Laufzeit des Mietvertrages Musterklauseln

Laufzeit des Mietvertrages. 1) Ist im Mietvertrag nichts anderes vereinbart, so beginnt und endet das Mietver- hältnis mit dem Beginn und Ende der Winterlager- bzw. Sommerliegeplatzsaison. Einzelheiten sind der Hafen – , Liege – bzw. Lagerplatzordnung zu entnehmen.
Laufzeit des Mietvertrages. Soweit nicht anders vereinbart, beträgt die Mindestmietzeit 30 Tage pro Vertrag und Mietobjekt. Nach Ablauf der Min- destmietzeit erfolgt eine taggenaue Abrechnung des Miet- vertrages. Eine Rückgabe des Mietobjektes nach Ablauf der Mindestmietzeit ist jederzeit möglich, grundsätzlich jedoch mit einer Ankündigungsfrist von drei Werktagen.
Laufzeit des Mietvertrages. Elektromobile werden für die mietvertragliche vereinbarte Dauer überlassen. Das Mietverhältnis endet zu dem vertraglich vereinbarten Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Eine Stornierung des Mietvertrages ist dem Mieter bis zu 5 Tagen vor Mietbeginn kostenfrei möglich. Wird der Mietvertrag später storniert, berechnen wir eine Aufwandsentschädigung von 50,00 €. Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass Kosten nicht entstanden sind oder diese niedriger als 50,00 € sind.
Laufzeit des Mietvertrages. 1) Ist im Mietvertrag nichts anderes vereinbart, so beginnt und endet das Mietverhältnis mit dem Beginn (01.10.) und Ende der Winterlagersaison (30.04.).
Laufzeit des Mietvertrages. 4.1 Ist im Mietvertrag nicht anderes festgelegt, so beginnt und endet das Mietverhältnis mit dem Beginn und dem Ende der Sommerliegeplatzsaison, d.h. vom 15.04. eines jeden Jahres bis zum 15.10. eines jeden Jahres.
Laufzeit des Mietvertrages. Ist im Mietvertrag nichts anderes vereinbart, so beginnt und endet das Mietverhältnis mit dem Beginn und Ende der Winterlager- bzw. Sommerliegeplatzsaison. Einzelheiten sind der Liegeplatz- und Spindordnung zu entnehmen. Der Vermieter ist berechtigt, das Mietverhältnis fristlos aus wichtigem Grund zu kündigen, insbesondere in folgenden Fällen: - bei wiederholtem Verstoß des Mieters gegen die Liegeplatz- und Spindordnung, - bei wiederholten schweren Belästigungen seitens des Mieters gegenüber den Mitarbeitern des Vermieters und/oder anderen Mietern, - bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen des Mieters gegen seine Verpflichtungen gemäß Ziffer V-VII.
Laufzeit des Mietvertrages. 4.1 Ist im Mietvertrag nichts anderes festgelegt, so beginnt und endet das Mietverhältnis mit dem Beginn und dem Ende der Winterhallenstellplatzsaison, d.h. vom 15.10. eines jeden Jahres bis zum 15.04. des Folgejahres.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

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  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.