Laufzeit des Vertrags und Versicherungszeitraum. Der Vertrag wird für die Dauer von einem Jahr ohne still- schweigende Verlängerung abgeschlossen. Die Gesell- schaft hält nur die Kfz-Haftpflichtversicherung bis zum Abschluss eines neuen Vertrages - auch mit einer anderen Versicherungsgesellschaft - längstens jedoch bis zum 15. Tag nach Ablauf wirksam. Wenn die Gesellschaft ein Verlängerungsangebot gemäß dem folgenden Artikel 10 unterbreitet bleiben jedoch alle mit diesem Vertrag geleisteten Deckungen bis 24.00 Uhr des 15. Tages nach Vertragsablauf wirksam, voraus- gesetzt der Versicherungsnehmer zahlt innerhalb dieses Zeitraums die zur Verlängerung angebotene Prämie. Die Versicherung ist ab 24 Uhr des in der Police angege- benen Tages wirksam. Wenn der Versicherungsnehmer zu dem in der Police angegebenen Datum die Prämie oder die erste Rate der Prämie nicht bezahlt hat, wird die Versicherung bis 24 Uhr am Tag der Zahlung ausgesetzt, in diesem Fall ist die Ver- sicherung wirksam: 1. bei Zahlungen per Banküberweisung: 2. für die Zahlungen mit Postzahlschein, sofern ge- mäß Buchstabe B, Punkt 6 „Prämien“ des Informa- tionsblattes vorgesehen, ab 24 Uhr des Tages, an dem die Zahlung vorgenommen wurde; 3. für Zahlungen, die in den Verkaufsstellen SisalPay von Si- sal oder LIS PAGA von Lottomatica Servizi, mit Kreditkar- te, Apple Pay oder per Online-Überweisung von MyBank vorgenommen werden, ab 24 Uhr des Zahlungstages. Im Falle der Ratenzahlung der Prämie (falls unter Buchsta- be B, Punkt 6 „Prämien“ des Informationsblattes vorge- sehen) hat die ausgebliebene Zahlung der zweiten Rate die Aussetzung der Versicherung ab 24 Uhr des 15. Tagen nach Fälligkeit der Zahlung bis24 Uhr des Tages, an dem die Zahlung durchgeführt wird, zur Folge. Falls die Zah- lung nach dem 15. Tag nach Fälligkeit der zweiten Rate erfolgt, hat dies auf keinen Fall rückwirkende Auswirkungen auf die Versicherungsdeckung.
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Samples: KFZ Haftpflichtversicherung, Versicherungsvertrag Personenkraftwagen, KFZ Haftpflichtversicherung
Laufzeit des Vertrags und Versicherungszeitraum. Der Vertrag wird für die Dauer von einem Jahr ohne still- schweigende stil- lschweigende Verlängerung abgeschlossen. Die Gesell- schaft Gesel- lschaft hält nur die Kfz-Haftpflichtversicherung bis zum Abschluss eines neuen Vertrages - auch mit einer anderen Versicherungsgesellschaft - längstens jedoch bis zum 15. Tag nach Ablauf wirksam. Wenn die Gesellschaft ein Verlängerungsangebot gemäß dem folgenden Artikel 10 unterbreitet bleiben jedoch alle mit diesem Vertrag geleisteten Deckungen bis 24.00 Uhr des 15. Tages nach Vertragsablauf wirksam, voraus- gesetzt vorausgesetzt der Versicherungsnehmer zahlt innerhalb dieses Zeitraums Zeitrau- ms die zur Verlängerung angebotene Prämie. Der Vertrag wird für die Dauer von einem Jahr ohne stillschweigende Verlängerung abgeschlossen. Die Versicherung ist ab 24 Uhr des in der Police angege- benen Tages wirksam. Wenn der Versicherungsnehmer zu dem in der Police angegebenen Datum die Prämie oder die erste Rate der Prämie nicht bezahlt hat, wird die Versicherung bis 24 Uhr am Tag der Zahlung ausgesetzt, in diesem Fall ist die Ver- sicherung wirksam:
1. bei Zahlungen per Banküberweisung:
2. für die Zahlungen mit Postzahlschein, sofern ge- mäß gemäß Buchstabe B, Punkt 6 „Prämien“ des Informa- tionsblattes Infor- mationsblattes vorgesehen, ab 24 Uhr des Tages, an dem die Zahlung vorgenommen wurde;
3. für Zahlungen, die in den Verkaufsstellen SisalPay von Si- sal Sisal oder LIS PAGA von Lottomatica Servizi, mit Kreditkar- teKre- ditkarte, Apple Pay oder per Online-Überweisung von MyBank vorgenommen werden, ab 24 Uhr des ZahlungstagesZahlun- gstages. Im Falle der Ratenzahlung der Prämie (falls unter Buchsta- be Bu- chstabe B, Punkt 6 „Prämien“ des Informationsblattes vorge- sehenvorgesehen) hat die ausgebliebene Zahlung der zweiten Rate die Aussetzung der Versicherung ab 24 Uhr des 15. Tagen nach Fälligkeit der Zahlung bis24 bis 24 Uhr des Tages, an dem die Zahlung durchgeführt wird, zur Folge. Falls die Zah- lung Zahlung nach dem 15. Tag nach Fälligkeit der zweiten zwei- ten Rate erfolgt, hat dies auf keinen Fall rückwirkende rückwirk- ende Auswirkungen auf die Versicherungsdeckung.
