LAUFZEIT DES PFLEGEVERTRAGES Musterklauseln

LAUFZEIT DES PFLEGEVERTRAGES. Die Kündigung des Pflegevertrages ist erstmalig mit Ablauf von 5 Jahren durch die Vertragsparteien möglich. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Kalenderjahresende. Mangels Kündigung verlängert sich nach Ablauf von 5 Jahren der Pflegevertrag um jeweils weitere 12 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Kalenderjahresende gekündigt wird. Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
LAUFZEIT DES PFLEGEVERTRAGES. Die Kündigung des Pflegevertrages ist erstmalig mit Ablauf von 5 Jahren durch die Vertragsparteien möglich. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Kalenderjahresende. Mangels Kündigung verlängert sich nach Ablauf von 5 Jahren der Pflegevertrag um jeweils weitere 12 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Kalenderjahresende gekündigt wird. Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die Software unterliegt ständigen technischen Fortschritten. In Einzelfällen kann das zu einer Einstellung der Weiterentwicklung bzw. der gesamten Software führen („End-of-Life“). In diesem Fall wird die Software in der Regel durch ein Nachfolgeprodukt abgelöst. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Überlassung des Nachfolgeprodukts. Zur Klarstellung halten die Parteien fest, dass es sich nicht um ein Nachfolgeprodukt handelt, wenn es sich bei der Neuerung lediglich um ein neues Release handelt. MOVEC informiert den Xxxxxx regelmäßig über die von ihr geplanten Änderungen des Software-Produktportfolios über das online Magazin „MOVE“ und über ihre Homepage. Wird die Software von MOVEC durch ein Nachfolgeprodukt abgelöst oder nicht mehr weiterentwickelt und daher eingestellt (End-of-Life), muss MOVEC diese Maßnahme mit einer Frist von mindestens sechs (6) Monaten schriftlich ankündigen. Die schriftliche Ankündigung des End of Life gilt gleichzeitig als ordentliche Kündigung der Softwarepflege für die entsprechende Software zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Das Recht der Vertragsparteien zur vorzeitigen Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Wichtige Gründe stellen insbesondere die folgenden dar: (a) Verstoß gegen die Regelungen hinsichtlich Umfang und der Ausübung des Nutzungsrechts nach Maßgabe von Punkt 1. und 2. und fruchtloser Ablauf einer Frist von 10 Tagen nach Abmahnung; (b) soweit gesetzlich zulässig, Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Vertragspartei oder Einstellung der Zahlungen durch eine Vertragspartei.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.