Legitimation. Jede Person, die sich durch die Einführung der Maestro- Karte • und durch das Eintippen des dazu passenden Maestro- PIN-Codes in ein hierfür eingerichtetes Gerät oder • durch die anderweitige Benutzung der Maestro-Karte (z.B. in Parkhäusern, bei Autobahnzahlstellen oder bei kontaktloser Bezahlung) oder • durch die Unterzeichnung des Transaktionsbelegs legitimiert, gilt als berechtigt, Transaktionen mit dieser Maestro-Karte zu tätigen; dies gilt, auch wenn es sich bei dieser Person nicht um den tatsächlichen Kartenberechtig- ten handelt. Dementsprechend ist die Bank berechtigt, die auf diese Weise elektronisch abgewickelten und registrier- ten Beträge vom betreffenden Konto abzubuchen. Die Risiken aus der missbräuchlichen Verwendung der Maest- ro-Karte liegen somit beim Kontoinhaber.
Legitimation. Der Teilnehmer legitimiert sich mittels seiner persönlichen Legitimationsdaten. Der Teilnehmer hat insoweit die ihm zur Verfügung gestellten „Sonderbedingungen für das Online- und Telefon-Brokerage“ zu beachten. Diese Sonderbedingungen sind Bestandteil der vorliegenden Besonderen Bedingungen und ergänzen diese.
Legitimation. Gültige Ausweiskopie(n) der zeichnenden Person(en) 🡪 bei Ausweisen im Scheckkartenformat, bitte Vorder- und Rückseite. Zusätzlich bei juristischen Personen: Firmenbuch- / Vereinsregisterauszug (nicht älter als 6 Wochen) Erweiterter WiEReG-Auszug (nicht älter als 6 Wochen)
Legitimation. Personalausweis. Reisepass Führerschein sonst. Nr. gültig bis Ausstellende Behörde Bitte fügen Sie dem Antrag die Kopie Ihres amtlichen Lichtbildausweises bei.
Legitimation. (1) Der Mieter hat sich vor Mietbeginn mit seinem gültigen, amtlichen Ausweis und einer Kopie der gültigen Meldebescheinigung zu legitimieren. Außerdem hat der Mieter seine Telefonnummer, Mobilnummer, und die Einsatzadresse des Mietgegenstands bekanntzugeben.
Legitimation. Ausweisart- und Nr.: Ehegatte / eingetragener Lebenspartner Ausweisart- und Nr.: Minderjähriger Ausweisart: X PA RP Ausstellende Behörde: Geburtsort: Köln X PA RP Ausstellende Behörde: Geburtsort: Bonn PA RP Kinderausweis Geburtsurkunde Ausweis-Nr. Name gesetzl. Vertreter: Geburtsdatum: Staatsangehörigkeit: Name gesetzl. Vertreter: Geburtsdatum: Staatsangehörigkeit: Ausstellende Behörde: Geburtsort: Ort / Datum Unterschrift: Vor- und Zuname aller Antragsteller, Eltern / Xxxxxxx / Betreuer / Pfleger ggf. Minderjähriger Musterstadt, 06.07.2015 Stempel und Unterschrift des Fachmanns vor Ort, der hiermit die Prüfung von Person und Anschrift des Kunden aufgrund eines gültigen Ausweises bestätigt. Raum für den Stempel und die Unterschrift des Fachmanns vor Ort X ja Ausfertigung für die Bausparkasse
Legitimation. Der jeweils aktuelle Inhaber des NFT ist zur Nutzung der urheberrechtlichen Rechte aus dem NFT legitimiert.
Legitimation. SpJ 220 520 (Fassung 07/1998) Blatt 1 Sparkasse Jena-Saale-Holzland Jena Bedingungen für den beleglosen Datenaustausch unter Einschaltung von Service-Rechenzentren
Legitimation. Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises liegt bei • Legitimation geprüft (Paraphe): • Devisenland: • Auszugskopie mit dem letzten Gehaltseingang liegt bei INSTITUTSVERMERK Sparkasse & OE : Name/BKZ: Unterschrift: Merkblatt „politisch exponierte Person“ gemäß § 2 Z 6-8 iVm § 11 Abs. 3 Finanzmarkt-Geldwäschegesetz Politisch exponierte Person: eine natürliche Person, die wichtige öffentliche Ämter ausübt oder (innerhalb der letzten zwölf Monate) ausgeübt hat; hierzu zählen insbesondere:
Legitimation. Die im Konnossement verbrieften seefracht- vertraglichen Ansprüche können nur von dem aus dem Konnossement Berechtigten geltend gemacht werden. Zugunsten des legitimierten Besitzers des Konnossements wird vermutet, dass er der aus dem Konnossement Berechtigte ist. Legitimierter Besitzer des Konnossements ist, wer ein Konnos- sement besitzt, das Any claim under a contract for the carriage of goods by sea embodied in a bill of lading may be brought only by the person entitled to claim under the bill of lading. The legitimate holder of a bill of lading is, for his benefit, presumed to be the per- son entitled to claim under the bill of lading. A par- ty shall be deemed to be the legitimate holder of a bill of lading if he is in the possession of a bill of lading which meets any one of the following crite- ria: