LAUFZEIT VON VERTRÄGEN Musterklauseln

LAUFZEIT VON VERTRÄGEN. 17.1 Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, laufen Verträge über die Erbringung wiederkehrender Leistungen (z.B. Rechenzentrumsleistung oder Housing) grundsätzlich auf unbestimmte Zeit, unter Geltung einer Mindestlaufzeit von zwölf Monaten. Die Verträge können mit einer Frist von drei Monaten zum Quartalsende gekündigt werden, erstmals zum Ablauf der Mindestlaufzeit von zwölf Monaten. 17.2 Das Recht jeder Partei zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für NETWORK ASSISTANCE insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Mahnung seine Zahlungspflichten verletzt. 17.3 Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
LAUFZEIT VON VERTRÄGEN. 19.1 Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, laufen Verträge über die Erbringung wiederkehrender Leistungen (z. B. Hosting, Housing oder Software-as-a-Service) grundsätzlich auf unbestimmte Zeit, unter Geltung einer Mindestlaufzeit von 36 Monaten. Mit Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag um Verlängerungsperioden von jeweils 12 Monaten, soweit er nicht zum Ablauf der Mindestlaufzeit bzw. der jeweiligen Ver- längerungsperiode unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 6 Monaten zum Quartalsende gekündigt wurde. 19.2 Das Recht jeder Partei zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für BLUE insbeson- dere vor, wenn sich der Kunde trotz Mahnung mit seiner Zah- lungspflicht in Verzug befindet. 19.3 Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
LAUFZEIT VON VERTRÄGEN. 18.1 Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, laufen Verträge über die Erbringung wiederkehrender Leistungen (z.B. Servicevereinbarung, Monitoring, Patchmanagement, Miete von Cloud-Lösungen über COMASSIST GmbH als Distributionspartner) grundsätzlich auf unbestimmte Zeit, unter Geltung einer Mindestlaufzeit von zwölf Monaten. Die Verträge können mit einer Frist von drei Monaten zum Vertragsjahresende gekündigt werden, erstmals zum Ablauf der Mindestlaufzeit von zwölf Monaten. 18.2 Das Recht jeder Partei zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für COMASSIST GMBH insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Mahnung seine Zahlungspflichten verletzt. 18.3 Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
LAUFZEIT VON VERTRÄGEN. Abweichend von B.4.2 gilt in dem Fall, dass keine bestimmte Laufzeit vereinbart wurde, für Verträge über Online-Services eine Laufzeit von sechsunddreißig Kalendermonaten, die sich jeweils um zwölf Kalendermonate verlängert, sofern nicht eine der Vertragsparteien das Vertragsverhältnis mit einer Frist von sechs Monaten zu dessen jeweiligem Ablauf kündigt. Diese Laufzeit gilt auch für alle Geräte, Elemente und Zusatzeinrichtungen, um die der jeweilige Vertragsgegenstand erweitert wird.
LAUFZEIT VON VERTRÄGEN. 18.1 Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, laufen Verträge über die Erbringung wiederkehrender Leis- tungen (z. B. Hosting, Housing oder Software-as-a-Service) grundsätzlich auf unbestimmte Zeit, unter Gel- tung einer Mindestlaufzeit von 12 Monaten. Mit Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag um Verlängerungsperioden von jeweils 12 Mona- ten, soweit er nicht zum Ablauf der Mindestlaufzeit bzw. der jeweiligen Verlängerungsperiode unter Einhal- tung einer Kündigungsfrist von 6 Monaten zum Quartalsende gekündigt wurde. 18.2 Das Recht jeder Partei zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für cc cloud insbesondere vor, wenn sich der Kunde trotz Mahnung mit seiner Zahlungspflicht in Verzug befindet. 18.3 Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
LAUFZEIT VON VERTRÄGEN. Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn nicht einer der Vertragspar- teien spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Ver- sicherungsjahres eine Kündigung zugegangen ist. Die Kündigung muss dem Versicherer spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres zugehen. Der Vertrag kann vorzeitig beendet werden: Im Schadenfall, bei Eigentumswechsel, bei Obliegenheitsverletzung und bei Risiko- wegfall.
