Kündigungsmöglichkeit Musterklauseln

Kündigungsmöglichkeit. Verstößt der Auftragnehmer schuldhaft gegen die Verpflichtungen aus Ziffer 1, so ist der Auftraggeber berechtigt, das Vertragsverhältnis mit dem Auftragnehmer fristlos, ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen, ohne dass es einer vorherigen Abmahnung bedarf.
Kündigungsmöglichkeit. Sowohl der Versicherungsnehmer als auch der Versicherer können diese Klausel jederzeit in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) kündigen. Die Kündigung wird einen Monat nach ihrem Zugang wirksam. Kündigt der Versicherer, kann der Versicherungsnehmer den gesamten Privathaftpflichtvertrag inner- halb eines Monats nach dem Zugang der Erklärung des Versicherers zum gleichen Zeitpunkt kündi- gen. Zuviel gezahlte Beiträge werden erstattet.
Kündigungsmöglichkeit. 12.1. Der Teilnehmer kann die Teilnahmevereinbarung jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 1 Monat kostenlos kündigen. 12.2. Die Oberbank darf die Teilnahmevereinbarung bei einem Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen nur dann einseitig kündigen, wenn mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist: 1. der Kunde hat das Zahlungskonto absichtlich für nicht rechtmäßige Zwecke genutzt; 2. über das Zahlungskonto wurde in mehr als 24 aufeinanderfolgenden Monaten kein Zahlungsvorgang abgewickelt; 3. der Kunde hat unrichtige Angaben gemacht, um das Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen eröffnen zu können, wobei ihm dieses Recht bei Vorlage der richtigen Angaben verwehrt worden wäre; 4. der Kunde hat in der Europäischen Union keinen rechtmäßigen Aufenthalt mehr; 5. der Kunde hat in der Folge bei einem in Deutschland ansässigen Kreditinstitut ein zweites Zahlungskonto eröffnet, das ihm die Nutzung der in §§ 38, 39 ZKG genannten Dienste ermöglicht; 6. gegen den Kunden wird wegen einer strafbaren vorsätzlichen Handlung zum Nachteil des Kreditinstituts oder eines seiner Mitarbeiter Anklage gemäß § 200 Abs. 1 Strafprozessordnung (StPO) erhoben; 7. der Kunde hat das Zahlungskonto wiederholt für die Zwecke einer unternehmerischen Tätigkeit im Sinne des § 14 BGB genutzt; 8. der Kunde hat eine Änderung des Rahmenvertrags abgelehnt, die das Kreditinstitut allen Inhabern der bei ihm geführten Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen wirksam angeboten hat. Im Fall einer Kündigung aus den in Punkten 2, 4, 5, 6, 7 und 8 genannten Gründen muss die Oberbank den Kunden mindestens zwei Monate vor dem Wirksamwerden der Kündigung schriftlich und unentgeltlich über die Gründe und die Rechtfertigung der Kündigung unterrichten, es sei denn, eine solche Mitteilung würde der nationalen Sicherheit oder der öffentlichen Ordnung zuwiderlaufen. Kündigt die Oberbank den Vertrag gemäß Punkt 1 oder 3, ist die Kündigung sofort wirksam. 12.3. Bei Auflösung der Konto- / Depotverbindung erlöschen alle Berechtigungen zur Inanspruchnahme des Internetbanking (Oberbank Kundenportal) bzw. der Oberbank App für das betroffene Konto / Depot. 12.4. Bei Wegfall der Einzelverfügungsberechtigung eines Kontoinhabers bleibt diese Einzelverfügungsberechtigung für alle im Rahmen des Internetbanking (Oberbank Kundenportal) bzw. der Oberbank App möglichen Dienstleistungen noch solange aufrecht, bis ein entsprechender schriftlicher Widerruf in der kontoführenden Stelle einlangt. Auch di...
Kündigungsmöglichkeit. Für den Fall des Verstoßes gegen die Pflichten aus dem Mindestlohngesetz (MiLoG) durch den Subunternehmer sowie auch für den Fall des Verstoßes des Subunternehmers gegen die von ihm in dieser Vereinbarung übernommenen Pflichten ist der Auftraggeber außerdem berechtigt, den Vertrag außerordentlich und fristlos aus wichtigem Grund zu kündigen.
Kündigungsmöglichkeit. Der Auftraggeber ist berechtigt den Vertrag über Grundstückspacht sowie Forst- und Verwaltungsdienstleistungen mit einer Kündigungsfrist von 12 Monaten zum Ende des 36. Monats ordentlich zu kündigen. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen und kann vom Auftraggeber mit einer Frist von 14 Tagen widerrufen werden. Mit Ausspruch der Kündigung verliert der Auftraggeber seinen Anspruch auf mögliche Ertragsauszahlungen. Der Rückkaufpreis beträgt 1.000 Euro je 500 m² bzw. 0,05 Hektar (500 Euro für 250 m², 250 Euro für 125 m²). Maximal werden Kündigungen bis zum einem Rückkaufwert von insgesamt 200.000 Euro von ForestFinance angenommen. Im Übrigen ist das Recht zur ordentlichen Kündigung ausgeschlossen. Der Vertrag ist mit der Auszahlung der Erlöse aus der Schlussernte beendet, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Kündigungsmöglichkeit. Diese Zusatzvereinbarung kann von jeder Kirchengemeinde nur in Zusammenhang mit der Kooperationsvereinbarung schriftlich mit Zustimmung des Bischöflichen Ordinariats gekündigt werden. Maßgeblich hierzu ist die Vereinbarung in der Kooperationsvereinbarung für die Seelsorgeeinheit ....................
Kündigungsmöglichkeit. Der Kunde kann den Vertrag zur Nutzung von Mobile Connect jederzeit durch den Versand einer SMS mit dem Text „Stopp“ an die Kurzwahlnummer „72020“ kündigen. Vodafone kann den Vertrag zur Nutzung von Mobile Connect mit einer Frist von 4 Wochen kündigen, der zugrundeliegende Mobilfunkvertrag bleibt hiervon unberührt. Der Vertrag endet automatisch, wenn der Mobilfunkvertrag des Kunden endet. Hinweise zur Datenspeicherung bzw. –löschung bei Beendigung des Mobile Connect-Vertrages enthält ebenfalls die in Ziffer 5 erwähnte Datenschutzerklärung.
Kündigungsmöglichkeit. Die Mitgliedschaft ist jeweils bis zum Ende des Kalenderjahres verbindlich. Wenn bis spätestens 31. Dezember eines Kalenderjahrs keine Kündigungserklärung einer der beiden Vertragsparteien erfolgt, wird die Mitgliedschaft automatisch um ein weiteres Kalenderjahr verlängert. Die Kündigung ist schriftlich zu übermitteln. Eine E-Mail erfüllt das Schriftlichkeitserfordernis, wenn die E-Mail- Adresse aus der Netzwerk-Mitgliedschaft bekannt ist oder eine Vertretungsvollmacht vorgewiesen (angehängt) wird.

