Sonstige Rückstellungen Musterklauseln

Sonstige Rückstellungen a) Personalbereich b) Auftragsabwicklung c) übrige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen im Personalbereich betreffen Rückstellungen für nicht konsumierte Urlaube EUR 0,99 Mio., Jubiläumsgelder EUR 1,56 Mio., Überstunden/Zeitausgleich EUR 0,34 Mio., Restrukturierungskosten EUR 0,29 Mio. sowie Prämien/Erfindervergütungen EUR 1,16 Mio. Die Rückstellung für den Bereich Auftragsabwicklung setzt sich aus Rückstellungen für Garantien EUR 0,92 Mio., auftragsbezogene fehlende Lieferantenrechnungen EUR 1,81 Mio., Drohverluste EUR 0,02 Mio. sowie Provisionen EUR 0,49 Mio. und Ausgleichsansprüche für Vertreter EUR 0,21 Mio. zusammen. Die übrigen Rückstellungen beziehen sich auf Rechts- und Beratungskosten EUR 0,11 Mio., Restrukturierungskosten EUR 1,10 Mio., drohende Vertragsstrafen EUR 0,62 Mio. sowie sonstige Rückstellungen EUR 0,39 Mio. Im Posten Steuerrückstellungen ist der Überhang an passivischen über aktivische Steuerabgrenzungen und die KÖSt-Rückstellung ausgewiesen. 31.12.2021 TEUR 31.12.2020 TEUR 68 394 Temporäre Unterschiede zwischen den Wertansätzen nach UGB und dem jeweiligen steuerlichen Wertansatz wirken sich wie folgt auf die in der Bilanz ausgewiesenen Steuerabgrenzungen aus: Xxxxx nicht aktiviert Verrechnung aktiver und passiver Steuerlatenzen Aktiver latenter Steuerposten Verrechnung aktiver und passiver Steuerlatenzen Passiver latenter Steuerposten Steuerabgrenzung per 31.12.2021 (Steuersatz 25 %) Stand Steuerabgrenzung per 31.12.2020 (Steuersatz 25 %) Veränderung per 31.12.2021 Im abgelaufenen Geschäftsjahr werden temporäre Differenzen iHv EUR 7,71 Mio. saldiert, sodass es zu keinem Ausweis aktiver latenter Steuern in der Bilanz kommt.
Sonstige Rückstellungen. Die Rückstellungen werden mit dem bestmöglich zu schätzenden Erfüllungsbetrag bewertet. Rückstellungen aus Vorjahren werden, soweit sie nicht verwendet werden und der Grund für ihre Bildung weggefallen ist, über sonstige betriebliche Erträge aufgelöst.
Sonstige Rückstellungen. Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen Rückstellungen aus Drohverlusten TEUR 2.850, Sonderzahlungen TEUR 295 sowie Energiekosten TEUR 78. Nach § 246 Abs. 2 S. 2 HGB sind die Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbar langfristig fällige Verpflichtungen mit den entsprechenden Vermögensgegenstän- den, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung dieser Verpflichtungen dienen, zu verrechnen. Zum 30. Juni 2021 wurde die Rückstellung Erfüllungsrückstand Arbeitszeitkonten in Höhe von TEUR 481 mit Ansprüchen aus einer Renten- versicherung für den betreffenden Arbeitnehmer in Höhe von TEUR 481 verrechnet, so dass sich in diesem Bereich die Vermögensposition und die Erfüllungsrückstellungen betragsmäßig ausgleichen.
