage Verhandlungen über die Entschädigung in Textform zugegangen sein. Die Kündigung durch den Versicherer muss in Schriftform, durch den Versicherungsnehmer in Textform erfolgen. 11.2 Kündigt der Versicherungsnehmer, wird seine Kündigung sofort nach ihrem Ihrem Zugang beim Versicherer wirksam. Der Versicherungsnehmer kann jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ende der laufenden Versicherungsperiode, wirksam wird. Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam. 11.2 Bei der vorzeitigen Beendigung des Vertrages hat der Versicherer, soweit durch das Gesetz nicht etwas anderes bestimmt ist, nur Anspruch auf den Teil des Beitrages, der der abgelaufenen Vertragszeit entspricht. – 2 – 21013006 (06.22)

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Samples: Insurance Agreement, Insurance Agreement

Kündigung nach Versicherungsfall. 11.1 19.1 Das Versicherungsverhältnis kann gekündigt werden, wenn - vom Versicherer eine Schadenersatzzahlung Schadensersatzzahlung geleistet wurde oder - dem Versicherungsnehmer eine Klage über einen unter den Versicherungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch gerichtlich zugestellt wird. Die Kündigung muss dem Vertragspartner in Textform spätestens einen Monat nach der Schadenersatzzahlung Schadensersatzzahlung oder der Zustellung der Klage zugegangen sein. Die Kündigung durch den Versicherer muss in Schriftform, durch den Versicherungsnehmer in Textform erfolgen. 11.2 19.2 Kündigt der Versicherungsnehmer, wird seine Kündigung sofort nach ihrem Zugang beim Versicherer wirksam. Der Versicherungsnehmer kann jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem jedem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ende der laufenden VersicherungsperiodeAblauf des jeweiligen Versicherungsjahres, wirksam wird. Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.

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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Haftpflichtversicherung, Privathaftpflichtversicherung

Kündigung nach Versicherungsfall. 11.1 23.1 Das Versicherungsverhältnis kann gekündigt werden, wenn vom Versicherer eine Schadenersatzzahlung Zahlung von Sanierungskosten geleistet wurde wurde, – der Versicherer den Anspruch des Versicherungsnehmers auf Freistellung zu Unrecht abgelehnt hat, oder dem Versicherungsnehmer eine Klage über einen unter den Versicherungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch Anspruch auf Erstattung der Kosten für Sanierungsmaßnahmen/Pflichten gerichtlich zugestellt wird. Die Kündigung muss dem Vertragspartner in Textform spätestens einen Monat nach der Schadenersatzzahlung Zahlung von Sanierungskosten oder der Zustellung der Klage zugegangen sein. Die Kündigung durch den Versicherer muss in Schriftform, durch den Versicherungsnehmer in Textform erfolgen. 11.2 23.2 Kündigt der Versicherungsnehmer, wird seine Kündigung sofort nach ihrem Zugang beim Versicherer wirksam. Der Versicherungsnehmer kann jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ende der laufenden Versicherungsperiode, wirksam wird. wird.‌‌‌ Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.

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Samples: Betriebshaftpflichtversicherung, Betriebshaftpflichtversicherung Für Das Bauhaupt Und Baunebengewerbe

Kündigung nach Versicherungsfall. 11.1 19.1 Das Versicherungsverhältnis kann gekündigt werden, wenn - vom Versicherer eine Schadenersatzzahlung Schadensersatzzahlung geleistet wurde oder - dem Versicherungsnehmer eine Klage über einen unter den Versicherungsschutz Versiche- rungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch gerichtlich zugestellt wird. Die Kündigung muss dem Vertragspartner in Textform spätestens einen Monat Mo- nat nach der Schadenersatzzahlung Schadensersatzzahlung oder der Zustellung der Klage zugegangen zuge- gangen sein. Die Kündigung durch den Versicherer muss in Schriftform, durch den Versicherungsnehmer in Textform erfolgen. 11.2 19.2 Kündigt der Versicherungsnehmer, wird seine Kündigung sofort nach ihrem Zugang beim Versicherer wirksam. Der Versicherungsnehmer kann jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens spätes- tens jedoch zum Ende der laufenden Versicherungsperiode, wirksam wird. Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.

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Samples: Versicherungsbedingungen, Haftpflichtversicherung

Kündigung nach Versicherungsfall. 11.1 3.1. Das Versicherungsverhältnis kann gekündigt werden, wenn - vom Versicherer eine Schadenersatzzahlung Schadensersatzzahlung geleistet wurde oder - dem Versicherungsnehmer eine Klage über einen unter den Versicherungsschutz Versi- cherungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch gerichtlich zugestellt wird. Die Kündigung muss dem Vertragspartner in Schriftform spätestens einen Monat nach der Schadenersatzzahlung Schadensersatzzahlung oder der Zustellung der Klage zugegangen sein. Die Kündigung durch den Versicherer muss in Schriftform, durch den Versicherungsnehmer in Textform erfolgen. 11.2 3.2. Kündigt der Versicherungsnehmer, wird seine Kündigung sofort nach ihrem Zugang beim Versicherer wirksam. Der Versicherungsnehmer Versicherungsneh- mer kann jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem jedem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ende der laufenden VersicherungsperiodeAblauf des jeweiligen Versicherungs- jahres, wirksam wird. Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.

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Samples: Haftpflichtversicherung, Haftpflichtversicherung

Kündigung nach Versicherungsfall. 11.1 19.1 Das Versicherungsverhältnis kann gekündigt werden, wenn - vom Versicherer eine Schadenersatzzahlung Schadensersatzzahlung geleistet wurde oder - dem Versicherungsnehmer eine Klage über einen unter den Versicherungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch gerichtlich zugestellt wird. Die Kündigung muss dem Vertragspartner in Schriftform spätestens einen Monat nach der Schadenersatzzahlung Schadensersatzzahlung oder der Zustellung der Klage zugegangen sein. Die Kündigung durch den Versicherer muss in Schriftform, durch den Versicherungsnehmer in Textform erfolgen. 11.2 19.2 Kündigt der Versicherungsnehmer, wird seine Kündigung sofort nach ihrem Zugang beim Versicherer wirksam. Der Versicherungsnehmer Versi- cherungsnehmer kann jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ende der laufenden Versicherungsperiode, wirksam wird. Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.

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Samples: Haftpflichtversicherung, Haftpflichtversicherung

Kündigung nach Versicherungsfall. 11.1 Das Versicherungsverhältnis kann gekündigt werden, wenn - vom Versicherer eine Schadenersatzzahlung geleistet wurde oder - dem Versicherungsnehmer eine Klage über einen unter den Versicherungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch gerichtlich zugestellt wird. Die Kündigung muss dem Vertragspartner in Schriftform spätestens einen Monat nach der Schadenersatzzahlung oder der Zustellung der Klage zugegangen sein. Die Kündigung durch den Versicherer muss in Schriftform, durch den Versicherungsnehmer in Textform erfolgen. 11.2 Kündigt der Versicherungsnehmer, wird seine Kündigung sofort nach ihrem Zugang beim Versicherer wirksam. Der Versicherungsnehmer kann jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ende der laufenden Versicherungsperiode, wirksam wird. Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.