LAUFZEIT VON VERTRÄGEN. 11.1 Verträge werden auf unbestimmte Zeit, soweit sich durch Vereinbarung oder den Zweck des Vertrages anderes ergibt, abgeschlossen. Der Vertrag kann von jedem Vertragspartner unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 6 Monaten, frühestens aber zum Ende der im Vertrag vereinbarten Mindestlaufzeit, durch eingeschriebenen Brief gekündigt werden. 11.2 Jeder Vertragspartner ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund mit eingeschriebenem Brief vorzeitig und fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der jeweils andere Vertragspartner trotz schriftlicher Abmahnung und Androhung der Kündigung wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag verletzt oder gegen den anderen Vertragspartner ein Konkurs- oder sonstiges Insolvenzverfahren beantragt, eröffnet oder mangels Masse abgelehnt wird oder die Leistungen des anderen Vertragspartners infolge von Höherer Gewalt für einen Zeitraum von länger als sechs Monaten behindert oder verhindert werden. 11.3 Telecontact ist überdies berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund vorzeitig zu kündigen, wenn sich wesentliche Parameter der Leistungserbringung geändert haben und Telecontact aus diesem Grund die Fortführung der Leistungen unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht mehr zugemutet werden kann. 11.4 Der AG ist überdies berechtigt, den Vertrag innerhalb einer Frist von 3 Monaten nach Vertragsabschluss gegen Bezahlung einer Stornogebühr von 40% der Gesamt- jahresentgeltes zu stornieren. 11.5 Bei Vertragsbeendigung hat der AG unverzüglich sämtliche ihm von Telecontact überlassenen Unterlagen und Dokumentationen an Telecontact zurückzustellen. 11.6 Auf Wunsch unterstützt Telecontact bei Vertragsende den AG zu den jeweiligen bei Telecontact geltenden Stundensätzen bei der Rückführung der Dienstleistungen auf den AG oder einen vom AG benannten Dritten.
LAUFZEIT VON VERTRÄGEN. 2.1 Verträge mit wiederkehrenden Leistungen, darunter Service- und Wartungsverträge beginnen zum in der Auftragsbestätigung festgelegten Datum und werden für die Dauer von mindestens 24 Monaten geschlossen. 2.2 Der Vertrag verlängert sich jeweils zum folgenden Kalenderjahresende, wenn er nicht von einer Vertragspartei mit einer Frist von sechs Monaten zum Vertragsende gekündigt wird. Das Kündigungsrecht kann auch hinsichtlich eines Vertragsteils über einzelne Wartungsbestandteile ausgeübt werden, soweit dies für den anderen Vertragspartner zumutbar ist und die Bestandteile trennbar sind.
LAUFZEIT VON VERTRÄGEN. 18.1. Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, laufen Verträge über die Erbringung wiederkehrender Leistungen (z.B. Rechenzentrumsleistung oder Housing) grundsätzlich auf unbestimmte Zeit, unter Geltung einer Mindestlaufzeit von zwölf Monaten. Die Verträge können mit einer Frist von sechs Monaten zum Monatsende/Quartalsende/Jahresende gekündigt werden, erstmals zum Ablauf der Mindestlaufzeit von zwölf Monaten. 18.2. Das Recht jeder Partei zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für INFORMATIONSTECHNIK KLUMPP GMBH insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Mahnung seine Zahlungspflichten verletzt. 18.3. Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
LAUFZEIT VON VERTRÄGEN. 18.1 Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, laufen Verträge über die Erbringung wiederkehrender Leis- tungen (z. B. Hosting, Housing oder Software-as-a-Service) grundsätzlich auf unbestimmte Zeit, unter Gel- tung einer Mindestlaufzeit von 12 Monaten. Mit Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag um Verlängerungsperioden von jeweils 12 Mona- ten, soweit er nicht zum Ablauf der Mindestlaufzeit bzw. der jeweiligen Verlängerungsperiode unter Einhal- tung einer Kündigungsfrist von 6 Monaten zum Quartalsende gekündigt wurde. 18.2 Das Recht jeder Partei zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für codecentric insbesondere vor, wenn sich der Kunde trotz Mahnung mit seiner Zahlungspflicht in Verzug befindet. 18.3 Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.