Lehrlingseinkommen. Mindestsätze pro Monat:
Lehrlingseinkommen. 1. Lehrjahr ........................................ EUR 659,– 2. Lehrjahr ........................................ EUR 834,–
Lehrlingseinkommen. 1. Xxxxxxxx € 916,26
Lehrlingseinkommen. Ab 1.2.2022
Lehrlingseinkommen. Das monatliche Lehrlingseinkommen beträgt im 1. Lehrjahr 1 145,50
Lehrlingseinkommen. Das monatliche Lehrlingseinkommen beträgt im 1. Lehrjahr 1.218,00 2. Lehrjahr 1.522,50 3. Lehrjahr 1.827,00 4. Lehrjahr 2.131,50 Nachmittagsschichtzulage 1,9797 Nachtschichtzulage 3,9549
Lehrlingseinkommen. Die Lehrlingseinkommen gemäß § 47 Abs. 1 Rahmenkollektivvertrag werden – ausgenommen für die Lehrlinge der Mitgliedsfirmen nachstehender Verbände: Brauindustrie, Großbäcker, Milchindustrie, Zuckerindustrie – wie folgt neu festgelegt: 1. Lehrjahr Euro 900,00 Euro 1.050,00 2. Lehrjahr Euro 1.100,00 Euro 1.350,00 3. Lehrjahr Euro 1.350,00 Euro 1.600,00 4. Lehrjahr Euro 1.700,00 Euro 1.800,00 Vorlehre Euro 900,00 Die Tabelle II gilt für Lehrlinge, deren Lehrverhältnis nach Vollendung des 18. Lebensjahres oder nach bestandener Reifeprüfung beginnt. Wien, am 30.11.2022 KR DI XXXXXXXX Mag. KOSSDORFF Wirtschaftsbereich Land- und Forstwirtschaft / Nahrung / Genuss Vorsitzende Wirtschaftsbereichssekretär
Lehrlingseinkommen. Die Lehrlingseinkommen werden um den Prozentsatz gemäß II. erhöht.
Lehrlingseinkommen. Die beim Unternehmen beschäftigten Lehrlinge erhalten ein Lehrlingseinkommen. Dieses beträgt im 1. Lehrjahr € 655,55 im 2. Xxxxxxxx € 774,74 im 3. Lehrjahr ...................................... € 1.001,21
Lehrlingseinkommen. Die monatlichen Lehrlingseinkommen für Lehrlinge betragen ab 1.1.2022: Lehrjahr Monatliches Lehrlingseinkommen in Euro im 1. Lehrjahr 666,31 im 2. Lehrjahr 859,75 im 3. Lehrjahr 1.047,82 im 4. Lehrjahr 1.423,96 Pflichtpraktikanten Xxxxxxx Nach dem 2. Ausbildungsjahr 666,31 Nach dem 3. Ausbildungsjahr 859,75 Nach dem 4. Ausbildungsjahr 1.047,82 Studenten Für die ersten 2 Monate eines Pflichtpraktikums im jeweiligen Betrieb pro Kalenderjahr 1.259,40 darüber hinaus ab dem 3. Monat des Pflichtpraktikums im selben Betrieb 1.574,25 Ferialaushilfen Das monatliche Mindestgrundgehalt beträgt für die ersten zwei vollen Monate im jeweiligen Betrieb pro Kalenderjahr 85 % des monatlichen Mindestgrundgehaltes im 1. u. 2. Verwendungsgruppenjahr derjenigen Verwendungsgruppe, in die sie entsprechend der Art ihrer vorwiegend ausgeübten Tätigkeit eingereiht werden müssen. Dauert die Ferialaushilfe in einem Kalenderjahr im selben Betrieb länger als zwei Monate, gebührt ab dem 3. Monat das volle monatliche Mindestgrundgehalt der entsprechenden Verwendungsgruppe im 1. u. 2.Verwendungsgruppenjahr.