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Samples: Haftpflichtversicherung, Insurance Policy

Kündigung nach Versicherungsfall. 11.1 19.1 Das Versicherungsverhältnis kann gekündigt werden, wenn - vom Versicherer eine Schadenersatzzahlung Schadensersatzzahlung geleistet wurde oder - dem Versicherungsnehmer eine Klage über einen unter den Versicherungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch gerichtlich zugestellt wird. Die Kündigung muss dem Vertragspartner in Textform spätestens einen Monat nach der Schadenersatzzahlung Schadensersatzzahlung oder der Zustellung der Klage zugegangen sein. Die Kündigung durch den Versicherer muss in Schriftform, durch den Versicherungsnehmer in Textform erfolgen. 11.2 19.2 Kündigt der Versicherungsnehmer, wird seine Kündigung sofort nach ihrem Zugang beim Versicherer wirksam. Der Versicherungsnehmer Ver- sicherungsnehmer kann jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem jedem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ende der laufenden VersicherungsperiodeAblauf des jeweiligen Versicherungsjahres, wirksam wird. Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.

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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Haftpflichtversicherung, Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Haftpflichtversicherung

Kündigung nach Versicherungsfall. 11.1 19.1 Das Versicherungsverhältnis kann gekündigt werden, wenn vom Versicherer eine Schadenersatzzahlung Schadensersatzzahlung geleistet wurde oder dem Versicherungsnehmer eine Klage über einen unter den Versicherungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch gerichtlich zugestellt wird. Die Kündigung muss dem Vertragspartner spätestens einen Monat nach der Schadenersatzzahlung Schadensersatzzahlung oder der Zustellung der Klage zugegangen sein. Die Kündigung durch den Versicherer muss in Schriftform, durch den Versicherungsnehmer in Textform erfolgen. 11.2 19.2 Kündigt der Versicherungsnehmer, wird seine Kündigung sofort nach ihrem Zugang beim Versicherer wirksam. Der Versicherungsnehmer Ver- sicherungsnehmer kann jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ende der laufenden Versicherungsperiode, wirksam wird. Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.

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Samples: Charter Insurance Terms and Conditions, Charter Insurance Terms and Conditions

Kündigung nach Versicherungsfall. 11.1 23.1 Das Versicherungsverhältnis kann gekündigt werden, wenn - vom Versicherer eine Schadenersatzzahlung Zahlung von Sanierungskosten geleistet wurde oder - dem Versicherungsnehmer eine Klage über einen unter den Versicherungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch Anspruch auf Erstattung der Kosten für Sanierungsmaßnahmen/Pflichten gerichtlich zugestellt wird. Die Kündigung muss dem Vertragspartner in Schriftform spätestens einen Monat nach der Schadenersatzzahlung Zahlung von Sa- nierungskosten Schadensersatzzahlung oder der Zustellung der Klage zugegangen sein. Die Kündigung durch den Versicherer muss in Schriftform, durch den Versicherungsnehmer in Textform erfolgen. 11.2 23.2 Kündigt der Versicherungsnehmer, wird seine Kündigung sofort nach ihrem Zugang beim Versicherer wirksamwirk- sam. Der Versicherungsnehmer kann jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ende der laufenden Versicherungsperiode, wirksam wird. Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksamwirk- sam.

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Samples: Hochzeitsversicherung, Haftpflichtversicherung

Kündigung nach Versicherungsfall. 11.1 19.1 Das Versicherungsverhältnis kann gekündigt werden, wenn vom Versicherer eine Schadenersatzzahlung Schadensersatzzahlung geleistet wurde oder dem Versicherungsnehmer eine Klage über einen unter den Versicherungsschutz Versicherungs- schutz fallenden Haftpflichtanspruch gerichtlich zugestellt wird. Die Kündigung muss dem Vertragspartner in Textform spätestens einen Monat nach der Schadenersatzzahlung Schadensersatzzahlung oder der Zustellung der Klage zugegangen sein. Die Kündigung durch den Versicherer muss in Schriftform, durch den Versicherungsnehmer in Textform erfolgen. 11.2 19.2 Kündigt der Versicherungsnehmer, wird seine Kündigung sofort nach ihrem Zugang beim Versicherer wirksam. Der Versicherungsnehmer kann jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem jedem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ende der laufenden VersicherungsperiodeAblauf des jeweiligen Versicherungsjahres, wirksam wird. Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.

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Samples: Privat Haftpflichtversicherung, Privat Haftpflichtversicherung

Kündigung nach Versicherungsfall. 11.1 19.1 Das Versicherungsverhältnis kann gekündigt werden, wenn - vom Versicherer eine Schadenersatzzahlung Schadensersatzzahlung geleistet wurde oder - dem Versicherungsnehmer eine Klage über einen unter den Versicherungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch gerichtlich zugestellt wird. Die Kündigung muss dem Vertragspartner in Textform spätestens einen Monat nach der Schadenersatzzahlung Schadensersatzzahlung oder der Zustellung Zustel- lung der Klage zugegangen sein. Die Kündigung durch den Versicherer muss in Schriftform, durch den Versicherungsnehmer in Textform erfolgen. 11.2 19.2 Kündigt der Versicherungsnehmer, wird seine Kündigung sofort nach ihrem Zugang beim Versicherer wirksam. Der Versicherungsnehmer Versiche- rungsnehmer kann jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem jedem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ende der laufenden VersicherungsperiodeAblauf des je- weiligen Versicherungsjahres, wirksam wird. Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.

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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Haftpflichtversicherung

Kündigung nach Versicherungsfall. 11.1 23.1 Das Versicherungsverhältnis kann gekündigt werden, wenn - vom Versicherer eine Schadenersatzzahlung Zahlung von Sanierungskosten geleistet wurde oder - dem Versicherungsnehmer eine Klage über einen unter den Versicherungsschutz Versicherungs- schutz fallenden Haftpflichtanspruch Anspruch auf Erstattung der Kosten für Sanierungsmaß- nahmen/Pflichten gerichtlich zugestellt wird. Die Kündigung muss dem Vertragspartner in Schriftform spätestens einen Monat Mo- nat nach der Schadenersatzzahlung Zahlung von Sanierungskosten oder der Zustellung der Klage zugegangen zu- gegangen sein. Die Kündigung durch den Versicherer muss in Schriftform, durch den Versicherungsnehmer in Textform erfolgen. 11.2 23.2 Kündigt der Versicherungsnehmer, wird seine Kündigung sofort nach ihrem Zugang beim Versicherer wirksam. Der Versicherungsnehmer kann jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ende der laufenden Versicherungsperiode, wirksam wird. Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.

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Samples: Haftpflichtversicherung

Kündigung nach Versicherungsfall. 11.1 16.1 Das Versicherungsverhältnis kann gekündigt werden, wenn vom Versicherer eine Schadenersatzzahlung Schadensersatzzahlung geleistet wurde wurde, oder – der Versicherer den Anspruch des Versichrungsnehmers auf Freistellung zu Unrecht abgelehnt hat, oder – dem Versicherungsnehmer oder im Fall der Pflichtversicherung dem Versicherer eine Klage über einen unter den Versicherungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch gerichtlich zugestellt wird. Die Kündigung muss dem Vertragspartner in Textform spätestens einen Monat nach der Schadenersatzzahlung Schadens- ersatzzahlung oder der Zustellung der Klage zugegangen sein. Die Kündigung durch den Versicherer muss in Schriftform, durch den Versicherungsnehmer in Textform erfolgen. 11.2 16.2 Kündigt der Versicherungsnehmer, wird seine Kündigung sofort nach ihrem Zugang beim Versicherer wirksam. Der Versicherungsnehmer kann jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ende der laufenden Versicherungsperiode, Versicherungsperiode wirksam wird. wird.‌‌‌ Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.

