Common use of Künstliche Herbeiführung einer Schwangerschaft Clause in Contracts

Künstliche Herbeiführung einer Schwangerschaft. (1) Erstattungsfähig sind Aufwendungen für Insemination bzw. künst- liche Befruchtung bei einer versicherten Person entsprechend den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses, wenn die jewei- lige Maßnahme nach ärztlicher Feststellung die einzig erfolgverspre- chende Möglichkeit zur Herbeiführung einer Schwangerschaft dar- stellt, vor Behandlungsbeginn nach Durchführung eines unabhängi- gen ärztlichen Beratungsverfahrens eine schriftliche Leistungszusage des Versicherers erteilt wurde und x. die Behandlung bei einer verheirateten versicherten Person und ihrem Ehepartner erfolgt, b. zum Zeitpunkt der Behandlung die Frau mindestens 25 Jahre alt ist und sie das 40. und der Mann das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, c. ausschließlich Ei- und Samenzellen der Ehepartner verwendet werden, d. eine hinreichende Erfolgsaussicht für die gewählte Behandlungs- methode besteht; eine hinreichende Aussicht besteht nicht mehr, wenn die Maßnahme dreimal ohne Erfolg durchgeführt worden ist. (2) Die erstattungsfähigen Aufwendungen werden, sofern nicht Ab- xxxx für einen vertraglich vereinbarten Selbstbehalt vorzunehmen sind, zu 50 Prozent ersetzt.

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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen (Avb) Für Den Basistarif

Künstliche Herbeiführung einer Schwangerschaft. (1) Erstattungsfähig sind Aufwendungen für Insemination bzw. künst- liche Befruchtung künstliche Be- fruchtung bei einer versicherten Person entsprechend den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses, wenn die jewei- lige jeweilige Maßnahme nach ärztlicher Feststellung die einzig erfolgverspre- chende erfolgversprechende Möglichkeit zur Herbeiführung Her- beiführung einer Schwangerschaft dar- stelltdarstellt, vor Behandlungsbeginn nach Durchführung eines unabhängi- gen unabhängigen ärztlichen Beratungsverfahrens eine schriftliche Leistungszusage des Versicherers erteilt wurde und x. a) die Behandlung bei einer verheirateten versicherten Person und ihrem Ehepartner erfolgt, b. b) zum Zeitpunkt der Behandlung die Frau mindestens 25 Jahre alt ist und sie das 40. und der Mann das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, c. c) ausschließlich Ei- und Samenzellen der Ehepartner verwendet werden, d. d) eine hinreichende Erfolgsaussicht für die gewählte Behandlungs- methode Behandlungsmethode besteht; eine hinreichende Aussicht besteht nicht mehr, wenn die Maßnahme Maß- nahme dreimal ohne Erfolg durchgeführt worden ist. (2) Die erstattungsfähigen Aufwendungen werden, sofern nicht Ab- xxxx Abzüge für einen ei- nen vertraglich vereinbarten Selbstbehalt vorzunehmen sind, zu 50 Prozent ersetzt.

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Samples: Krankenversicherungsvertrag

Künstliche Herbeiführung einer Schwangerschaft. (1) Erstattungsfähig sind Aufwendungen für Insemination bzw. künst- liche künstliche Befruchtung bei einer versicherten Person entsprechend den Richtlinien Richt- linien des Gemeinsamen Bundesausschusses, wenn die jewei- lige jeweilige Maßnahme nach ärztlicher Feststellung die einzig erfolgverspre- chende erfolgversprechende Möglichkeit zur Herbeiführung einer Schwangerschaft dar- stelltdarstellt, vor Behandlungsbeginn nach Durchführung eines unabhängi- gen ärztlichen unabhängigen ärztli- chen Beratungsverfahrens eine schriftliche Leistungszusage des Versicherers erteilt wurde und x. a) die Behandlung bei einer verheirateten versicherten Person und ihrem Ehepartner erfolgt, b. b) zum Zeitpunkt der Behandlung die Frau mindestens 25 Jahre alt ist und sie das 40. und der Mann das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, c. c) ausschließlich Ei- und Samenzellen der Ehepartner verwendet werden, d. d) eine hinreichende Erfolgsaussicht für die gewählte Behandlungs- methode Behandlungsmethode besteht; eine hinreichende Aussicht besteht nicht mehr, wenn die Maßnahme dreimal ohne Erfolg durchgeführt worden ist. (2) Die erstattungsfähigen Aufwendungen werden, sofern nicht Ab- xxxx Abzüge für einen vertraglich vereinbarten Selbstbehalt vorzunehmen sind, zu 50 Prozent ersetzt.