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  • Vertragliche Kündigungsregeln Für die Rahmenvereinbarung zum Abschluss von Edelmetallgeschäften gelten die in Nr. 18 und 19 der „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ für den Kunden und die Bank festgelegten Kündigungsregeln. Aufträge zum Abschluss von Edelmetallgeschäften können vom Kunden bis zum Abschluss des Ausführungsgeschäftes gekündigt werden.

  • Jederzeitiges Kündigungsrecht Der Kunde kann die gesamte Geschäftsverbindung oder einzelne Geschäftsbeziehungen (zum Beispiel den Scheckvertrag), für die weder eine Laufzeit noch eine abweichende Kündigungsregelung vereinbart ist, jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen.

  • Kündigungsfrist Die Kündigung muss dem Vertragspartner spätestens einen Monat nach Ab- schluss der Verhandlungen über die Entschädigung zugehen. Abweichend davon gilt im Baustein Kfz-Haftpflichtversicherung: Die Kündigung muss dem Vertragspartner innerhalb eines Monats zugehen • nachdem wir unsere Leistungspflicht anerkannt haben, • nachdem wir zu Unrecht abgelehnt haben oder • nachdem wir Ihnen die Weisung erteilen, es über den Anspruch des Dritten zu einem Rechtsstreit kommen zu lassen. Außerdem können Sie und wir den Vertrag innerhalb eines Monats seit Rechtskraft des im Rechtsstreit mit dem Dritten ergangenen Urteils kündigen.

