Latente Steuern Musterklauseln

Latente Steuern. Sowohl auf der Aktiv- (insbesondere Sachanlagevermögen, Vorräte und sonstige Ver- mögensgegenstände) als auch auf der Passivseite (insbesondere Rückstellungen) kommt es aufgrund unterschiedlicher gesetzlicher Regelungen im Handels- und Steuer- recht zu temporär differierenden Wertansätzen zum 31. Dezember 2021. Aus den temporären Differenzen ergibt sich zum Bilanzstichtag unter Berücksichtigung eines Ertragsteuersatzes von 29,1 % insgesamt eine zukünftige Steuerentlastung. Von dem Wahlrecht gemäß § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB, eine sich insgesamt ergebende zukünftige Steuerentlastung aktiv abzugrenzen, wird kein Gebrauch gemacht.
Latente Steuern. Für Unterschiede zwischen unternehmensrechtlichen und den steuerrechtlichen Wertansätzen bei Vermögensgegenständen, Rückstellungen, Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungsposten, die sich in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen, bilden wir in Höhe der sich insgesamt ergebenden Steuerbelastung eine Rückstellung für passive latenten Steuern. Führen diese Unterschiede in Zukunft zu einer Steuerentlastung setzen wir diese als aktive latente Steuern in der Bilanz an.
Latente Steuern. Latente Steuern werden insbesondere für zeitliche Unterschiede zwischen den handelsrechtli- chen und steuerlichen Wertansatzsätzen der bilanzieren Marken- und Spielerwerte ermittelt. Zusätzlich zu den zeitlichen Bilanzierungsunterschieden werden steuerliche Verlustvorträge berücksichtigt. Die Bewertung der temporären Differenzen und der verrechenbaren steuerlichen Verlustvor- träge erfolgt mit dem geltenden Steuersatz für Körperschaftsteuer Solidaritätszuschlag und Ge- werbesteuer in Höhe von insgesamt 30,9 %. Zum 30. Juni 2021 ergab sich ein Überhang an aktiven latenten Steuern. Dieser wurde in Ausübung des Wahlrechts nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB nicht aktiviert.
Latente Steuern. Die Bildung latenter Steuern erfolgt unter Anwendung der sogenannten Verbindlichkeiten-Methode auf bestehende temporäre Differenzen zwischen dem Wertansatz eines Vermögenswerts bzw. einer Schuld in der IFRS-Bilanz und dem Steuerbilanzwert zum Abschlussstichtag. Latente Steuerschulden werden für alle zu versteuernden temporären Differenzen erfasst, mit Ausnahme von: • latenten Steuerschulden aus dem erstmaligen Ansatz eines Geschäfts- oder Firmenwerts oder eines Vermögens- xxxxx oder einer Schuld aus einem Geschäftsvorfall, der kein Unternehmenszusammenschluss ist und der zum Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls weder das Periodenergebnis noch das zu versteuernde Ergebnis beeinflusst, und • latenten Steuerschulden aus zu versteuernden temporären Differenzen, die im Zusammenhang mit Beteiligungen an Tochterunternehmen, assoziierten Unternehmen und Anteilen an gemeinsamen Vereinbarungen stehen, wenn der zeitliche Verlauf der Umkehrung der temporären Differenzen gesteuert werden kann und es wahrscheinlich ist, dass sich die temporären Differenzen in absehbarer Zeit nicht umkehren werden. Latente Steueransprüche werden für alle abzugsfähigen temporären Differenzen, noch nicht genutzten steuerlichen Verluste und nicht genutzten Steuergutschriften in dem Maße erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird, gegen das die abzugsfähigen temporären Differenzen und die noch nicht genutzten steuerlichen Verluste und Steuergutschriften verwendet werden können, mit Ausnahme von: • latenten Steueransprüchen aus abzugsfähigen temporären Differenzen, die aus dem erstmaligen Ansatz eines Vermögenswerts oder einer Schuld aus einem Geschäftsvorfall entstehen, der kein Unternehmenszusammen- schluss ist und der zum Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls weder das handelsrechtliche Periodenergebnis noch das zu versteuernde Ergebnis beeinflusst, und • latenten Steueransprüchen aus abzugsfähigen temporären Differenzen, die im Zusammenhang mit Beteiligungen an Tochterunternehmen, assoziierten Unternehmen und Anteilen an gemeinsamen Vereinbarungen stehen, wenn es wahrscheinlich ist, dass sich die temporären Differenzen in absehbarer Zeit nicht umkehren werden oder kein ausreichendes zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das die temporären Differenzen verwendet werden können. Latente Steueransprüche und -schulden werden anhand der Steuersätze bemessen, die in der Periode, in der ein Vermögenswert realisiert oder eine Schuld erfüllt ...
