Laufzeiten der Laufzeitverträge Musterklauseln

Laufzeiten der Laufzeitverträge. Die Laufzeitverträge laufen jeweils für die im Auswahlmenü vom Nutzer ausgewählte Vertragslaufzeit beginnend mit dem Vertragsabschlussdatum. Der Vertrag läuft ab diesem Vertragsbeginn zunächst für die gewählte Dauer. Bei Verträgen mit einer gewählten Laufzeit von 12 oder mehr Monaten verlängert sich der Vertrag jeweils für die Dauer von weiteren 12 Monaten, sofern er nicht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von mindestens 3 Monaten vor dem jeweils möglichen ordentlichen Beendigungszeitpunkt in Textform gekündigt wird. Maßgebend ist jeweils ist der Zugang der Kündigungserklärung im Studio.
Laufzeiten der Laufzeitverträge. Die Laufzeitverträge laufen jeweils für die im Auswahlmenü vom Nutzer ausgewählte Vertragslaufzeit beginnend mit dem Vertragsabschlussdatum. Der Vertrag läuft ab diesem Vertragsbeginn zunächst für die gewählte Dauer. Der Vertrag verlängert sich bei einer gewählten Ver-tragslaufzeit von 30 Wochen jeweils um 30 weitere Wochen, soweit er nicht 6 Wochen vor Ende des laufenden Zeitraums gekündigt wird. Der Vertrag verlängert sich bei einer gewählten Vertragslaufzeit von 60 Wochen jeweils für die Dauer von 52 weiteren Wochen, soweit er nicht mindestens 6 Wochen vor dem jeweils möglichen ordentlichen Beendigungszeitpunkt in Textform gekündigt wird. Bei Verträgen mit einer gewählten Laufzeit von 100 oder mehr Wochen verlängert sich der Vertrag jeweils für die Dauer von weiteren 52 Monaten, sofern er nicht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von mindestens 18 Wochen vor dem jeweils möglichen ordentlichen Beendigungszeitpunkt in Textform gekündigt wird. Maßgebend ist jeweils ist der Zugang der Kündigungserklärung im Studio.
Laufzeiten der Laufzeitverträge. Die Laufzeitverträge laufen jeweils für die im Auswahlmenü vom Nutzer ausgewählte Vertragslaufzeit beginnend mit dem Vertragsabschlussdatum. Der Vertrag läuft ab diesem Vertragsbeginn zunächst für die gewählte Dauer. Der Vertrag verlängert sich bei einer gewählten Vertragslaufzeit von 3 Mo- naten jeweils für die Dauer von 3 weiteren Monaten, soweit er nicht mindestens einen Monat vor dem jeweils möglichen ordentlichen Beendigungszeitpunkt in Textform gekündigt wird. Der Vertrag verlängert sich bei einer gewählten Vertragslaufzeit von 6 Monaten jeweils für die Dauer von 6 wei- teren Monaten, soweit er nicht mindestens zwei Monate vor dem jeweils möglichen ordentlichen Beendigungszeitpunkt in Textform gekündigt wird. Bei Verträgen mit einer gewählten Laufzeit von 12 oder mehr Monaten verlängert sich der Vertrag jeweils für die Dauer von weiteren 12 Monaten, sofern er nicht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von mindestens 3 Monaten vor dem jeweils möglichen ordentlichen Beendigungszeitpunkt in Textform gekündigt wird. Maßgebend ist jeweils ist der Zugang der Kündigungserklärung im Studio.
Laufzeiten der Laufzeitverträge. Die Laufzeitverträge laufen jeweils für die im Auswahlmenü vom Nutzer ausgewählte Vertragslaufzeit beginnend mit dem Vertragsabschlussdatum. Der Vertrag läuft ab diesem Vertragsbeginn zunächst für die gewählte Dauer. Wird der Vertrag nicht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat vor Ablauf der zuvor bestimmten Vertragslaufzeit gekündigt, verlängert er sich auf unbestimmte Zeit und kann dann jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Alle Kündigungen bedürfen der Textform. Maßgebend ist jeweils der Zugang der Kündigungserklärung im Fitness-Center.
Laufzeiten der Laufzeitverträge. Die Laufzeitverträge laufen jeweils für die im Auswahlmenü vom Nutzer ausgewählte Vertragslaufzeit beginnend mit dem Vertragsabschlussdatum. Der Vertrag läuft ab diesem Vertragsbeginn für die gewählte Dauer.
Laufzeiten der Laufzeitverträge. Die Laufzeitverträge laufen jeweils für die im Auswahlmenü vom Nutzer ausgewählte Vertragslaufzeit beginnend mit dem Vertragsabschlussdatum. Der Vertrag läuft ab diesem Vertragsbeginn zunächst für die gewählte Dauer. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, verlängert sich der Laufzeitvertrag nach Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit um die Dauer der ursprünglichen Vertragslaufzeit, maximal jedoch um weitere 12 Monate, es sei denn, der Vertrag wird mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Vertragslaufzeit gekündigt. Nach Ablauf der Vertragslaufzeit kann der Vertrag jederzeit beiderseitig mit einer Frist von einem Monat zum Ende der verlängerten Vertragslaufzeitgekündigt werden. Bei der vertraglich vereinbarten Vertragslaufzeit von einem Monat beträgt die Kündigungsfrist 14 Tage zum Ende der Vertragslaufzeit. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Eine Kündigung bedarf der Textform (§ 126b BGB). Sie kann z.B. schriftlich oder per E-Mail an xxxx@xxxxx-xxx-xxxxxx.xx erfolgen.

