Common use of Lagerhaltung Clause in Contracts

Lagerhaltung. Die LEGA koordiniert den Warenbezug direkt über die gewerblichen Partner oder verteilt bestellte Waren über sog. Verteilstellen / System Logistiker. Diese Verteilstellen sind Warenverteilstationen auf dem Bauernhof eines LEGA-Vertragslandwirtes, mit dem die LEGA eine Vereinbarung zur Warenzwischenlagerung und Weiterverteilung geschlossen hat. Der Vertragslandwirt wird benachrichtigt, wenn von ihm bestellte Waren an Verteilstellen abzuholen sind. Der Vertragslandwirt verpflichtet sich, diese Waren unverzüglich bei der Verteilstelle abzuholen. Das Risiko für die Zwischenlagerung seiner Waren auf Verteilstellen trägt der Vertragslandwirt. Die LEGA ist berechtigt, dem Vertragslandwirt Lagerkosten zu berechnen, sollte dieser die Ware nicht unverzüglich an der Verteilstelle abholen. Der Vertragslandwirt erhält für die Dauer des Vertrages eine persönliche Zugangskennung zum Internet-Informationssystem xxx.xxxxxx.xx. Die LEGA publiziert in diesem Internet-Portal alle Informationsleistungen. Die Inhalte dieser Publikationen sind ausschließlich für Kunden der LEGA bestimmt und dürfen vom Vertragslandwirt nur für seine eigenen betrieblichen Zwecke genutzt werden. Der Vertragslandwirt sichert zu, dass er seine persönliche Zugangskennung zum Internet-Portal sowie Inhalte der Internetplattform xxx.xxxxxx.xx nicht an Dritte weitergibt! Eine Weitergabe der persönlichen Zugangskennung oder von Inhalten des Internet-Informationssystems ist eine grobe Vertragsverletzung gegenüber der LEGA und bedingt evtl. Sanktionen. Die LEGA protokolliert die Anmeldung und die Aktivitäten des angemeldeten Benutzers während seiner Anmeldedauer im Internet-Portal und speichert die Verbindungsdaten (Logdateien) für einen Zeitraum von 180 Tagen ab. Die LEGA ist verpflichtet, die Daten 180 Tage zu speichern. Die LEGA sichert dem Vertragslandwirt zu, die Protokollierungsdaten gegenüber Dritten geheim zu halten. Der Vertragslandwirt stimmt zu, dass seine Adressinformationen und auch die Teilnahme bei Sammelbestellungen anderen Mitgliedern im Onlineportal „MyLEGA" zugänglich sind.