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Samples: Betriebshaftpflichtversicherung

Kündigung nach Versicherungsfall. 11.1 16.1 Das Versicherungsverhältnis kann gekündigt werden, wenn vom Versicherer eine Schadenersatzzahlung Schadensersatzzahlung geleistet wurde wurde, oder – der Versicherer den Anspruch des Versichrungsnehmers auf Freistellung zu Unrecht abgelehnt hat, oder – dem Versicherungsnehmer oder im Fall der Pflichtversicherung dem Versicherer eine Klage über einen unter den Versicherungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch gerichtlich zugestellt wird. Die Kündigung muss dem Vertragspartner in Textform spätestens einen Monat nach der Schadenersatzzahlung Schadens­ ersatzzahlung oder der Zustellung der Klage zugegangen sein. Die Kündigung durch den Versicherer muss in Schriftform, durch den Versicherungsnehmer in Textform erfolgen. 11.2 16.2 Kündigt der Versicherungsnehmer, wird seine Kündigung sofort nach ihrem Zugang beim Versicherer wirksam. Der Versicherungsnehmer kann jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ende der laufenden Versicherungsperiode, Versicherungsperiode wirksam wird. Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.

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Samples: Betriebs­haftpflichtversicherung

Kündigung nach Versicherungsfall. 11.1 Das Versicherungsverhältnis kann gekündigt werden12.1 Nach Eintritt eines Versicherungsfalles können beide Vertragspartner in Textform den Versicherungsvertrag kündigen. Dieses Kündigungsrecht erlischt, wenn ‒ vom es nicht bis spätestens zum Ablauf von einem Monat seit dem Zeitpunkt ausgeübt wird, in dem der Versicherer eine Schadenersatzzahlung geleistet wurde den Anspruch des Versicherungsnehmers auf Freistellung anerkennt oder zu Unrecht ablehnt oder dem Versicherungsnehmer eine Klage die Weisung erteilt, es über einen unter den Versicherungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch gerichtlich zugestellt wird. Die Kündigung muss dem Vertragspartner spätestens einen Monat nach der Schadenersatzzahlung oder der Zustellung der Klage zugegangen sein. Die Kündigung durch den Versicherer muss in Schriftform, durch den Versicherungsnehmer in Textform erfolgenAnspruch des Dritten zum Rechtsstreit kommen zu lassen. 11.2 12.2 Kündigt der Versicherungsnehmer, wird seine Kündigung sofort nach ihrem Zugang beim Versicherer wirksam. Der Versicherungsnehmer kann jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ende der laufenden Versicherungsperiode, einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherer wirksam wird. Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.

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Samples: Wassersport Haftpflichtversicherung

Kündigung nach Versicherungsfall. 11.1 1. Das Versicherungsverhältnis kann gekündigt werden, wenn - vom Versicherer eine Schadenersatzzahlung geleistet wurde oder - dem Versicherungsnehmer eine Klage über einen unter den Versicherungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch gerichtlich zugestellt wird. Die Kündigung muss dem Vertragspartner in Textform spätestens einen Monat nach der Schadenersatzzahlung oder der Zustellung der Klage zugegangen sein. Die Kündigung durch den Versicherer muss in Schriftform, durch den Versicherungsnehmer in Textform erfolgen. 11.2 2. Kündigt der Versicherungsnehmer, wird seine Kündigung sofort nach ihrem Zugang beim Versicherer wirksam. Der Versicherungsnehmer kann jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ende der des laufenden VersicherungsperiodeVersicherungsjahres, wirksam wird. Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.

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Samples: Luftfahrt Haftpflichtversicherung

Kündigung nach Versicherungsfall. 11.1 19.1 Das Versicherungsverhältnis kann gekündigt werden, wenn - vom Versicherer eine Schadenersatzzahlung Schadensersatzzahlung geleistet wurde oder - dem Versicherungsnehmer eine Klage über einen unter den Versicherungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch gerichtlich zugestellt wird. Die Kündigung muss dem Vertragspartner in Textform spätestens einen Monat nach der Schadenersatzzahlung Schadensersatzzahlung oder der Zustellung Zustel- lung der Klage zugegangen sein. Die Kündigung durch den Versicherer muss in Schriftform, durch den Versicherungsnehmer in Textform erfolgen. 11.2 19.2 Kündigt der Versicherungsnehmer, wird seine Kündigung sofort nach ihrem Zugang beim Versicherer wirksam. Der Versicherungsnehmer Versiche- rungsnehmer kann jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem ei- nem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ende der laufenden laufen- den Versicherungsperiode, wirksam wird. Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.

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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Haftpflichtversicherung

Kündigung nach Versicherungsfall. 11.1 Das Versicherungsverhältnis kann gekündigt werden, wenn ‒ vom Versicherer eine Schadenersatzzahlung Zahlung von Sanierungskosten geleistet wurde oder ‒ dem Versicherungsnehmer eine Klage über einen unter den Versicherungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch Anspruch auf Erstattung der Kosten für Sanierungsmaßnahmen/Pflichten gerichtlich zugestellt wird. Die Kündigung muss dem Vertragspartner in Textform spätestens einen Monat nach der Schadenersatzzahlung Zahlung von Sanierungskosten oder der Zustellung der Klage zugegangen sein. Die Kündigung durch den Versicherer muss in Schriftform, durch den Versicherungsnehmer in Textform erfolgen. 11.2 Kündigt der Versicherungsnehmer, wird seine Kündigung sofort nach ihrem Zugang beim Versicherer wirksam. Der Versicherungsnehmer kann jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ende der laufenden Versicherungsperiode, wirksam wird. Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.

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Samples: Versicherungsbedingungen

Kündigung nach Versicherungsfall. 11.1 23.1 Das Versicherungsverhältnis kann gekündigt werden, wenn vom Versicherer eine Schadenersatzzahlung Zahlung von Sanierungskosten geleistet wurde oder dem Versicherungsnehmer eine Klage über einen unter den Versicherungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch Anspruch auf Er- stattung der Kosten für Sanierungsmaßnahmen/Pflich- ten gerichtlich zugestellt wird. Die Kündigung muss dem Vertragspartner in Schriftform spätestens einen Monat nach der Schadenersatzzahlung Zahlung von Sanierungs- kosten oder der Zustellung der Klage zugegangen sein. Die Kündigung durch den Versicherer muss in Schriftform, durch den Versicherungsnehmer in Textform erfolgen. 11.2 23.2 Kündigt der Versicherungsnehmer, wird seine Kündigung sofort nach ihrem Zugang beim Versicherer wirksam. Der Versicherungsnehmer kann jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch je- doch zum Ende der laufenden Versicherungsperiode, wirksam wirk- sam wird. Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.