  • Vertragliche Kündigungsbedingungen Für den Kunden und ebase besteht sowohl das Recht zur ordentlichen als auch das Recht zur außerordentlichen Kündigung. Für den Kunden und ebase gelten bezüglich des Vertrags für das Online-Ban- king die festgelegten Kündigungsregelungen unter Punkt „Kündigungsrechte“ der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ebase sowie unter Punkt „Kündi- gung des Online-Postkorbs“ der Bedingungen für das Online-Banking für De- pots und Konten in der jeweils aktuell gültigen Fassung.

  • Kündigungsschutz 62.1 Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses ist missbräulich, wenn eine Partei sie ausspricht:48) a) wegen einer Eigenschaft, die der anderen Partei kraft ihrer Persönlichkeit zusteht, es sei denn, diese Eigenschaft stehe in einem Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis oder beein- trächtige wesentlich die Zusammenarbeit im Betrieb; b) weil die andere Partei ein verfassungsmässiges Recht ausübt, es sei denn, die Rechtsausübung verletze eine Pflicht aus dem Arbeitsverhältnis oder beeinträchtige wesentlich die Zusam- menarbeit im Betrieb; c) ausschliesslich um die Entstehung von Ansprüchen der ande- ren Partei aus dem Arbeitsverhältnis zu vereiteln; d) weil die andere Partei nach Treu und Glauben Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis geltend macht; e) weil die andere Partei schweizerischen obligatorischen Militär- dienst, Zivil- und Zivilschutzdienst, militärischen Frauendienst oder Rotkreuzdienst leistet oder eine nicht freiwillig übernom- mene gesetzliche Pflicht erfüllt. 62.2 Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber ist im weiteren missbräuchlich, wenn sie ausgesprochen wird:49) a) weil der Arbeitnehmende einem Arbeitnehmendenverband angehört oder nicht angehört oder weil er eine gewerkschaft- liche rechtmässige Tätigkeit ausübt; b) während der Arbeitnehmende gewählter Arbeitnehmenden- vertreter in einer betrieblichen oder in einer dem Unterneh- men angeschlossenen Einrichtung ist und der Arbeitgeber nicht beweisen kann, dass er einen begründeten Anlass zur Kündigung hatte. 62.3 Die Partei, die das Arbeitsverhältnis missbräuchlich kündigt, hat der andern Partei eine Entschädigung auszurichten.50) 62.4 Die Entschädigung wird vom Richter unter Würdigung aller Um- stände festgesetzt, darf aber den Betrag nicht übersteigen, der dem Lohn des Arbeitnehmenden für sechs Monate entspricht. Schadenersatzansprüche aus einem anderen Rechtstitel sind vorbehalten.51) 62.5 Wer gemäss diesen Bestimmungen eine Entschädigung geltend machen will, muss gegen die Kündigung längstens bis zum Ende der Kündigungsfrist beim Kündigenden schriftlich Einsprache erheben.52) 62.6 Ist die Einsprache gültig erfolgt und einigen sich die Parteien nicht über die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses, so kann die Partei, der gekündigt worden ist, ihren Anspruch auf Entschädi- gung geltend machen. Wird nicht innert 180 Tagen nach Beendi- gung des Arbeitsverhältnisses eine Klage anhängig gemacht, ist der Anspruch verwirkt.53)

  • Kündigungsrechte Des Kunden Der Kunde kann die gesamte Geschäftsbeziehung oder einzelne Geschäftsbeziehungen, für die weder eine Laufzeit noch eine abweichende Kündigungsregelung vereinbart ist, jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Ist für eine Geschäftsbeziehung eine Laufzeit oder eine abweichende Kündigungsregelung vereinbart, kann eine fristlose Kündigung nur dann ausgesprochen werden, wenn hierfür ein wichtiger Grund vorliegt, der es dem Kunden, auch unter Berücksichtigung der berechtigten Belange der Ikano Bank, unzumutbar werden lässt, die Geschäftsbeziehung fortzusetzen. Gesetzliche Kündigungsrechte bleiben unberührt.

