Common use of Künstliche Herbeiführung einer Schwangerschaft Clause in Contracts

Künstliche Herbeiführung einer Schwangerschaft. (1) Erstattungsfähig sind Aufwendungen für Insemination bzw. künstliche Befruchtung bei einer ver- sicherten Person entsprechend den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses, wenn die jeweilige Maßnahme nach ärztlicher Feststellung die einzig erfolgversprechende Möglichkeit zur Herbeiführung einer Schwangerschaft darstellt, vor Behandlungsbeginn nach Durchführung eines unabhängigen ärztlichen Beratungsverfahrens eine schriftliche Leistungszusage des Ver- sicherers erteilt wurde und

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Samples: www.pkv.de

Künstliche Herbeiführung einer Schwangerschaft. (1) Erstattungsfähig sind Aufwendungen für Insemination bzw. künstliche Befruchtung bei einer ver- sicherten versicherten Person entsprechend entspre- chend den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses, wenn die jeweilige Maßnahme nach ärztlicher Feststellung die einzig erfolgversprechende Möglichkeit zur Herbeiführung einer Schwangerschaft darstellt, vor Behandlungsbeginn nach Durchführung Durch- führung eines unabhängigen ärztlichen Beratungsverfahrens eine schriftliche Leistungszusage des Ver- sicherers Versicherers erteilt wurde und

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Samples: kvoptimal.de

Künstliche Herbeiführung einer Schwangerschaft. (1) Erstattungsfähig sind Aufwendungen für Insemination bzw. künstliche Befruchtung bei einer ver- sicherten versicherten Person entsprechend den Richtlinien Richt- linien des Gemeinsamen Bundesausschusses, wenn die jeweilige Maßnahme nach ärztlicher Feststellung die einzig erfolgversprechende Möglichkeit zur Herbeiführung einer Schwangerschaft darstellt, vor Behandlungsbeginn nach Durchführung eines unabhängigen ärztlichen ärztli- chen Beratungsverfahrens eine schriftliche Leistungszusage des Ver- sicherers Versicherers erteilt wurde und

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Samples: produktcd.generali.de

Künstliche Herbeiführung einer Schwangerschaft. (1) Erstattungsfähig sind Aufwendungen für Insemination bzw. künstliche künst- liche Befruchtung bei einer ver- sicherten versicherten Person entsprechend den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses, wenn die jeweilige jewei- lige Maßnahme nach ärztlicher Feststellung die einzig erfolgversprechende erfolgverspre- chende Möglichkeit zur Herbeiführung einer Schwangerschaft darstelltdar- stellt, vor Behandlungsbeginn nach Durchführung eines unabhängigen unabhängi- gen ärztlichen Beratungsverfahrens eine schriftliche Leistungszusage des Ver- sicherers Versicherers erteilt wurde und

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Samples: www.debeka.de

Künstliche Herbeiführung einer Schwangerschaft. (1) Erstattungsfähig sind Aufwendungen für Insemination bzw. künstliche Befruchtung bei einer ver- sicherten versicherten Person entsprechend den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses, wenn die jeweilige Maßnahme nach ärztlicher Feststellung die einzig erfolgversprechende Möglichkeit zur Herbeiführung einer Schwangerschaft darstellt, vor Behandlungsbeginn Behandlungsbe- ginn nach Durchführung eines unabhängigen ärztlichen Beratungsverfahrens Beratungsver- fahrens eine schriftliche Leistungszusage des Ver- sicherers Versicherers erteilt wurde und

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Samples: www.nuernberger.de