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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Haftpflichtversicherung

Kündigung nach Versicherungsfall. 11.1 19.1 Das Versicherungsverhältnis kann gekündigt werden, wenn vom Versicherer eine Schadenersatzzahlung Schadensersatzzahlung geleistet wurde oder dem Versicherungsnehmer eine Klage über einen unter den Versicherungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch gerichtlich zugestellt wird. Die Kündigung muss dem Vertragspartner spätestens in Schriftform spätes- tens einen Monat nach der Schadenersatzzahlung Schadensersatzzahlung oder der Zustellung der Klage zugegangen sein. Die Kündigung durch den Versicherer muss in Schriftform, durch den Versicherungsnehmer in Textform erfolgen. 11.2 19.2 Kündigt der Versicherungsnehmer, wird seine Kündigung sofort nach ihrem Zugang beim Versicherer wirksam. Der Versicherungsnehmer Versiche- rungsnehmer kann jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ende der laufenden Versicherungsperiode, wirksam wird. Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.

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Samples: Bedingungen Und Vereinbarungen Für Private Haftpflichtversicherungsrisiken

Kündigung nach Versicherungsfall. 11.1 25.1 Das Versicherungsverhältnis kann gekündigt werden, wenn - vom Versicherer eine Schadenersatzzahlung Zahlung von Sanierungskosten geleistet wurde oder - dem Versicherungsnehmer eine Klage über einen unter den Versicherungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch Anspruch auf Erstattung der Kosten für Sanierungsmaßnahmen / Pflichten gerichtlich zugestellt wird. Die Kündigung muss dem Vertragspartner spätestens einen Monat nach der Schadenersatzzahlung Zahlung von Sanierungskosten oder der Zustellung der Klage zugegangen sein. Die Kündigung durch den Versicherer muss in Schriftform, durch den Versicherungsnehmer in Textform Textform, erfolgen. 11.2 25.2 Kündigt der Versicherungsnehmer, wird seine Kündigung sofort nach ihrem Zugang beim Versicherer wirksam. Der Versicherungsnehmer Versiche- rungsnehmer kann jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ende der laufenden lau- fenden Versicherungsperiode, wirksam wird. Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.

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Samples: Betriebs Und Berufshaftpflichtversicherung

Kündigung nach Versicherungsfall. 11.1 14.1 Das Versicherungsverhältnis kann gekündigt – abweichend von Ziffer 19.1 AHB – ge- kündigt werden, wenn vom Versicherer eine Schadenersatzzahlung Zahlung von Sanierungskosten geleistet wurde oder dem Versicherungsnehmer eine Klage über einen unter den Versicherungsschutz Versicherungs- schutz fallenden Haftpflichtanspruch Anspruch auf Erstattung der Kosten für Sanierungsmaß- nahmen/Pflichten gerichtlich zugestellt wird. Die Kündigung muss dem Vertragspartner in Textform spätestens einen Monat nach der Schadenersatzzahlung Zahlung von Sanierungskosten oder der Zustellung der Klage zugegangen zuge- gangen sein. Die Kündigung durch den Versicherer muss in Schriftform, durch den Versicherungsnehmer in Textform erfolgen. 11.2 14.2 Kündigt der Versicherungsnehmer, wird seine Kündigung sofort nach ihrem Zugang beim Versicherer wirksam. Der Versicherungsnehmer kann jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ende der laufenden Versicherungsperiodedes jeweiligen Versicherungsjahres, wirksam wird. Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.

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Samples: Haftpflicht Versicherung

Kündigung nach Versicherungsfall. 11.1 23.1 Das Versicherungsverhältnis kann gekündigt werden, wenn vom Versicherer eine Schadenersatzzahlung Zahlung von Sanierungskosten geleistet wurde wurde, – der Versicherer den Anspruch des Versicherungsnehmers auf Freistellung zu Unrecht abgelehnt hat, oder dem Versicherungsnehmer eine Klage über einen unter den Versicherungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch Anspruch auf Erstattung der Kosten für Sanierungsmaßnahmen/Pflichten gerichtlich zugestellt wird. wird.‌‌‌ Die Kündigung muss dem Vertragspartner in Textform spätestens einen Monat nach der Schadenersatzzahlung Zahlung von Sanierungskosten oder der Zustellung der Klage zugegangen sein. Die Kündigung durch den Versicherer muss in Schriftform, durch den Versicherungsnehmer in Textform erfolgen. 11.2 23.2 Kündigt der Versicherungsnehmer, wird seine Kündigung sofort nach ihrem Zugang beim Versicherer wirksam. Der Versicherungsnehmer kann jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ende der laufenden Versicherungsperiode, wirksam wird. Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.

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Samples: Betriebshaftpflichtversicherung

Kündigung nach Versicherungsfall. 11.1 1 Das Versicherungsverhältnis kann gekündigt werden, wenn ‒ vom Versicherer eine Schadenersatzzahlung Zahlung von Sanierungskosten geleistet wurde oder ‒ dem Versicherungsnehmer eine Klage über einen unter den Versicherungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch Anspruch auf Erstattung der Kosten für Sanierungsmaßnahmen/Pflichten gerichtlich zugestellt wird. Die Kündigung muss dem Vertragspartner spätestens einen Monat nach der Schadenersatzzahlung Zahlung von Sanierungskosten oder der Zustellung der Klage zugegangen sein. Die Kündigung durch den Versicherer muss in Schriftform, durch den Versicherungsnehmer in Textform erfolgen. 11.2 2 Kündigt der Versicherungsnehmer, wird seine Kündigung sofort nach ihrem Zugang beim Versicherer wirksam. Der Versicherungsnehmer kann jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ende der laufenden Versicherungsperiode, wirksam wird. Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.

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Samples: Versicherungsbedingungen Zur Haftpflichtversicherung

Kündigung nach Versicherungsfall. 11.1 23.1 Das Versicherungsverhältnis kann gekündigt werden, wenn vom Versicherer eine Schadenersatzzahlung Zahlung von Sanierungskosten geleistet wurde wurde, – der Versicherer den Anspruch des Versicherungsnehmers auf Freistellung zu Unrecht abgelehnt hat, oder dem Versicherungsnehmer eine Klage über einen unter den Versicherungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch Anspruch auf Erstattung der Kosten für Sanierungsmaßnahmen/Pflichten gerichtlich zugestellt wird. Die Kündigung muss dem Vertragspartner in Textform spätestens einen Monat nach der Schadenersatzzahlung Zahlung von Sanierungskosten oder der Zustellung der Klage zugegangen sein. Die Kündigung durch den Versicherer muss in Schriftform, durch den Versicherungsnehmer in Textform erfolgen.sein.‌‌‌ 11.2 23.2 Kündigt der Versicherungsnehmer, wird seine Kündigung sofort nach ihrem Zugang beim Versicherer wirksam. Der Versicherungsnehmer kann jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ende der laufenden Versicherungsperiode, wirksam wird. Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.

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Samples: Betriebshaftpflichtversicherung

Kündigung nach Versicherungsfall. 11.1 17.1 Das Versicherungsverhältnis kann gekündigt werden, wenn - vom Versicherer eine Schadenersatzzahlung Schadensersatzzahlung geleistet wurde oder - dem Versicherungsnehmer eine Klage über einen unter den Versicherungsschutz Versiche- rungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch gerichtlich zugestellt wird. Die Kündigung muss dem Vertragspartner in Schriftform spätestens einen Monat nach der Schadenersatzzahlung Schadensersatzzahlung oder der Zustellung der Klage zugegangen sein. Die Kündigung durch den Versicherer muss in Schriftform, durch den Versicherungsnehmer in Textform erfolgen. 11.2 17.2 Kündigt der Versicherungsnehmer, wird seine Kündigung sofort nach ihrem Zugang beim Versicherer wirksam. Der Versicherungsnehmer kann jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ende der laufenden Versicherungsperiode, wirksam wird. Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.

