Common use of Kürzung der Entschädigung Clause in Contracts

Kürzung der Entschädigung. Das Risiko von Xxxxxxx durch Terrorakte wird von uns in den Österreichischen Versicherungspool zur Deckung von Terrorrisiken eingebracht, der für versicherte Schäden durch Terrorakte pro Schadenereignis und pro Kalenderjahr eine Entschädigungsgrenze von 200.000.000 Euro zuzüglich allfälliger Staatshaftung vorsieht. Übersteigen die versicherten Schäden durch Terrorakte bei den in den Pool eingebrachten Risiken pro Kalenderjahr insgesamt die im Pool vorgesehene Entschädigungsgrenze, so werden die auf die einzelnen Anspruchsberechtigten entfallenden Entschädigungen verhältnismäßig derart gekürzt, dass sie zusammen die Entschädigungsgrenze des Österreichischen Versicherungspools zur Deckung von Terrorrisiken pro Kalenderjahr nicht übersteigen.

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Kürzung der Entschädigung. Das Risiko von Xxxxxxx Schäden durch Terrorakte wird von uns vom Versicherer in den Österreichischen Versicherungspool zur Deckung von Terrorrisiken eingebracht, der für versicherte Schäden durch Terrorakte pro Schadenereignis und pro Kalenderjahr eine Entschädigungsgrenze von 200.000.000 Euro zuzüglich EUR 200,000.000,00 zzgl. allfälliger Staatshaftung vorsieht. Übersteigen die versicherten Schäden durch Terrorakte bei den in den Pool eingebrachten Risiken pro Kalenderjahr insgesamt die im Pool vorgesehene Entschädigungsgrenze, so werden die auf die einzelnen Anspruchsberechtigten entfallenden Entschädigungen verhältnismäßig derart gekürzt, dass sie zusammen die Entschädigungsgrenze des Österreichischen Versicherungspools zur Deckung von Terrorrisiken pro Kalenderjahr nicht übersteigen.

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Kürzung der Entschädigung. Das Risiko von Xxxxxxx Schäden durch Terrorakte wird von uns vom Versi- cherer in den Österreichischen Versicherungspool zur Deckung von Terrorrisiken eingebracht, der für versicherte versicher- te Schäden durch Terrorakte pro Schadenereignis und pro Kalenderjahr eine Entschädigungsgrenze von 200.000.000 Euro zuzüglich EUR 200.000.000,- zzgl. allfälliger Staatshaftung vorsieht. Übersteigen die versicherten Schäden durch Terrorakte bei den in den Pool eingebrachten Risiken pro Kalenderjahr Kalender- jahr insgesamt die im Pool vorgesehene EntschädigungsgrenzeEntschädigungs- grenze, so werden die auf die einzelnen Anspruchsberechtigten Anspruchsbe- rechtigten entfallenden Entschädigungen verhältnismäßig verhältnismä- ßig derart gekürzt, dass sie zusammen die Entschädigungsgrenze Entschädi- gungsgrenze des Österreichischen Versicherungspools zur Deckung von Terrorrisiken pro Kalenderjahr nicht übersteigen.

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Kürzung der Entschädigung. Das Risiko von Xxxxxxx Schäden durch Terrorakte wird von uns vom Versicherer in den Österreichischen Versicherungspool zur Deckung von Terrorrisiken eingebracht, der für versicherte Schäden durch Terrorakte pro Schadenereignis und pro Kalenderjahr eine Entschädigungsgrenze Entschä- digungsgrenze von 200.000.000 Euro zuzüglich € 200,000.000,-- zzgl. allfälliger Staatshaftung vorsieht. Übersteigen die versicherten Schäden durch Terrorakte bei den in den Pool eingebrachten Risiken pro Kalenderjahr insgesamt die im Pool vorgesehene Entschädigungsgrenze, so werden die auf die einzelnen Anspruchsberechtigten entfallenden Entschädigungen Entschä- digungen verhältnismäßig derart gekürzt, dass sie zusammen die Entschädigungsgrenze des Österreichischen Versicherungspools Versicherungs- pools zur Deckung von Terrorrisiken pro Kalenderjahr nicht übersteigen.

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Kürzung der Entschädigung. Das Risiko von Xxxxxxx Schäden durch Terrorakte wird von uns vom Versicherer in den Österreichischen Versicherungspool zur Deckung von Terrorrisiken eingebracht, der für versicherte Schäden durch Terrorakte pro Schadenereignis und pro Kalenderjahr eine Entschädigungsgrenze von 200.000.000 Euro zuzüglich EUR 200.000.000,00 zzgl. allfälliger Staatshaftung vorsieht. Übersteigen die versicherten Schäden durch Terrorakte bei den in den Pool eingebrachten Risiken pro Kalenderjahr insgesamt die im Pool vorgesehene Entschädigungsgrenze, so werden die auf die einzelnen Anspruchsberechtigten entfallenden Entschädigungen verhältnismäßig derart gekürzt, dass sie zusammen die Entschädigungsgrenze des Österreichischen Versicherungspools zur Deckung von Terrorrisiken pro Kalenderjahr nicht übersteigen.

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