Appears in 3 contracts

Samples: Dienstleistungsvertrag, Dienstleistungsvertrag, Dienstleistungsvertrag

Lagerhaltung. Die LEGA betreibt keine Lagerhaltung, sondern koordiniert den Warenbezug direkt über die gewerblichen Partner oder verteilt bestellte Waren über sog. Verteilstellen / System LogistikerVerteilstellen. Diese Verteilstellen sind Warenverteilstationen auf dem Bauernhof eines LEGA-Vertragslandwirtes, mit dem die LEGA eine Vereinbarung zur Warenzwischenlagerung und Weiterverteilung geschlossen hat. Der LEGA- Vertragslandwirt wird über Fax und E-Mail benachrichtigt, wenn von ihm bestellte Waren an Verteilstellen abzuholen sind. Der Vertragslandwirt verpflichtet sich, sich diese Waren unverzüglich bei der Verteilstelle abzuholen. Das Risiko für die Zwischenlagerung seiner Waren auf Verteilstellen trägt der Vertragslandwirt. Die LEGA ist berechtigt, berechtigt dem Vertragslandwirt Lagerkosten zu berechnen, sollte dieser die Ware Waren nicht unverzüglich an der Verteilstelle abholen. Der Vertragslandwirt erhält für die Dauer des Vertrages eine persönliche Zugangskennung zum Internet-Informationssystem xxx.xxxxxx.xx. Die LEGA publiziert in diesem Internet-Portal alle Informationsleistungen. Die Inhalte dieser Publikationen sind ausschließlich für Kunden der LEGA bestimmt und dürfen vom Vertragslandwirt nur für seine eigenen betrieblichen Zwecke genutzt werden. Der Vertragslandwirt sichert zu, dass er seine persönliche Zugangskennung zum Internet-Portal sowie KEINER außenstehenden Person zugänglich macht oder Inhalte der Internetplattform des Internet- Informationssystems xxx.xxxxxx.xx nicht an Dritte weitergibt! Eine Weitergabe der persönlichen Zugangskennung oder von Inhalten des Internet-Informationssystems ist eine grobe Vertragsverletzung gegenüber der LEGA und bedingt evtl. Sanktionen. Die LEGA protokolliert überwacht die Anmeldung und die Aktivitäten des angemeldeten Benutzers während seiner Anmeldedauer im Internet-Portal und speichert die Verbindungsdaten (Logdateien) für einen Zeitraum von 180 Tagen ab. Die LEGA ist verpflichtet, die Daten 180 Tage zu speichern. Die LEGA sichert dem Vertragslandwirt zu, die Protokollierungsdaten gegenüber Dritten geheim zu halten. Der Vertragslandwirt stimmt zu, dass seine Adressinformationen und auch die Teilnahme bei Sammelbestellungen anderen Mitgliedern im Onlineportal „MyLEGA" zugänglich sind.. Die Einzelheiten seiner Bestellung, also die bestellten Artikel, sind nicht ersichtlich!

Appears in 1 contract

Samples: Dienstleistungsvertrag

Lagerhaltung. Die LEGA koordiniert den Warenbezug direkt über die gewerblichen Partner oder verteilt bestellte Waren über sog. Verteilstellen / System Logistiker. Diese Verteilstellen sind Warenverteilstationen auf dem Bauernhof eines LEGA-Vertragslandwirtes, mit dem die LEGA eine Vereinbarung zur Warenzwischenlagerung und Weiterverteilung geschlossen hat. Der Vertragslandwirt wird benachrichtigt, wenn von ihm bestellte Waren an Verteilstellen abzuholen sind. Der Vertragslandwirt verpflichtet sich, diese Waren unverzüglich bei der Verteilstelle abzuholen. Das Risiko für die Zwischenlagerung seiner Waren auf Verteilstellen trägt der Vertragslandwirt. Die LEGA ist berechtigt, dem Vertragslandwirt Lagerkosten zu berechnen, sollte dieser die Ware nicht unverzüglich an der Verteilstelle abholen. Der Vertragslandwirt erhält für die Dauer des Vertrages eine persönliche Zugangskennung zum Internet-Informationssystem xxx.xxxxxx.xx. Die LEGA publiziert in diesem Internet-Portal alle Informationsleistungen. Die Inhalte dieser Publikationen sind ausschließlich für Kunden der LEGA bestimmt und dürfen vom Vertragslandwirt nur für seine eigenen betrieblichen Zwecke genutzt werden. Der Vertragslandwirt sichert zu, dass er seine persönliche Zugangskennung zum Internet-Portal sowie Inhalte der Internetplattform xxx.xxxxxx.xx nicht an Dritte weitergibt! Eine Weitergabe der persönlichen Zugangskennung oder von Inhalten des Internet-Informationssystems ist eine grobe Vertragsverletzung gegenüber der LEGA und bedingt evtl. Sanktionen. Die LEGA protokolliert die Anmeldung und die Aktivitäten des angemeldeten Benutzers während seiner Anmeldedauer im Internet-Portal und speichert die Verbindungsdaten (Logdateien) für einen Zeitraum von 180 Tagen ab. Die LEGA ist verpflichtet, verpflichtet die Daten 180 Tage zu speichern. Die LEGA sichert dem Vertragslandwirt zu, die Protokollierungsdaten gegenüber Dritten geheim zu halten. Der Vertragslandwirt stimmt zu, dass seine Adressinformationen und auch die Teilnahme bei Sammelbestellungen anderen Mitgliedern im Onlineportal „MyLEGA" zugänglich sind.

Appears in 1 contract

Samples: Dienstleistungsvertrag