Latente Steuern. Der Berechnung der latenten Steuern wurde ein unternehmensindividuell ermittelter Steuersatz in Höhe von rund 28,9% zugrunde gelegt. Die Verringerung des Steuersatzes gegenüber dem Vorjahr resultiert aus geänderten Strukturen der relevanten Gewerbesteuer-Hebesätze. Passive latente Steuern betreffen bei der StoreD Unterschiede des Sachanlagevermögens und aktive latente Steuern unterschiedliche Bewertungen der Rückstellungen für Feldesräumung und Verfüllung in Handels- und Steuerbilanz. Die StoreD nimmt das Wahlrecht des § 274 Abs. 1 Satz 3 HGB nicht in Anspruch.
Latente Steuern. Für die Ermittlung latenter Steuern aufgrund von temporären oder quasi-permanenten Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen oder aufgrund steuerlicher Verlustvorträge werden diese mit dem unternehmensindividuellen Steuersatz im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen bewertet und die Beträge der sich ergebenden Steuerbe- und -entlastung nicht abgezinst. Aktive und passive Steuerlatenzen werden verrechnet ausgewiesen. Die latenten Steuern beruhen im Wesentlichen auf nachfolgenden Differenzen: - abweichende Abschreibungen des Geschäfts- oder Firmenwertes, 1 TEUR (aktive latente Steuern) - Vornahme von Sonderabschreibungen gem. § 7g EStG, degressiven Abschreibungen sowie Übertragung der stillen Reserven auf die Ersatzinvestition ausschließlich in der Steuerbilanz 1.077 TEUR (passive latente Steuern) - Berechnung der Urlaubs- und Überstundenrückstellung für die Handelsbilanz auf Basis der tatsächlichen anstelle der regulären Arbeitstage, 24 TEUR (aktive latente Steuern) Die Bewertung der latenten Steuern erfolgt unverändert mit dem unternehmensindividuellen Steuersatz in Höhe von 31,6 % (bis Gj. 2017: 31,0 %). Von der Möglichkeit, einen Aktivposten für latente Steuererträge zu bilden, wurde nicht Gebrauch gemacht. Bei den passiven latenten Steuern handelt es sich um eine Saldogröße. Der Saldo der latenten Steuern am Ende des Geschäftsjahres beträgt 1.051 TEUR. Im Laufe des Geschäftsjahres gab es folgende Änderungen am Saldo der passiven latenten Steuern: +218 TEUR Überleitungsrechnung (saldierte latente Steuern): Latente passive Steuern am 1.1.2020 833 Reduzierung der aktiven latenten Steuern (betr. Geschäfts- oder Firmenwert, Rückstellungen) Anstieg der passiven latenten Steuern (betr. Sachanlagen) + 2 + 216 Latente passive Steuern am 31.12.2020 1.051 Überleitungsrechnung (Ertragsteueraufwand): Ergebnis vor Ertragsteuern (Handelsbilanz) 12.216 Zu erwartender Steueraufwand zu 31,6 % 3.860 + Gewerbesteuerliche Hinzurechnungen/ Kür- + 2 zungen außerbilanzielle Korrekturen (nicht abzugsfähige + 1 Betriebsausgaben, etc.) Sonstiges ./. 24 Ausgewiesener Ertragsteueraufwand 3.839 Neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten bestehen in Höhe von 151 TEUR sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Miet-, Leasing- und Versicherungsbeiträgen. Davon sind im Geschäftsjahr 2021 122 TEUR fällig. Die Miet- und Leasingverträge wurden aus Gründen der risi...