Sonstige Rückstellungen. Für ungewisse Verpflichtungen gegenüber Dritten und drohende Verluste aus schwebenden Geschäften werden Rückstellungen nach bestmöglicher Schätzung in Höhe der zu erwartenden Inanspruchnahme gebildet. Bei der Bestimmung werden Risiken und Unsicherheiten sowie alle relevanten Erkenntnisse in Bezug auf die Verpflichtung berücksichtigt. Die im Rahmen der bestmöglichen Schätzung getroffenen Annahmen und Ermessensentscheidungen werden zu jedem zukünftigen Bilanzstichtag überprüft und sofern erforderlich aufgrund aktuellerer Erkenntnisse angepasst. Dies betrifft auch den Bereich der Übrigen sonstigen Rückstellungen, in der die darin enthaltene Rückstellung mit dem wahrscheinlichsten Ergebnis bewertet wurde. Weitere Bewertungen dieser Rückstellung, denen eine andere Einschätzung von Risiken und Unsicherheiten zugrunde läge, hätten einen niedrigeren Buchwert zur Folge. Sofern der Zinseffekt eine wesentliche Auswirkung hat, werden langfristige Rückstellungen mit einem restlaufzeitadäquaten Marktzins abgezinst und zum Barwert der Verpflichtung angesetzt. Verwendet wird ein Abzinsungssatz vor Steuern, der die aktuellen Markterwartungen im Hinblick auf den Zinseffekt und die für die Verpflichtung spezifischen Risiken widerspiegelt. Zuführungen beziehungsweise Auflösungen erfolgen über die Ergebnisgröße, die inhaltlich mit der Rückstellung korrespondiert. Rückstellungen für Bonitätsrisiken im außerbilanziellen Kreditgeschäft werden zulasten der Risikovorsorge im Kreditgeschäft gebildet und zugunsten derselben aufgelöst.
Sonstige Rückstellungen. Sonstige Rückstellungen sind Schulden, die bezüglich ihrer Fälligkeit oder ihrer Höhe ungewiss sind. Sie werden gebildet, sofern rechtliche oder faktische Verpflichtungen zum Bilanzstichtag gegenüber Dritten bestehen, die auf vergangenen Ereignissen beruhen und wahrscheinlich zu einem führen werden. Darüber hinaus die Schätzung der Höhe der Verpflichtung verlässlich möglich sein. Wenn eine Anzahl gleichartiger Verpflichtungen besteht, wird die Wahrscheinlichkeit eines Nutzenabflusses auf Basis der Gruppe dieser Verpflichtungen als Ganzes ermittelt. werden nur angesetzt, wenn eine faktische Verpflichtung aufgrund eines detaillierten, formalen Plans entsteht und bei den Betroffenen vor dem Bilanzstichtag die gerechtfertigte Erwartung geweckt wird, dass die auch durchgeführt wird. Rückstellungen werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt und berücksichtigen auch zukünftige Kostensteigerungen. Langfristige Rückstellungen werden abgezinst. Bei kurzfristigen Rückstellungen sowie beim kurzfristigen Teil langfristiger Rückstellungen wird keine Abzinsung vorgenommen. Konzern abschluss der STEAG GmbH zum 31. Dezember Anhang Mit fortschreitendem Zeitverlauf werden die Rückstellungen bei Bedarf neuen Erkenntnisgewinnen angepasst. über die steuerliche Behandlung von deutschen Organschaften im Latente Steuern werden nach IAS 12 für temporäre Ansatz- und Bewertungsunterschiede von Vermögenswerten und Schulden zwischen der Steuerbilanz und der gebildet. Steuerliche Verlustvorträge, die zukünftig genutzt werden können, werden in Höhe des latenten Steueranspruchs (aktive latente Steuern) aktiviert. Aktive latente Steuern sind grundsätzlich mit der Maßgabe angesetzt, dass ein künftiges zu versteuerndes Einkommen wahrscheinlich ist, mit dem die temporären Differenzen genutzt werden können. Soweit die Realisierung aktiver latenter Steuern unwahrscheinlich ist, erfolgt eine Wertberichtigung. Latente Steueransprüche und latente Steuerschulden (passive latente Steuern) werden saldiert, soweit das Unternehmen ein Recht zur Aufrechnung der laufenden Ertrag Steueransprüche und -schulden hat, und wenn sich die aktiven und passiven latenten Steuern auf laufende Ertragsteuern beziehen, die von der gleichen Steuerbehörde erhoben werden. Zur Ermittlung der latenten Steuern sind die Steuersätze anzuwenden, die nach der derzeitigen Rechtslage für den Zeitpunkt gültig oder angekündigt sind, zu dem sich die temporären Differenzen wahrscheinlich ausgleichen werden. Durch den Abschluss des Ge...
