LAUFZEIT VON VERTRÄGEN Musterklauseln

LAUFZEIT VON VERTRÄGEN. 18.1 Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, laufen Verträge über die Erbringung wiederkehrender Leistungen (z.B. Rechenzentrumsleistung oder Housing) grundsätzlich auf unbestimmte Zeit, unter Geltung einer Mindestlaufzeit von zwölf Monaten. Die Verträge können mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende/Quartalsende gekündigt werden, erstmals zum Ablauf der Mindestlaufzeit von zwölf Monaten.
LAUFZEIT VON VERTRÄGEN. 18.1 Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, laufen Verträge über die Erbringung wiederkehrender Leis- tungen (z. B. Hosting, Housing oder Software-as-a-Service) grundsätzlich auf unbestimmte Zeit, unter Gel- tung einer Mindestlaufzeit von 12 Monaten. Mit Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag um Verlängerungsperioden von jeweils 12 Mona- ten, soweit er nicht zum Ablauf der Mindestlaufzeit bzw. der jeweiligen Verlängerungsperiode unter Einhal- tung einer Kündigungsfrist von 6 Monaten zum Quartalsende gekündigt wurde.
LAUFZEIT VON VERTRÄGEN. 18.1 Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, laufen Verträge über die Erbringung wiederkehrender Leistungen (z. B. Hosting oder Housing) grundsätzlich auf unbestimmte Zeit, unter Geltung einer Mindestlaufzeit von 12 Monaten. Mit Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag um Verlängerungsperioden von jeweils 12 Monaten, soweit er nicht zum Ablauf der Mindestlaufzeit bzw. der jeweiligen Verlängerungsperiode unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Quartalsende gekündigt wurde.
LAUFZEIT VON VERTRÄGEN. 18.1 Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, laufen Verträge über die Erbringung wiederkehrender Leistungen (z.B. Servicevereinbarung, Monitoring, Patchmanagement, Miete von Cloud-Lösungen über COMASSIST GmbH als Distributionspartner) grundsätzlich auf unbestimmte Zeit, unter Geltung einer Mindestlaufzeit von zwölf Monaten. Die Verträge können mit einer Frist von drei Monaten zum Vertragsjahresende gekündigt werden, erstmals zum Ablauf der Mindestlaufzeit von zwölf Monaten.
LAUFZEIT VON VERTRÄGEN. 2.1 Verträge mit wiederkehrenden Leistungen, darunter Service- und Wartungsverträge beginnen zum in der Auftragsbestätigung festgelegten Datum und werden für die Dauer von mindestens 24 Monaten geschlossen.
LAUFZEIT VON VERTRÄGEN. 8.1 Sofern in einem Vertrag eine unbestimmte Laufzeit vereinbart ist, kann der Vertrag – vorbehaltlich ausdrücklicher anderweitiger Vereinbarungen – mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende gekündigt werden. Bei Verträgen über Werkleistungen wird § 649 BGB ausgeschlossen. Für besondere Vertragsarten gelten ggf. besondere Kündigungsfristen ge- mäß den Teilen B ff.
LAUFZEIT VON VERTRÄGEN. 10.1 Soweit nicht anders vereinbart, sind Verträge über die Erbringung von periodischen Dienstleistungen mit einer Frist von einem (1) Monat zum Monatsende kündbar.
LAUFZEIT VON VERTRÄGEN. Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn nicht einer der Vertragspar- teien spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Ver- sicherungsjahres eine Kündigung zugegangen ist. Die Kündigung muss dem Versicherer spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres zugehen. Der Vertrag kann vorzeitig beendet werden: Im Schadenfall, bei Eigentumswechsel, bei Obliegenheitsverletzung und bei Risiko- wegfall.
LAUFZEIT VON VERTRÄGEN. Abweichend von B.4.2 gilt in dem Fall, dass keine bestimmte Laufzeit vereinbart wurde, für Verträge über Online-Services eine Laufzeit von sechsunddreißig Kalendermonaten, die sich jeweils um zwölf Kalendermonate verlängert, sofern nicht eine der Vertragsparteien das Vertragsverhältnis mit einer Frist von sechs Monaten zu dessen jeweiligem Ablauf kündigt. Diese Laufzeit gilt auch für alle Geräte, Elemente und Zusatzeinrichtungen, um die der jeweilige Vertragsgegenstand erweitert wird.
LAUFZEIT VON VERTRÄGEN. 11.1 Verträge werden auf unbestimmte Zeit, soweit sich durch Vereinbarung oder den Zweck des Vertrages anderes ergibt, abgeschlossen. Der Vertrag kann von jedem Vertragspartner unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 6 Monaten, frühestens aber zum Ende der im Vertrag vereinbarten Mindestlaufzeit, durch eingeschriebenen Brief gekündigt werden.