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Samples: Privat Haftpflichtversicherung

Kündigung nach Versicherungsfall. 11.1 3.1. Das Versicherungsverhältnis kann gekündigt werden, wenn - vom Versicherer eine Schadenersatzzahlung geleistet wurde oder - dem Versicherungsnehmer eine Klage über einen unter den Versicherungsschutz Versi- cherungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch gerichtlich zugestellt wird. Die Kündigung muss dem Vertragspartner in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) spätestens einen Monat nach der Schadenersatzzahlung oder der Zustellung der Klage zugegangen sein. Die Kündigung durch den Versicherer muss in Schriftform, durch den Versicherungsnehmer in Textform erfolgen. 11.2 3.2. Kündigt der Versicherungsnehmer, wird seine Kündigung sofort nach ihrem Zugang beim Versicherer wirksam. Der Versicherungsnehmer Versicherungsneh- mer kann jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem jedem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ende der laufenden VersicherungsperiodeAblauf des jeweiligen Versicherungs- jahres, wirksam wird. Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.

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Samples: Privathaftpflichtversicherung

Kündigung nach Versicherungsfall. 11.1 23.1 Das Versicherungsverhältnis kann gekündigt werden, wenn vom Versicherer eine Schadenersatzzahlung Zahlung von Sanierungskosten geleistet wurde oder dem Versicherungsnehmer eine Klage über einen unter den Versicherungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch Anspruch auf Erstattung der Kosten für Sanierungsmaßnahmen/Pflichten gerichtlich zugestellt wird. Die Kündigung muss dem Vertragspartner in Schriftform spätestens einen Monat nach der Schadenersatzzahlung Zahlung von Sanierungskosten oder der Zustellung der Klage zugegangen sein. Die Kündigung durch den Versicherer muss in Schriftform, durch den Versicherungsnehmer in Textform erfolgen. 11.2 23.2 Kündigt der Versicherungsnehmer, wird seine Kündigung sofort nach ihrem Zugang beim Versicherer wirksam. Der Versicherungsnehmer kann jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ende der laufenden Versicherungsperiode, wirksam wird. Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.

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Samples: Berufshaftpflichtversicherung

Kündigung nach Versicherungsfall. 11.1 1. Das Versicherungsverhältnis kann gekündigt werden, wenn - vom Versicherer eine Schadenersatzzahlung Zahlung von Sanierungskosten geleistet wurde oder - dem Versicherungsnehmer eine Klage über einen unter den Versicherungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch Anspruch auf Erstattung der Kosten für Sanierungsmaßnahmen/Pflichten gerichtlich zugestellt wird. Die Kündigung muss dem Vertragspartner in Schriftform spätestens einen Monat nach der Schadenersatzzahlung Zahlung von Sanierungskosten oder der Zustellung der Klage zugegangen sein. Die Kündigung durch den Versicherer muss in Schriftform, durch den Versicherungsnehmer in Textform erfolgen. 11.2 2. Kündigt der Versicherungsnehmer, wird seine Kündigung sofort nach ihrem Zugang beim Versicherer wirksam. Der Versicherungsnehmer kann jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ende der laufenden Versicherungsperiode, wirksam wird. Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.

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Samples: Versicherungsbedingungen

Kündigung nach Versicherungsfall. 11.1 23.1 Das Versicherungsverhältnis kann gekündigt werden, wenn - vom Versicherer eine Schadenersatzzahlung Zahlung von Sanierungskosten geleistet wurde oder - dem Versicherungsnehmer eine Klage über einen unter den Versicherungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch Anspruch auf Erstattung der Kosten für Sanierungsmaßnahmen/Pflichten gerichtlich zugestellt wird. Die Kündigung muss dem Vertragspartner in Schriftform spätestens einen Monat nach der Schadenersatzzahlung Schadensersatz- zahlung oder der Zustellung der Klage zugegangen sein. Die Kündigung durch den Versicherer muss in Schriftform, durch den Versicherungsnehmer in Textform erfolgen. 11.2 23.2 Kündigt der Versicherungsnehmer, wird seine Kündigung sofort nach ihrem Zugang beim Versicherer wirksamwirk- sam. Der Versicherungsnehmer kann jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ende der laufenden Versicherungsperiode, wirksam wird. Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksamwirk- sam.

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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Umweltschadensversicherung (Usv)

Kündigung nach Versicherungsfall. 11.1 23.1 Das Versicherungsverhältnis kann gekündigt werden, wenn - vom Versicherer eine Schadenersatzzahlung Zahlung von Sanierungskosten geleistet wurde oder ‒ dem Versicherungsnehmer eine Klage über einen unter den Versicherungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch gerichtlich zugestellt wird. Die Kündigung muss dem Vertragspartner in Schriftform spätestens einen Monat nach der Schadenersatzzahlung Zahlung von Sanierungskosten oder der Zustellung der Klage zugegangen sein. Die Kündigung durch den Versicherer muss in Schriftform, durch den Versicherungsnehmer in Textform erfolgen. 11.2 23.2 Kündigt der Versicherungsnehmer, wird seine Kündigung sofort nach ihrem Zugang beim Versicherer wirksam. Der Versicherungsnehmer kann jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ende der laufenden Versicherungsperiode, wirksam wird. Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.

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Samples: Umweltschadens Basisversicherung

Kündigung nach Versicherungsfall. 11.1 19.1 Das Versicherungsverhältnis kann gekündigt werden, wenn - vom Versicherer eine Schadenersatzzahlung geleistet geleis- tet wurde oder - dem Versicherungsnehmer eine Klage über einen unter den Versicherungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch Haft- pflichtanspruch gerichtlich zugestellt wird. Die Kündigung muss dem Vertragspartner in Schriftform spätestens einen Monat nach der Schadenersatzzahlung Schadenersatzzah- lung oder der Zustellung der Klage zugegangen sein. Die Kündigung durch den Versicherer muss in Schriftform, durch den Versicherungsnehmer in Textform erfolgen. 11.2 19.2 Kündigt der Versicherungsnehmer, wird seine Kündigung sofort nach ihrem Zugang beim Versicherer Versiche- rer wirksam. Der Versicherungsnehmer kann jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ende der laufenden Versicherungsperiode, wirksam wird. Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.

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Samples: Jahres Reiseschutzbrief

Kündigung nach Versicherungsfall. 11.1 19.1 Das Versicherungsverhältnis kann gekündigt werden, wenn vom Versicherer eine Schadenersatzzahlung Schadensersatzzahlung geleistet wurde wurde, − der Versicherer den Anspruch des Versicherungsnehmers auf Freistellung zu Unrecht abgelehnt hat, oder dem Versicherungsnehmer eine Klage über einen unter den Versicherungsschutz fallenden fal- lenden Haftpflichtanspruch gerichtlich zugestellt wird. Die Kündigung muss dem Vertragspartner in Textform spätestens einen Monat nach der Schadenersatzzahlung Schadensersatzzahlung, der Ablehnung oder der Zustellung der Klage zugegangen sein. Die Kündigung durch den Versicherer muss in Schriftform, durch den Versicherungsnehmer in Textform erfolgen. 11.2 19.2 Kündigt der Versicherungsnehmer, wird seine Kündigung sofort nach ihrem Zugang beim Versicherer wirksam. Der Versicherungsnehmer kann jedoch bestimmen, dass die Kündigung Kündi- gung zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ende der laufenden VersicherungsperiodeVersiche- rungsperiode, wirksam wird. Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer Versiche- rungsnehmer wirksam.

