Landwirtschaft. Landwirtschaftliche Zählungen und Erhebungen werden vom zuständigen Fachamt veranlasst und mit Hilfe der Ortsverwaltung durchgeführt. Die Erhebungen über landwirtschaftliche Grundstücke erfolgen durch das Statistische Amt. Die Meldung landwirtschaftlicher Betriebsunfälle nimmt die Ortsverwaltung entgegen und lei- tet sie zur Bearbeitung an das zuständige Fachamt weiter.
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Landwirtschaft. Landwirtschaftliche Zählungen und Erhebungen werden vom zuständigen Fachamt veranlasst und mit Hilfe von der Ortsverwaltung durchgeführt. Die Erhebungen über landwirtschaftliche Grundstücke Grund- stücke erfolgen durch das Statistische Amt. Die Meldung landwirtschaftlicher Betriebsunfälle nimmt die Ortsverwaltung entgegen und lei- tet sie zur Bearbeitung an das zuständige Fachamt weiter.
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Landwirtschaft. Landwirtschaftliche Zählungen und Erhebungen werden vom zuständigen Fachamt veranlasst und mit Hilfe der Stadt unter Mithilfe der Ortsverwaltung durchgeführt. Die Erhebungen über landwirtschaftliche Grundstücke erfolgen durch das Statistische Amt. Die Meldung landwirtschaftlicher Betriebsunfälle nimmt die Ortsverwaltung entgegen und lei- tet sie zur Bearbeitung an das zuständige Fachamt weiter.
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