Laufzeit, Rückzahlung, Rückerwerb Musterklauseln

Laufzeit, Rückzahlung, Rückerwerb. 5.1 Die Laufzeit der Schuldverschreibungen ist unbestimmt. Die Laufzeit beginnt am 01. Januar 2022 und endet automatisch mit der auflagenfreien und vollständigen Zahlung des Kaufpreises aus dem Verkauf des Assets.
Laufzeit, Rückzahlung, Rückerwerb. 4.1 Die Laufzeit der Schuldverschreibungen beginnt am 01. Xxxx 2023 und endet mit Ablauf des 28. Februar 2025. Die Emittentin ist einseitig berechtigt, die Laufzeit um sechs Monate durch Bekanntmachung gemäß Ziff. 8 mit einer Frist von mindestens vier Wochen vor dem Ende der Laufzeit einseitig zu verlängern.
Laufzeit, Rückzahlung, Rückerwerb. 4.1 Die Laufzeit der Schuldverschreibungen beginnt am 01. April 2024 und endet mit Ablauf des 31. Xxxx 2034.
Laufzeit, Rückzahlung, Rückerwerb. 4.1 Die Laufzeit der Schuldverschreibungen beginnt am 01. Mai 2019 und endet am 31. Juli 2021 (einschließlich). Die Emittentin verpflichtet sich, die Schuldverschreibungen vorbehaltlich der Re- gelungen der Ziff. 2.2 bis Ziff. 2.4 am ersten Geschäftstag nach dem Ende der Laufzeit („Rück- zahlungstag“) zum Nennbetrag zurückzuzahlen.
Laufzeit, Rückzahlung, Rückerwerb. 4.1 Die Laufzeit der tokenbasierten Schuldverschreibungen beginnt am 01. Juli2023 und endet vorbehaltlich einer Beendigung gemäß Ziff. 8 und Ziff. 9
Laufzeit, Rückzahlung, Rückerwerb. 5.1 Die Laufzeit der Schuldverschreibungen beginnt am 01. Februar 2023 (der „Begebungstag“) und endet, vorbehaltlich Ziff. 5.2, 8 und 9, mit Ablauf des 31. Januar 2035.
Laufzeit, Rückzahlung, Rückerwerb. 4.1 Die Laufzeit der Schuldverschreibungen beginnt am 01. August 2022 und endet mit Ablauf des
Laufzeit, Rückzahlung, Rückerwerb. 4.1 Die Laufzeit der Genussscheine beginnt am 01. November 2022 und endet mit Ablauf des
Laufzeit, Rückzahlung, Rückerwerb. 4.1 Die Laufzeit der Schuldverschreibungen beginnt am 01. Januar 2023 und endet mit Ablauf des Monaten vor dem Ende der Laufzeit einseitig zweimal um jeweils zwölf Monate zu verlängern. Die Verlängerung ist gemäß Ziff. 9 bekanntzumachen. Die Schuldverschreibungen werden am ersten Geschäftstag nach dem Ende der Laufzeit (der „Rückzahlungstag“) zum Nennbetrag an die Anleihegläubiger zurückgezahlt.

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  • Schriftlichkeit Neben diesem Vertrag bestehen keine mündlichen oder schriftlichen Abreden. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen in jedem Fall bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit der Schriftform. Das Übersenden per Fax genügt der Schriftform. Ein Abgehen vom Schriftformerfordernis ist ausdrücklich ausgeschlossen.