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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Haftpflichtversicherung (Ahb)

Kündigung nach Versicherungsfall. 11.1 17.1. Das Versicherungsverhältnis kann gekündigt werden, wenn - vom Versicherer eine Schadenersatzzahlung geleistet wurde oder - dem Versicherungsnehmer eine Klage über einen unter den Versicherungsschutz Versi- cherungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch gerichtlich zugestellt wird. Die Kündigung muss dem Vertragspartner in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) spätestens einen Monat nach der Schadenersatzzahlung oder der Zustellung der Klage zugegangen sein. Die Kündigung durch den Versicherer muss in Schriftform, durch den Versicherungsnehmer in Textform erfolgen. 11.2 17.2. Kündigt der Versicherungsnehmer, wird seine Kündigung sofort nach ihrem Zugang beim Versicherer wirksam. Der Versicherungsnehmer Versicherungsneh- mer kann jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem jedem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ende der laufenden VersicherungsperiodeVersicherungspe- riode, wirksam wird. Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.

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Samples: Tierhalterhaftpflichtversicherung

Kündigung nach Versicherungsfall. 11.1 1. Das Versicherungsverhältnis kann gekündigt werden, wenn - vom Versicherer eine Schadenersatzzahlung Zahlung von Sanierungskosten geleistet wurde oder ‒ dem - Versicherungsnehmer eine Klage über einen unter den Versicherungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch Anspruch auf Erstattung der Kosten für Sanierungsmaßnahmen/Pflichten gerichtlich zugestellt wird. Die Kündigung muss dem Vertragspartner in Schriftform spätestens einen Monat nach der Schadenersatzzahlung Zahlung von Sanierungskosten oder der Zustellung der Klage zugegangen sein. Die Kündigung durch den Versicherer muss in Schriftform, durch den Versicherungsnehmer in Textform erfolgen. 11.2 2. Kündigt der Versicherungsnehmer, wird seine Kündigung sofort nach ihrem Zugang beim Versicherer wirksam. Der Versicherungsnehmer kann jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ende der laufenden Versicherungsperiode, wirksam wird. Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.

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Samples: Insurance Policy

Kündigung nach Versicherungsfall. 11.1 19.1 Das Versicherungsverhältnis kann gekündigt werden, wenn ‒ vom • der Versicherer aufgrund eines Versicherungsfalls eine Schadenersatzzahlung geleistet wurde hat oder dem Versicherungsnehmer eine Klage über einen unter den Versicherungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch gerichtlich zugestellt wird. Die Kündigung muss dem Vertragspartner in Schriftform spätestens einen Monat nach der Schadenersatzzahlung oder der Zustellung der Klage zugegangen sein. Die Kündigung durch den Versicherer muss in Schriftform, durch den Versicherungsnehmer in Textform erfolgen. 11.2 19.2 Kündigt der VersicherungsnehmerVersicherungsnehmer den Versicherungsvertrag, wird seine Kündigung sofort nach ihrem deren Zugang beim Versicherer wirksam. Der Versicherungsnehmer kann jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ende der laufenden Versicherungsperiode, Versicherungsperiode wirksam wird. Eine Kündigt der Versicherer den Versicherungsvertrag, wird die Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem deren Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.

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Samples: Belehrung Über Die Folgen Einer Anzeigepflichtverletzung

Kündigung nach Versicherungsfall. 11.1 19.1 Das Versicherungsverhältnis kann gekündigt werden, wenn vom Versicherer eine Schadenersatzzahlung Schadensersatzzahlung geleistet wurde oder dem Versicherungsnehmer eine Klage über einen unter den Versicherungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch gerichtlich zugestellt zuge- stellt wird. Die Kündigung muss dem Vertragspartner in Textform spätestens einen Monat nach der Schadenersatzzahlung Schadensersatzzahlung oder der Zustellung der Klage zugegangen sein. Die Kündigung durch den Versicherer muss in Schriftform, durch den Versicherungsnehmer in Textform erfolgen. 11.2 19.2 Kündigt der Versicherungsnehmer, wird seine Kündigung sofort nach ihrem Zugang beim Versicherer wirksam. Der Versicherungsnehmer Versicherungsneh- mer kann jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ende der des laufenden VersicherungsperiodeVersicherungs- jahres, wirksam wird. Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.

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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Haftpflichtversicherung

Kündigung nach Versicherungsfall. 11.1 D 14.1 Das Versicherungsverhältnis kann gekündigt werden, wenn vom Versicherer eine Schadenersatzzahlung Zahlung von Sanierungskosten geleistet wurde oder dem Versicherungsnehmer eine Klage über einen unter den Versicherungsschutz Versicherungs- schutz fallenden Haftpflichtanspruch Anspruch auf Erstattung der Kosten für Sanierungs- maßnahmen/Pflichten gerichtlich zugestellt wird. Die Kündigung muss dem Vertragspartner in Schriftform spätestens einen Monat nach der Schadenersatzzahlung Zahlung von Sanierungskosten oder der Zustellung der Klage zugegangen sein. Die Kündigung durch den Versicherer muss in Schriftform, durch den Versicherungsnehmer in Textform erfolgen. 11.2 D 14.2 Kündigt der Versicherungsnehmer, wird seine Kündigung sofort nach ihrem Zugang beim Versicherer wirksam. Der Versicherungsnehmer kann jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens spätes- tens jedoch zum Ende der laufenden Versicherungsperiode, wirksam wird. Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.

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Samples: Rahmenabkommen

Kündigung nach Versicherungsfall. 11.1 Das Versicherungsverhältnis 19.1 Der Versicherungsvertrag kann gekündigt werden, wenn vom Versicherer eine Schadenersatzzahlung Schadensersatzzahlung geleistet wurde oder dem Versicherungsnehmer – bei einer Pflichtversicherung dem Versicherer – eine Klage über einen unter den Versicherungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch Haftpflichtan- spruch gerichtlich zugestellt wird. Die Kündigung muss dem Vertragspartner in Schriftform spätestens einen Monat nach der Schadenersatzzahlung Schadensersatzzahlung oder der Zustellung der Klage zugegangen sein. Die Kündigung durch den Versicherer muss in Schriftform, durch den Versicherungsnehmer in Textform erfolgen. 11.2 19.2 Kündigt der Versicherungsnehmer, wird seine Kündigung sofort nach ihrem Zugang beim Versicherer wirksam. Der Versicherungsnehmer kann jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ende der laufenden Versicherungsperiode, wirksam wird. Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer Versicherungsneh- mer wirksam.