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Samples: Versicherungsvertrag Motorräder Und Kleinkrafträder, Haftpflichtversicherung Für Motorräder Und Kleinkrafträder
Laufzeit des Vertrags und Versicherungszeitraum. Der Vertrag wird für die Dauer von einem Jahr ohne still- schweigende stillschweigende Verlängerung abgeschlossen. Die Gesell- schaft hält Gesellschafthält nur die Kfz-Haftpflichtversicherung bis zum Abschluss eines neuen Vertrages - auch mit einer anderen Versicherungsgesellschaft - längstens jedoch bis zum 15. Tag nach Ablauf wirksam. Wenn die Gesellschaft ein Verlängerungsangebot gemäß dem folgenden Artikel 10 unterbreitet bleiben jedoch alle mit diesem Vertrag geleisteten Deckungen bis 24.00 Uhr des 15. Tages nach Vertragsablauf wirksam, voraus- gesetzt der Versicherungsnehmer zahlt innerhalb dieses Zeitraums die zur Verlängerung angebotene Prämie. Die Versicherung ist ab 24 Uhr des in der Police angege- benen Tages wirksam. Wenn der Versicherungsnehmer zu dem in der Police angegebenen Datum die Prämie oder die erste Rate der Prämie nicht bezahlt hat, wird die Versicherung bis 24 Uhr am Tag der Zahlung ausgesetzt, in diesem Fall ist die Ver- sicherung wirksam:
1. bei Zahlungen per Banküberweisung:: • ab 24 Uhr des als feste Valuta für den Empfän- ger angegebenen Datums; • ab 24 Uhr des Tages, an dem der unwiderrufli- che Überweisungsauftrag gegeben wurde, falls das Datum der festen Valuta für den Empfänger vor diesem Auftragsdatum liegt;
2. für die Zahlungen mit Postzahlschein, sofern ge- mäß Buchstabe B, Punkt 6 „Prämien“ des Informa- tionsblattes vorgesehen, ab 24 Uhr des Tages, an dem die Zahlung vorgenommen wurde;
3. für Zahlungen, die in den Verkaufsstellen SisalPay von Si- sal oder LIS PAGA von Lottomatica Servizi, mit Kreditkar- teKreditkarte, Apple Pay oder per Online-Überweisung von MyBank vorgenommen werden, ab 24 Uhr des Zahlungstages. Im Falle der Ratenzahlung der Prämie (falls unter Buchsta- be Buchstabe B, Punkt 6 „Prämien“ des Informationsblattes vorge- sehenvorgesehen) hat die ausgebliebene Zahlung der zweiten Rate die Aussetzung Auss- etzung der Versicherung ab 24 Uhr des 15. Tagen nach Fälligkeit der Zahlung bis24 bis 24 Uhr des Tages, an dem die Zahlung durchgeführt wird, zur Folge. Falls die Zah- lung Zahlung nach dem 15. Tag nach Fälligkeit der zweiten Rate erfolgt, hat dies auf keinen Fall rückwirkende Auswirkungen Aus- wirkungen auf die Versicherungsdeckung.
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Laufzeit des Vertrags und Versicherungszeitraum. Der Vertrag wird für die Dauer von einem Jahr ohne still- schweigende Verlängerung abgeschlossen. Die Gesell- schaft hält nur die Kfz-Haftpflichtversicherung bis zum Abschluss eines neuen Vertrages - auch mit einer anderen Versicherungsgesellschaft - längstens jedoch bis zum 15. Tag nach Ablauf wirksam. Wenn die Gesellschaft ein Verlängerungsangebot gemäß dem folgenden Artikel 10 unterbreitet bleiben jedoch alle mit diesem Vertrag geleisteten Deckungen bis 24.00 Uhr des 15. Tages nach Vertragsablauf wirksam, voraus- gesetzt der Versicherungsnehmer zahlt innerhalb dieses Zeitraums die zur Verlängerung angebotene Prämie. Der Vertrag wird für die Dauer von einem Jahr ohne still- schweigende Verlängerung abgeschlossen. Die Versicherung ist ab 24 Uhr des in der Police angege- benen Tages wirksam. Wenn der Versicherungsnehmer zu dem in der Police angegebenen Datum die Prämie oder die erste Rate der Prämie nicht bezahlt hat, wird die Versicherung bis 24 Uhr am Tag der Zahlung ausgesetzt, in diesem Fall ist die Ver- sicherung wirksam:
1. bei Zahlungen per Banküberweisung:
2. für die Zahlungen mit Postzahlschein, sofern ge- mäß Buchstabe B, Punkt 6 „Prämien“ des Informa- tionsblattes vorgesehen, ab 24 Uhr des Tages, an dem die Zahlung vorgenommen wurde;
3. für Zahlungen, die in den Verkaufsstellen SisalPay von Si- sal Sisal oder LIS PAGA von Lottomatica Servizi, mit Kreditkar- te, Apple Pay Kredit- karte oder per Online-Überweisung von MyBank vorgenommen vorge- nommen werden, ab 24 Uhr des Zahlungstages. Im Falle der Ratenzahlung der Prämie (falls unter Buchsta- be B, Punkt 6 „Prämien“ des Informationsblattes vorge- sehen) hat die ausgebliebene Zahlung der zweiten Rate die Aussetzung der Versicherung ab 24 Uhr des 15. Tagen nach Fälligkeit der Zahlung bis24 bis 24 Uhr des Tages, an dem die Zahlung durchgeführt wird, zur FolgeFolg. Falls die Zah- lung nach dem 15. Tag nach Fälligkeit der zweiten Rate erfolgt, hat dies auf keinen Fall rückwirkende Auswirkungen auf die Versicherungsdeckung.
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Samples: Versicherungsvertrag Motorräder Und Kleinkrafträder