Common use of Lagerung Clause in Contracts

Lagerung. 15.1 Die Lagerung erfolgt nach Xxxx des Spediteurs in dessen eigenen oder fremden Lagerräumen. Lagert der Spediteur bei einem fremden Lagerhalter ein, so hat er dessen Namen und den Lagerort dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich bekanntzugeben oder, falls ein Lagerschein ausgestellt ist, auf diesem zu vermerken.

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Samples: www.schott-spedition.de, terrasped.de, www.epolog.com

Lagerung. 15.1 Die Lagerung erfolgt nach Xxxx des Spediteurs in dessen eigenen oder fremden Lagerräumen. Lagert der Spediteur bei einem fremden Lagerhalter ein, so hat er dessen Namen und den Lagerort dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich bekanntzugeben be- kanntzugeben oder, falls ein Lagerschein ausgestellt ist, auf diesem zu vermerkenvermer- ken.

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Samples: www.mbe.de, www.schmidl-logistik.de

Lagerung. 15.1 Die Lagerung erfolgt nach Xxxx des Spediteurs in dessen eigenen oder fremden Lagerräumen. Lagert der Spediteur Spedi- teur bei einem fremden Lagerhalter ein, so hat er dessen Namen und den Lagerort dem Auftraggeber unverzüglich unverzüg- lich schriftlich bekanntzugeben oder, falls ein Lagerschein ausgestellt ist, auf diesem zu vermerken.

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Samples: www.tks-express.de

Lagerung. 15.1 Die Lagerung erfolgt nach Xxxx des Spediteurs in dessen eigenen oder fremden LagerräumenLa- gerräumen. Lagert der Spediteur bei einem fremden Lagerhalter ein, so hat er dessen Namen und den Lagerort dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich bekanntzugeben oder, falls ein Lagerschein ausgestellt ist, auf diesem zu vermerken.

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Samples: transportrecht.org

Lagerung. 15.1 Die Lagerung erfolgt nach Xxxx des Spediteurs in dessen eigenen eige- nen oder fremden Lagerräumen. Lagert der Spediteur bei einem fremden Lagerhalter ein, so hat er dessen Namen und den Lagerort dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich bekanntzugeben bekannt- zugeben oder, falls ein Lagerschein ausgestellt ist, auf diesem zu vermerken.

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Samples: www.lhi-logistik.eu

Lagerung. 15.1 Die Lagerung erfolgt nach Xxxx des Spediteurs in dessen eigenen oder fremden Lagerräumen. Lagert der Spediteur bei einem fremden Lagerhalter Lager- halter ein, so hat er dessen Namen und den Lagerort dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich bekanntzugeben oder, falls ein Lagerschein ausgestellt ausge- stellt ist, auf diesem zu vermerken.

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Samples: www.uld-hamburg.de