  • Laufzeit, Kündigung Diese Rahmenvereinbarung und die jeweiligen Vermögensverwaltungsaufträge werden auf unbestimmte Zeit geschlossen.

  • Kündigungsfristen 1. Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis jederzeit mit einer Kündi- gungsfrist von sieben Tagen auf das Ende einer Arbeitswoche gekündigt wer- den. 2. Nach Ablauf der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis nach Einhaltung der nachstehenden Kündigungsfristen auf das Ende eines Monats gekündigt wer- den: im 1. Dienstjahr 1 Monat im 2. bis und mit 9. Dienstjahr 2 Monate ab 10. Dienstjahr 3 Monate Diese Fristen dürfen abgeändert werden und sind im Einzelarbeitsvertrag schriftlich festzuhalten. Die Kündigungsfrist beginnt am ersten des der Kündigung folgenden Monats und läuft immer am Ende eines Monats ab. 3. Für Teilzeitarbeitnehmer und Aushilfen gelten die gleichen Kündigungsfristen. 4. Sowohl die mündliche als auch die schriftliche Kündigung muss spätestens am letzten Tag vor Beginn der Kündigungsfrist von der Gegenpartei des Kündigen- den empfangen werden (das Datum des Poststempels einer schriftlichen Kün- digung ist nicht massgebend). 5. Der Kündigende muss die Kündigung schriftlich begründen, wenn die andere Partei dies verlangt. 6. Dem Arbeitnehmer sind am letzten Arbeitstag sämtliche Lohnguthaben inkl. Fe- rien, Feiertage, Überstunden und Überzeiten (unter Berücksichtigung der Ver- rechnungsmöglichkeiten), Schlussabrechnung und Zeugnis auszuhändigen. 7. Ausnahmsweise können Lohnabrechnungen, die bis Ende des letzten Arbeits- tages nicht erstellt werden können, innerhalb der folgenden 5 Tage erstellt wer- den. In diesem Fall sind Lohn, Schlussabrechnung und Zeugnis dem Arbeitneh- mer nachzusenden.

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Beitragsänderung oder Kündigungsrecht Ist das Rücktrittsrecht des Versicherers ausgeschlossen, weil die Verletzung einer Anzeigepflicht weder auf Vorsatz noch auf grober Fahrlässigkeit beruhte, kann der Versicherer den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat in Schriftform kündigen. Das Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass der Ver- sicherer den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätte. Kann der Versicherer nicht zurücktreten oder kündigen, weil er den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, aber zu anderen Bedingungen, geschlossen hätte, werden die anderen Bedingungen auf Verlangen des Versicherers rückwirkend Vertragsbestandteil. Hat der Versiche- rungsnehmer die Pflichtverletzung nicht zu vertreten, werden die anderen Bedingungen ab der lau- fenden Versicherungsperiode Vertragsbestandteil. Erhöht sich durch die Vertragsanpassung der Beitrag um mehr als 10 % oder schließt der Versiche- rer die Gefahrabsicherung für den nicht angezeigten Umstand aus, kann der Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versicherers fristlos kündigen. Der Versicherer muss die ihm nach Ziffern 23.2 und 23.3 zustehenden Rechte innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem er von der Verlet- zung der Anzeigepflicht, die das von ihm geltend gemachte Recht begründet, Kenntnis erlangt. Er hat die Umstände anzugeben, auf die er seine Erklärung stützt; er darf nachträglich weitere Umstände zur Begründung seiner Erklärung abgeben, wenn für diese die Monatsfrist nicht ver- strichen ist. Dem Versicherer stehen die Rechte nach den Ziffern 23.2 und 23.3 nur zu, wenn er den Versiche- rungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hingewiesen hat. Der Versicherer kann sich auf die in den Ziffern 23.2 und 23.3 genannten Rechte nicht berufen, wenn er den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannte.