Common use of Kündigung nach Versicherungsfall Clause in Contracts

Kündigung nach Versicherungsfall. Den Vertrag kann jede der Vertragsparteien durch Kündigung beenden, wenn der Versicherer eine Leistung erbracht oder der Versicherungsnehmer gegen den Versicherer Klage auf eine Leistung erhoben hat. Die Kündigung muss dem Vertragspartner spätestens einen Monat nach Leistung oder – im Falle eines Rechtsstreits – nach Klagerücknahme, Anerkenntnis, Vergleich oder Rechtskraft des Urteils in Schriftform zugegangen sein. Kündigt der Versicherungsnehmer, wird seine Kündigung sofort nach ihrem Zugang beim Versicherer wirksam. Der Versicherungs- nehmer kann jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ende der laufenden Versicherungsperiode, wirksam wird. Die Kündigung kann in Textform (z. B. schriftlich, Fax, E-Mail) erfolgen Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.

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Samples: www.kopter-profi.de, www.kopter-profi.de, www.kopter-profi.de

Kündigung nach Versicherungsfall. Den Der Vertrag kann jede der Vertragsparteien durch den Versicherer oder den Versicherungsneh- mer durch Kündigung beendenbeendet werden, wenn der Versicherer eine Leistung erbracht wurde oder der Versicherungsnehmer gegen den Versicherer Klage auf eine Leistung erhoben hat. Die Kündigung muss dem Vertragspartner spätestens einen Monat nach Leistung oder – im Falle eines Rechtsstreits – nach KlagerücknahmeKlage- rücknahme, Anerkenntnis, Vergleich oder Rechtskraft des Urteils in Schriftform Textform zugegangen sein. Kündigt der Versicherungsnehmer, wird seine die Kündigung sofort nach ihrem Zugang beim bei Klemmer oder einem der Versicherer wirksam. Der Versicherungs- nehmer Versicherungsnehmer kann jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ende der laufenden Versicherungsperiode, wirksam wird. Die Kündigung kann in Textform (z. B. schriftlich, Fax, E-Mail) erfolgen Eine Kündigung des Versicherers durch den Versicherer wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam. Bei Leistungen aufgrund eines Versicherungsfalls in der Reisekran- kenversicherung steht dem Versicherer kein Kündigungsrecht gemäß vorstehender Bedingungen zu.

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Kündigung nach Versicherungsfall. Den Der Vertrag kann jede der Vertragsparteien durch Kündigung beendeneines der Vertragspartner beendet werden, wenn der Versicherer eine Leistung erbracht oder der Versicherungsnehmer gegen den Versicherer ihn Klage auf eine Leistung erhoben hatworden ist. Die Kündigung muss dem Vertragspartner spätestens einen Monat nach der Leistung oder – im Falle eines Rechtsstreits – nach KlagerücknahmeKla- gerücknahme, Anerkenntnis, Vergleich oder Rechtskraft des Urteils in Schriftform Textform zugegangen sein. Kündigt der Versicherungsnehmer, wird seine die Kündigung sofort nach ihrem Zugang beim bei dem Versicherer wirksam. Der Versicherungs- nehmer Versicherungsnehmer kann jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens späte- stens jedoch zum Ende der des laufenden VersicherungsperiodeVersicherungsjahres, wirksam wird. Die Kündigung kann in Textform (z. B. schriftlich, Fax, E-Mail) erfolgen Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim bei dem Versicherungsnehmer wirksam.

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Kündigung nach Versicherungsfall. Den Der Vertrag kann jede der Vertragsparteien durch den Versicherer oder den Versicherungs- nehmer durch Kündigung beendenbeendet werden, wenn der Versicherer eine Leistung erbracht wurde oder der Versicherungsnehmer gegen den Versicherer ACE Klage auf eine Leistung erhoben hat. Die Kündigung muss dem Vertragspartner spätestens einen Monat nach Leistung oder – im Falle eines Rechtsstreits – nach KlagerücknahmeKlagerück- nahme, Anerkenntnis, Vergleich oder Rechtskraft des Urteils in Schriftform Textform zugegangen sein. Kündigt der Versicherungsnehmer, wird seine die Kündigung sofort nach ihrem Zugang beim Versicherer bei ACE wirksam. Der Versicherungs- nehmer Versicherungsnehmer kann jedoch je- doch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ende der laufenden Versicherungsperiode, wirksam wird. Die Kündigung kann in Textform (z. B. schriftlich, Fax, E-Mail) erfolgen Eine Kündigung des Versicherers durch den Versicherer wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam. Bei Leistungen aufgrund eines Versicherungsfalls in der Reise- krankenversicherung steht dem Versicherer kein Kündigungsrecht gemäß vorstehender Bedingungen zu.

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