Latente Steuern. Passive latente Steuern resultieren aus Abweichungen bei immateriellen Vermögensgegenständen in Höhe von TEUR 1.302 (i. Vj. TEUR 1.363). Aktive latente Steuern resultieren unter anderem aus Abwei- chungen bei immateriellen Vermögensgegenständen in Höhe von TEUR 499 (i.Vj. TEUR 461) und Pen- sionsrückstellungen in Höhe von TEUR 416 (i.Vj TEUR 359). Der maßgebliche Steuersatz beträgt 33,7 % (i.Vj. 33,7 %). Im Berichtsjahr ergibt sich erstmals ein Überhang passiver latenter Steuern, da aufgrund des Abschlusses des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zwischen der EASY SOFTWARE AG und der deltus 36. AG die steuerlichen Verlustvorträge der EASY SOFTWARE AG für die Dauer der Geltung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages eingefroren sind.
Latente Steuern. Die aktiven und passiven latenten Steuern ergeben sich aus den temporären Differenzen und steuerlichen Verlustvorträgen wie folgt: in TEUR 31.12.2015 31.12.2014 Aktive latente Steuern Passive latente Steuern Aktive latente Steuern Passive latente Steuern Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien sowie eigengenutzte Immobilien 0 193.710 2.873 162.197 Sachanlagen 478 0 590 0 Immaterielle Vermögenswerte 41 0 49 0 Übrige Vermögenswerte 1.948 3.021 2.696 2.805 Pensionsrückstellungen 1.157 0 1.224 0 Sonstige Rückstellungen 0 0 56 12 Finanzielle Verbindlichkeiten 4.888 1.037 5.481 1.196 Übrige Verbindlichkeiten 1.316 1.327 1.126 774 Verlustvorträge 3.581 0 5.431 0 OBD 0 180 0 0 Saldierung 13.408 13.408 16.520 16.520 Die latenten Steuerforderungen und -verbindlichkeiten vor Saldierung werden voraussichtlich wie folgt realisiert: in TEUR 31.12.2015 31.12.2014 Die Summe temporärer Differenzen auf Anteile an Tochterunternehmen und Anteile an Gemein- schaftsunternehmen, die sich gemäß IAS 12.39 in absehbarer Zeit nicht umkehren werden und für die entsprechend keine latenten Steuern angesetzt wurden, beträgt TEUR 0 (Vj. TEUR 468). Im Geschäftsjahr wurden erstmalig passive latente Steuern für sogenannte Outside Basis Differences in Höhe von TEUR 180 gebildet.
Latente Steuern. Aufgrund abweichender Ansatz- und Bewertungsvorschriften zwischen Handels- und Steuerbilanz bestanden zum Bilanzstichtag Steuerlatenzen. Dabei ergaben sich bei der bilanzpostenbezogenen Betrachtung ausschließlich absehbare künftige Steuerent- lastungen. Ein Ausweis passiver latenter Steuern war insoweit nicht erforderlich, auf den Ansatz aktiver latenter Steuern hat die Sparkasse entsprechend § 274 Abs. 1 HGB ver- zichtet. Der Ermittlung der latenten Steuern wurde ein Steuersatz von 29,076 % (Körper- schaft- und Gewerbesteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag) zugrunde gelegt. Aus Be- teiligungen an Personengesellschaften resultierende, lediglich der Körperschaftsteuer und dem Solidaritätszuschlag unterliegende Differenzen wurden bei den Berechnungen mit einem Steuersatz von 15,825 % berücksichtigt.
Latente Steuern. Die Gesellschaft hat von dem Wahlrecht des § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB Gebrauch gemacht und aktive latente Steuern in Höhe von 36,0 Mio. €. (Vj. 21,2 Mio. €) in der Bilanz angesetzt. Die aktive latente Steuer ergibt sich im Wesentlichen aus dem passiven Rechnungs- abgrenzungsposten auf Grund der von Vermietern gewährten mietfreien Zeiten, von Leasinggebern erhaltenen Leasinganreizen und zeitlichen Abweichungen für Steuer- zwecke in Bezug auf die steuerliche Abschreibung von Mietereinbauten. Die Steuerberechnung basiert auf einem Steuersatz von 15,8 % (Vj. 15,8 %).