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Samples: Versicherungsbedingungen

Kündigung nach Versicherungsfall. 11.1 14.1 Das Versicherungsverhältnis kann gekündigt werden, wenn ‒ wenn 14.1.1 vom Versicherer eine Schadenersatzzahlung Zahlung von Sanierungskosten geleistet wurde oder ‒ oder 14.1.2 dem Versicherungsnehmer eine Klage über einen unter den Versicherungsschutz Ver- sicherungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch Anspruch auf Erstattung der Kosten für Sanierungsmaßnahmen/Pflichten gerichtlich zugestellt wird. Die Kündigung muss dem Vertragspartner in Schriftform spätestens einen Monat nach der Schadenersatzzahlung Zahlung von Sanierungskosten oder der Zustellung der Klage zugegangen sein. Die Kündigung durch den Versicherer muss in Schriftform, durch den Versicherungsnehmer in Textform erfolgen. 11.2 14.2 Kündigt der Versicherungsnehmer, wird seine Kündigung sofort nach ihrem Zugang beim Versicherer wirksam. Der Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer kann jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ende der laufenden Versicherungsperiode, Versicherungs- periode wirksam wird. Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.

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Samples: Haftpflichtversicherung

Kündigung nach Versicherungsfall. 11.1 19.1 Das Versicherungsverhältnis kann gekündigt werden, wenn vom Versicherer eine Schadenersatzzahlung geleistet wurde oder dem Versicherungsnehmer eine Klage über einen unter den Versicherungsschutz Versiche- rungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch gerichtlich zugestellt wird. Die Kündigung muss dem Vertragspartner in Schriftform spätestens einen Monat nach der Schadenersatzzahlung oder der Zustellung der Klage zugegangen sein. Die Kündigung durch den Versicherer muss in Schriftform, durch den Versicherungsnehmer in Textform erfolgen. 11.2 19.2 Kündigt der Versicherungsnehmer, wird seine Kündigung sofort nach ihrem Zugang beim Versicherer wirksam. Der Versicherungsnehmer kann jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ende der laufenden Versicherungsperiode, wirksam wirk- sam wird. Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.

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Samples: Haftpflichtversicherung

Kündigung nach Versicherungsfall. 11.1 17.2.1 Das Versicherungsverhältnis kann gekündigt werden, wenn vom Versicherer eine Schadenersatzzahlung Zahlung geleistet wurde oder dem Versicherungsnehmer eine Klage über einen unter den Versicherungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch Haftpflicht- anspruch gerichtlich zugestellt wird. Die Kündigung muss dem Vertragspartner in Schriftform spätestens einen Monat nach der Schadenersatzzahlung Zahlung oder der Zustellung Rechtshängigkeit des Haftpflichtanspruchs oder der Klage Leis- tungsverweigerung des Versicherers zugegangen sein. Die Kündigung durch den Versicherer muss in Schriftform, durch den Versicherungsnehmer in Textform erfolgen. 11.2 17.2.2 Kündigt der Versicherungsnehmer, wird seine Kündigung sofort nach ihrem dem Zugang beim Versicherer wirksam. Der Versicherungsnehmer kann jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch je- doch zum Ende der laufenden Versicherungsperiode, Versicherungsperiode wirksam wird. Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.

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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Haftpflichtversicherung

Kündigung nach Versicherungsfall. 11.1 14.1 Das Versicherungsverhältnis kann gekündigt werden, wenn ‒ wenn 14.1.1 vom Versicherer eine Schadenersatzzahlung Zahlung von Sanierungskosten geleistet wurde oder ‒ oder 14.1.2 dem Versicherungsnehmer eine Klage über einen unter den Versicherungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch Anspruch auf Erstattung der Kosten für Sanierungsmaßnahmen/Pflichten gerichtlich zugestellt zuge- stellt wird. Die Kündigung muss dem Vertragspartner spätestens in Schriftform spä- testens einen Monat nach der Schadenersatzzahlung Zahlung von Sanierungskosten oder der Zustellung der Klage zugegangen sein. Die Kündigung durch den Versicherer muss in Schriftform, durch den Versicherungsnehmer in Textform erfolgen. 11.2 14.2 Kündigt der Versicherungsnehmer, wird seine Kündigung sofort nach ihrem Zugang beim Versicherer wirksam. Der Versicherungsnehmer Versiche- rungsnehmer kann jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem ei- nem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ende der laufenden Versicherungsperiode, laufen- den Versicherungsperiode wirksam wird. Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.

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Samples: Haftpflichtversicherung Für Die Land Und Forstwirtschaft

Kündigung nach Versicherungsfall. 11.1 19.1 Das Versicherungsverhältnis kann gekündigt werden, wenn - vom Versicherer eine Schadenersatzzahlung geleistet wurde oder - dem Versicherungsnehmer eine Klage über einen unter den Versicherungsschutz Versi- cherungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch gerichtlich zugestellt wird. Die Kündigung muss dem Vertragspartner in Schriftform spätestens einen Monat nach der Schadenersatzzahlung oder der Zustellung der Klage zugegangen sein. Die Kündigung durch den Versicherer muss in Schriftform, durch den Versicherungsnehmer in Textform erfolgen. 11.2 19.2 Kündigt der Versicherungsnehmer, wird seine Kündigung sofort nach ihrem Zugang beim Versicherer wirksam. Der Versicherungsnehmer Versicherungsneh- mer kann jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ende der laufenden VersicherungsperiodeVersicherungspe- riode, wirksam wird. Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.

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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Haftpflichtversicherung

Kündigung nach Versicherungsfall. 11.1 Das Versicherungsverhältnis kann gekündigt werden, wenn vom Versicherer eine Schadenersatzzahlung Freistellung von Schadensersatz- ansprüchen durch Zahlung geleistet wurde oder dem Versicherungsnehmer eine Klage über einen unter den Versicherungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch Haftpflichtan- spruch gerichtlich zugestellt wird. Die Kündigung muss dem Vertragspartner spätestens in Schriftform spätes- tens einen Monat nach der Schadenersatzzahlung Freistellung von Schadensersatzan- sprüchen durch Zahlung oder der Zustellung der Klage zugegangen zugegan- gen sein. Die Kündigung durch den Versicherer muss in Schriftform, durch den Versicherungsnehmer in Textform erfolgen. 11.2 Kündigt der Versicherungsnehmer, wird seine Kündigung sofort nach ihrem Zugang beim Versicherer wirksam. Der Versicherungsnehmer Versiche- rungsnehmer kann jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ende der laufenden Versicherungsperiode, wirksam wird. Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer Versicherungs-nehmer wirksam.

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Samples: Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (It) Für Technologie Unternehmen

Kündigung nach Versicherungsfall. 11.1 1. Das Versicherungsverhältnis kann gekündigt werden, wenn vom Versicherer eine Schadenersatzzahlung Schadensersatzzahlung geleistet wurde oder dem Versicherungsnehmer eine Klage über einen unter den Versicherungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch Haft- pflichtanspruch gerichtlich zugestellt wirdwird oder – der Versicherungsnehmer mit einem von ihm geltend gemachten Versicherungsanspruch rechtskräf- tig abgewiesen ist. Die Kündigung muss dem Vertragspartner in Schriftform spätestens einen Monat nach der Schadenersatzzahlung Schadens- ersatzzahlung oder der Zustellung der Klage bzw. des klageabweisenden Urteils zugegangen sein. Die Kündigung durch den Versicherer muss in Schriftform, durch den Versicherungsnehmer in Textform erfolgen. 11.2 2. Kündigt der Versicherungsnehmer, wird seine Kündigung sofort nach ihrem Zugang beim Versicherer wirksam. Der Versicherungsnehmer kann jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ende der des laufenden VersicherungsperiodeVersicherungsjahres, wirksam wird. Eine Kündigung Kündi- gung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.