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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Den Basistarif

Künstliche Herbeiführung einer Schwangerschaft. (1) Erstattungsfähig sind Aufwendungen für Insemination bzw. künst- liche künstliche Befruchtung bei einer versicherten Person entsprechend den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses, wenn die jewei- lige jeweilige Maßnahme nach ärztlicher Feststellung die einzig erfolgverspre- chende erfolgversprechende Möglichkeit zur Herbeiführung einer Schwangerschaft dar- stelltdarstellt, vor Behandlungsbeginn Behandlungsbe- ginn nach Durchführung eines unabhängi- gen unabhängigen ärztlichen Beratungsverfahrens Beratungsver- fahrens eine schriftliche Leistungszusage des Versicherers erteilt wurde und x. a) die Behandlung bei einer verheirateten versicherten Person und ihrem Ehepartner erfolgt, b. b) zum Zeitpunkt der Behandlung die Frau mindestens 25 Jahre alt ist und sie das 40. und der Mann das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, c. c) ausschließlich Ei- und Samenzellen der Ehepartner verwendet werden, d. d) eine hinreichende Erfolgsaussicht für die gewählte Behandlungs- methode Behandlungsme- thode besteht; eine hinreichende Aussicht besteht nicht mehr, wenn die Maßnahme dreimal ohne Erfolg durchgeführt worden ist. (2) Die erstattungsfähigen Aufwendungen werden, sofern nicht Ab- xxxx Abzüge für einen vertraglich vereinbarten Selbstbehalt vorzunehmen sind, zu 50 Prozent ersetzt.

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Samples: Tarifbedingungen

Künstliche Herbeiführung einer Schwangerschaft. (1) Erstattungsfähig sind Aufwendungen für Insemination bzw. künst- liche künstliche Befruchtung bei einer versicherten Person entsprechend entspre- chend den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses, wenn die jewei- lige jeweilige Maßnahme nach ärztlicher Feststellung die einzig erfolgverspre- chende erfolgversprechende Möglichkeit zur Herbeiführung einer Schwangerschaft dar- stelltdarstellt, vor Behandlungsbeginn nach Durchführung Durch- führung eines unabhängi- gen unabhängigen ärztlichen Beratungsverfahrens eine schriftliche Leistungszusage des Versicherers erteilt wurde und x. a) die Behandlung bei einer verheirateten versicherten Person und ihrem Ehepartner erfolgt, b. b) zum Zeitpunkt der Behandlung die Frau mindestens 25 Jahre alt ist und sie das 40. und der Mann das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, c. c) ausschließlich Ei- und Samenzellen der Ehepartner verwendet werden, d. d) eine hinreichende Erfolgsaussicht für die gewählte Behandlungs- methode Behand- lungsmethode besteht; eine hinreichende Aussicht besteht nicht mehr, wenn die Maßnahme dreimal ohne Erfolg durchgeführt durchge- führt worden ist. (2) Die erstattungsfähigen Aufwendungen werden, sofern nicht Ab- xxxx Abzüge für einen vertraglich vereinbarten Selbstbehalt vorzunehmen vorzuneh- men sind, zu 50 Prozent ersetzt.

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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Den Basistarif