Sonstige Rückstellungen. 1. Die AGB und alle Verträge, die zwischen dem Lieferanten und dem Abnehmer abgeschlossen werden, richten sich nach der tschechischen Rechtsordnung, hauptsächlich nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch der Tschechischen Republik. Eventuelle Streitigkeiten aus dem Vertrag sollten vom Gerichtsstand des Lieferanten der Firma 2. Ist eine der vorstehenden Geschäftsbedingungen unwirksam oder ungültig, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht. Die Parteien verbinden sich, die ungültige oder unwirksame Bedingung durch eine neue zu ersetzen, die dem ursprünglichen Zweck meist entspricht. 3. Falls die Beziehung, die mit dem Vertrag zusammenhängt oder auf dem Vertrag gegründet ist, einen internationalen (ausländischen) Element beinhaltet, vereinbaren sich die Parteien, dass sich die Beziehung nach der tschechischen Rechtsordnung richtet. Das Wiener Abkommen über den internationalen Warenhandel sollte nicht benutzt werden. Eventuelle Streitigkeiten zwischen den Parteien werden von den tschechischen Gerichten nach der gültigen und wirksamen Rechtsetzung der Tschechischen Republik entschieden.
Sonstige Rückstellungen. 6.1 Chipmunk Health ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesen Nutzungsbedingungen auf einen Dritten zu übertragen. 6.2 Sollte eine Bestimmung der Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. 6.3 Für die Nutzung des Dienstes und der Nutzungsbedingungen gilt niederländisches Recht, sofern nicht zwingendes Recht etwas anderes bestimmt. 6.4 Das Gericht Maastricht ist ausschließlich für die Beilegung von Streitigkeiten über diese Nutzungsbedingungen und die Nutzung des Dienstes zuständig, sofern nicht zwingendes Recht etwas anderes bestimmt.
Sonstige Rückstellungen. Die Sonstigen Rückstellungen sind so bemessen, dass die erkennbaren Risiken und unge- wissen Verpflichtungen berücksichtigt sind. Die Bewertung erfolgt jeweils in Höhe des Erfül- lungsbetrags, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist, um zukünfti- ge Zahlungsverpflichtungen abzudecken. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichende objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen.
Sonstige Rückstellungen. Die detaillierte Zusammensetzung der sonstigen Rückstellungen von ge- samt T€ 43.279 (Vorjahr: T€ 39.614) im Rückstellungsspiegel ist integraler Bestandteil des Anhangs.
Sonstige Rückstellungen. Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen: Rückstellungen für EarnOut-Zahlungen für Unternehmenskäufe 120.000 € (im Vorjahr 0,00 €) Rückstellungen für vertragliche Abschlussprämien von Dienstleistern 2.133.332,00 € (im Vorjahr 0,00 €) Rückstellungen für offene Urlaubsansprüche in Höhe von 112.000,00 € (im Vorjahr 97.000,00 €) Rückstellungen für Abschluss und Prüfung in Höhe von 31.500,00 € (im Vorjahr 46.400,00 €) Rückstellungen für Boni an Mitarbeiter 5.353,50 € (im Vorjahr 205.168,35 €). Die Vorjahreszahlen berücksichtigen auch Sachzuwendungen und Tantiemen. Rückstellungen für Aufbewahrungskosten in Höhe von 5.000,00 € (im Vorjahr 5.000,00 €) Rückstellungen für Rechtsberatungskosten in Höhe von 5.000,00 € (im Vorjahr 5.000,00 €)