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Samples: Vermögensschaden Haftpflichtversicherung

Kündigung nach Versicherungsfall. 11.1 14.1 Das Versicherungsverhältnis kann gekündigt werden, wenn ‒ wenn 14.1.1 vom Versicherer eine Schadenersatzzahlung Zahlung von versicherten Kosten geleistet wurde oder ‒ oder 14.1.2 dem Versicherungsnehmer eine Klage über einen unter den Versicherungsschutz Versiche- rungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch Anspruch auf Erstattung der Kosten für Sanie- rungsmaßnahmen/Pflichten gerichtlich zugestellt wird. Die Kündigung muss dem Vertragspartner in Schriftform spätestens einen Monat nach der Schadenersatzzahlung Zahlung der Kosten (Ziffer 14.1.1) oder der Zustellung der Klage (Ziffer 14.1.2) zugegangen sein. Die Kündigung durch den Versicherer muss in Schriftform, durch den Versicherungsnehmer in Textform erfolgen. 11.2 14.2 Kündigt der Versicherungsnehmer, wird seine Kündigung sofort nach ihrem Zugang beim Versicherer wirksam. Der Versicherungsnehmer kann jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ende der laufenden Versicherungsperiode, wirksam wirk- sam wird. Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.

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Samples: Haftpflichtversicherung

Kündigung nach Versicherungsfall. 11.1 Das Versicherungsverhältnis 19.1 Der Versicherungsvertrag kann gekündigt werden, wenn ‒ wenn– vom Versicherer eine Schadenersatzzahlung Schadensersatzzahlung geleistet wurde oder dem Versicherungsnehmer – bei einer Pflichtversicherung dem Versicherer – eine Klage über einen unter den Versicherungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch gerichtlich zugestellt wird. Die Kündigung muss dem Vertragspartner in Schriftform spätestens einen Monat nach der Schadenersatzzahlung Schadensersatzzahlung oder der Zustellung der Klage zugegangen sein. Die Kündigung durch den Versicherer muss in Schriftform, durch den Versicherungsnehmer in Textform erfolgen. 11.2 19.2 Kündigt der Versicherungsnehmer, wird seine Kündigung sofort nach ihrem Zugang beim Versicherer wirksam. Der Versicherungsnehmer kann jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ende der laufenden Versicherungsperiode, wirksam wird. Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.

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Samples: Bauherren Haftpflichtversicherung

Kündigung nach Versicherungsfall. 11.1 Das Versicherungsverhältnis kann gekündigt werden, wenn vom Versicherer eine Schadenersatzzahlung geleistet wurde oder dem Versicherungsnehmer eine Klage über einen unter den Versicherungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch gerichtlich zugestellt wird. Die Kündigung muss dem Vertragspartner spätestens einen Monat nach der Schadenersatzzahlung oder der Zustellung der Klage zugegangen sein. Die Kündigung durch den Versicherer muss in Schriftform, durch den Versicherungsnehmer in Textform erfolgen. 11.2 Kündigt der Versicherungsnehmer, wird seine Kündigung sofort nach ihrem Zugang beim Versicherer wirksam. Der Versicherungsnehmer kann jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ende der laufenden Versicherungsperiode, wirksam wird. Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.

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Samples: Versicherungsbedingungen

Kündigung nach Versicherungsfall. 11.1 19.1. Das Versicherungsverhältnis kann gekündigt werden, wenn - vom Versicherer eine Schadenersatzzahlung Schadensersatzzahlung geleistet wurde oder - dem Versicherungsnehmer eine Klage über einen ei- nen unter den Versicherungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch gerichtlich zugestellt wird. Die Kündigung muss dem Vertragspartner in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) spätestens einen Monat nach der Schadenersatzzahlung Schadens-ersatzzahlung oder der Zustellung der Klage zugegangen sein. Die Kündigung durch den Versicherer muss in Schriftform, durch den Versicherungsnehmer in Textform erfolgen. 11.2 19.2. Kündigt der Versicherungsnehmer, wird seine Kündigung Kündi- gung sofort nach ihrem Zugang beim Versicherer wirksam. Der Versicherungsnehmer kann jedoch bestimmenbe- stimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ende der laufenden Versicherungsperiode, wirksam wird. Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksamwirk- sam.

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Samples: Bauherrenhaftpflichtversicherung

Kündigung nach Versicherungsfall. 11.1 19.1 Das Versicherungsverhältnis kann gekündigt werden, wenn ‒ vom Versicherer eine Schadenersatzzahlung geleistet wurde oder ‒ dem Versicherungsnehmer eine Klage über einen unter den Versicherungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch gerichtlich zugestellt wird. Die Kündigung muss dem Vertragspartner in Schriftform spätestens einen Monat nach der Schadenersatzzahlung oder der Zustellung der Klage zugegangen sein. Die Kündigung durch den Versicherer muss in Schriftform, durch den Versicherungsnehmer in Textform erfolgen. 11.2 19.2 Kündigt der VersicherungsnehmerVersicherungsnehmer den Versicherungsvertrag, wird seine Kündigung sofort nach ihrem deren Zugang beim Versicherer wirksam. Der Versicherungsnehmer kann jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ende der laufenden Versicherungsperiode, Versicherungsperiode wirksam wird. Eine Kündigt der Versicherer den Versicherungsvertrag, wird die Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem deren Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.

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Samples: Insurance Information Sheet

Kündigung nach Versicherungsfall. 11.1 C.7.1 Das Versicherungsverhältnis kann gekündigt gekün- digt werden, wenn vom Versicherer eine Schadenersatzzahlung geleistet wurde oder dem Versicherungsnehmer eine Klage über einen unter den Versicherungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch gerichtlich zugestellt wird. Die Kündigung muss dem Vertragspartner in Text- form spätestens einen Monat nach der Schadenersatzzahlung Schadener- satzzahlung oder der Zustellung der Klage zugegangen zugegan- gen sein. Die Kündigung durch den Versicherer muss in Schriftform, durch den Versicherungsnehmer in Textform erfolgen. 11.2 C.7.2 Kündigt der Versicherungsnehmer, wird seine Kündigung sofort nach ihrem Zugang beim Versicherer wirksam. Der Versicherungsnehmer kann jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem jedem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ende der laufenden VersicherungsperiodeAblauf des jeweiligen Versicherungsjahres, wirksam wird. Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.

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Samples: Reiseversicherung

Kündigung nach Versicherungsfall. 11.1 23.1 Das Versicherungsverhältnis kann gekündigt werden, wenn vom Versicherer eine Schadenersatzzahlung Zahlung von Sanierungskosten geleistet wurde oder dem Versicherungsnehmer eine Klage über einen unter den Versicherungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch Anspruch auf Erstattung der Kosten für Sanierungsmaßnahmen / Pflichten gerichtlich zugestellt wird. Die Kündigung muss dem Vertragspartner in Schriftform spätestens einen Monat nach der Schadenersatzzahlung Zahlung von Sanierungskosten oder der Zustellung der Klage zugegangen sein. Die Kündigung durch den Versicherer muss in Schriftform, durch den Versicherungsnehmer in Textform erfolgen. 11.2 23.2 Kündigt der Versicherungsnehmer, wird seine Kündigung sofort nach ihrem Zugang beim Versicherer wirksam. Der Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer kann jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ende der laufenden Versicherungsperiode, wirksam wird. Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.

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Samples: Haftpflichtversicherung