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  • Maßgebliches Recht und Gerichtsstand bei kaufmännischen und öffentlich-rechtlichen Kunden (1) Geltung deutschen Rechts (2) Gerichtsstand für Inlandskunden (3) Gerichtsstand für Auslandskunden

  • Laufzeit des Vertrages Die Vertragsdauer entnehmen Sie bitte unserem Vorschlag bzw. dem Antrag. Versicherungsverträge mit mindestens einjähriger Vertragsdauer verlängern sich jeweils um ein Jahr, wenn nicht drei Monate vor dem jeweiligen Ablauf der anderen Partei eine Kündigung in Textform zugegangen ist. Dies gilt nicht für Verträge mit einmaligem Beitrag oder für Verträge ohne Verlängerungsvereinbarung.

  • Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit 6.1 Eine Erhöhung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% muss dem Hotel spätestens fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden; sie bedarf der Zustimmung des Ho- tels, die in Textform erfolgen soll. Der Abrechnung wird die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt, mindestens aber 95% der vereinbarten höheren Teilnehmerzahl. Ist die tatsächliche Teilnehmerzahl niedriger, hat der Kunde das Recht, den vereinbarten Preis um die von ihm nachzuweisenden, aufgrund der geringeren Teilnehmerzahl zusätzlich er- sparten Aufwendungen zu mindern. 6.2 Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% soll dem Hotel frühzeitig, spätes- tens bis fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn, mitgeteilt werden. Der Abrechnung wird die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt, mindestens jedoch 95% der letztlich ver- einbarten Teilnehmerzahl. Ziffer 6.1 Satz 3 gilt entsprechend. 6.3 Bei Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist das Hotel berechtigt, die bestätigten Räume, unter Berücksichtigung der gegebenenfalls abweichenden Raummiete, zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Kunden unzumutbar ist. 6.4 Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt das Hotel diesen Abweichungen zu, so kann das Hotel die zusätzliche Leistungsbe- reitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, das Hotel trifft ein Verschulden.

  • Vorvertragliche Anzeigepflichten des Versicherungsnehmers 23.1 Vollständigkeit und Richtigkeit von Angaben über gefahrerhebliche Umstände Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung dem Versicherer alle ihm bekannten Gefahrumstände anzuzeigen, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat und die für den Entschluss des Versicherers erheblich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen. Der Versicherungsnehmer ist auch insoweit zur Anzeige verpflichtet, als nach seiner Ver- tragserklärung, aber vor Vertragsannahme der Versicherer in Textform Fragen im Sinne des Satzes 1 stellt. Gefahrerheblich sind die Umstände, die geeignet sind, auf den Entschluss des Versicherers Einfluss auszuüben, den Vertrag überhaupt oder mit dem vereinbarten Inhalt abzuschließen. Wird der Vertrag von einem Vertreter des Versicherungsnehmers geschlossen und kennt dieser den gefahrerheblichen Umstand, muss sich der Versicherungsnehmer so behandeln lassen, als habe er selbst davon Kenntnis gehabt oder dies arglistig verschwiegen.

  • Vereinbarung eines Pfandrechts zugunsten der Bank (1) Einigung über das Pfandrecht (2) Gesicherte Ansprüche (3) Ausnahmen vom Pfandrecht (4) Zins- und Gewinnanteilscheine

  • Mindestlaufzeit des Vertrages Der Vertrag unterliegt keiner Mindestlaufzeit.

  • Rechtsfolgen der Verletzung der Anzeigepflicht Verletzt der Versicherungsnehmer die Anzeigepflicht (siehe Nr. 1) vorsätzlich oder grob fahrlässig, ist der Versicherer unter den in Abschnitt B § 8 beschriebenen Voraussetzungen zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei. Leistungsfreiheit tritt nicht ein, wenn der Versicherer vor Eintritt des Versicherungsfalles Kenntnis von der anderen Versicherung erlangt hat.

  • Laufzeit Die Vereinbarung tritt mit dem Datum der Unterzeichnung durch die Parteien in Kraft. Jede Partei kann die Vereinbarung mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats schriftlich kündigen. Ungeachtet einer Kündigung bestehen die in den Artikeln 5 und 6 genannten Rechte und Pflichten der Parteien auch nach der Kündigung fort.

  • Welche vorvertraglichen Anzeigepflichten bestehen? Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in Textform gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Wenn wir nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme in Textform nach gefahrerheblichen Umständen fragen, sind Sie auch insoweit zur Anzeige verpflichtet.

  • Mitwirkungspflichten des Auftraggebers Der Kunde ist zur Mitwirkung, insbesondere zur unverzüglichen und vollständigen Erteilung wahrheitsgemäßer Angaben, verpflichtet. Er ist auch während der Vertragslaufzeit verpflichtet, dem Makler unverzüglich alle Risikoänderungen mitzuteilen.