Lehrlingseinkommen. Mindestsätze pro Monat:
1. Lehrjahr .......... € 726,13
2. Lehrjahr .......... € 914,37 3. Lehrjahr € 1.204,83 4. Lehrjahr .......... € 1.602,85 Diese Sätze gelten für Lehrlinge ohne Kost und Quartier. Bei Lehrlingseinkommen mit Kost und Quartier sind die derzeit geltenden Sätze im entsprechenden Verhältnis in den Landesinnungen anzupassen. Lehrlingen, die aufgrund nicht genügender Leistungen (nicht aber wegen Krankheit bzw. Unfall) nicht berechtigt sind, in die nächst höhere Schulstufe aufzusteigen, gebührt im darauf folgenden Lehrjahr nur das Lehrlingseinkommen in Höhe des abgelaufenen Lehrjahres. Schafft ein Lehrling in dem auf das vorgesehene Berufsschuljahr folgenden Lehrjahr die Aufstiegsprüfung für das mit dem Lehrjahr korrespondierende Berufsschuljahr, gebührt ihm ab der auf den erfolgreichen Prüfungsabschluss folgenden Lohnperiode wieder das der Dauer der Lehrzeit entsprechende Lehrlingseinkommen.
Lehrlingseinkommen. Die monatlichen Lehrlingseinkommen für Lehrlinge betragen ab 1.1.2022: Lehrjahr Monatliches Lehrlingseinkommen in Euro im 1. Lehrjahr 666,31 im 2. Lehrjahr 859,75 im 3. Lehrjahr 1.047,82 im 4. Lehrjahr 1.423,96 Pflichtpraktikanten Xxxxxxx Nach dem 2. Ausbildungsjahr 666,31 Nach dem 3. Ausbildungsjahr 859,75 Nach dem 4. Ausbildungsjahr 1.047,82 Studenten Für die ersten 2 Monate eines Pflichtpraktikums im jeweiligen Betrieb pro Kalenderjahr 1.259,40 darüber hinaus ab dem 3. Monat des Pflichtpraktikums im selben Betrieb 1.574,25 Ferialaushilfen Das monatliche Mindestgrundgehalt beträgt für die ersten zwei vollen Monate im jeweiligen Betrieb pro Kalenderjahr 85 % des monatlichen Mindestgrundgehaltes im 1. u. 2. Verwendungsgruppenjahr derjenigen Verwendungsgruppe, in die sie entsprechend der Art ihrer vorwiegend ausgeübten Tätigkeit eingereiht werden müssen. Dauert die Ferialaushilfe in einem Kalenderjahr im selben Betrieb länger als zwei Monate, gebührt ab dem 3. Monat das volle monatliche Mindestgrundgehalt der entsprechenden Verwendungsgruppe im 1. u. 2.Verwendungsgruppenjahr.
Lehrlingseinkommen. Das monatliche Lehrlingseinkommen beträgt im 1. Lehrjahr 1 145,50
Lehrlingseinkommen. Das monatliche Lehrlingseinkommen beträgt im 1. Lehrjahr 1.218,00 2. Lehrjahr 1.522,50 3. Lehrjahr 1.827,00 4. Lehrjahr 2.131,50 Nachmittagsschichtzulage 1,9797 Nachtschichtzulage 3,9549
Lehrlingseinkommen. Die Lehrlingseinkommen gemäß § 47 Abs. 1 Rahmenkollektivvertrag werden – ausgenommen für die Lehrlinge der Mitgliedsfirmen nachstehender Verbände: Brauindustrie, Großbäcker, Milchindustrie, Zuckerindustrie – wie folgt neu festgelegt:
Lehrlingseinkommen. 1. Xxxxxxxx € 916,26
2. Lehrjahr € 1.098,67 3. Lehrjahr € 1.282,19 Gültig ab 1. April 20221 Anlage 2 1 1 1 1.864,99 2.036,23 2.143,28 2.321,11 2.732,25 3.141,67 3.593,56 2 2 1.864,99 2.036,23 2.143,28 2.321,11 2.732,25 3.141,67 3.593,56 3 2 1 1.899,70 2.074,38 2.183,59 2.364,94 2.784,31 3.201,92 3.662,84 4 3 1 1.935,12 2.113,24 2.225,43 2.410,48 2.838,38 3.264,50 3.734,83 5 4 1 1.971,24 2.152,94 2.319,76 2.524,58 2.973,86 3.421,30 3.915,12 6 2 1.971,24 2.152,94 2.319,76 2.524,58 2.973,86 3.421,30 3.915,12 7 3 1.971,24 2.152,94 2.319,76 2.524,58 2.973,86 3.421,30 3.915,12 8 5 1 2.017,28 2.203,54 2.429,30 2.666,31 3.130,32 3.586,39 4.104,99 9 2 2.017,28 2.203,54 2.429,30 2.666,31 3.130,32 3.586,39 4.104,99 10 3 2.017,28 2.203,54 2.429,30 2.666,31 3.130,32 3.586,39 4.104,99 11 6 1 2.064,48 2.255,43 2.544,29 2.810,43 3.295,38 3.759,28 4.303,76 12 2 2.064,48 2.255,43 2.544,29 2.810,43 3.295,38 3.759,28 4.303,76 13 3 2.064,48 2.255,43 2.544,29 2.810,43 3.295,38 3.759,28 4.303,76 14 7 1 2.112,88 2.308,57 2.653,01 2.931,11 3.453,69 3.922,58 4.491,63 15 2 2.112,88 2.308,57 2.653,01 2.931,11 3.453,69 3.922,58 4.491,63 16 3 2.112,88 2.308,57 2.653,01 2.931,11 3.453,69 3.922,58 4.491,63 17 8 1 2.162,48 2.363,06 2.753,95 3.057,20 3.603,30 4.093,34 4.687,97 18 2 2.162,48 2.363,06 2.753,95 3.057,20 3.603,30 4.093,34 4.687,97 19 3 2.162,48 2.363,06 2.753,95 3.057,20 3.603,30 4.093,34 4.687,97 20 9 2.213,32 2.418,91 2.858,95 3.188,95 3.759,68 4.271,71 4.893,10 Parameter und Annahmen für die Berechnung der Pensionsansprüche der Mitarbeiter der Gruppe B1 nach der kollektivvertraglichen Pensionszuschuss-Regelung zum 1.12.1996 im Vergleich zu einer voll- ständigen Übertragung in die Pensionskasse. Zusätzliche Erläuterung des Übertragungsverfahren. Durch den Zusatzkollektivvertrag zum Kollektivvertrag für die Angestellten der gewerblichen Kreditge- nossenschaften wird der Pensionszuschuss bereits teilweise über die Pensionskasse finanziert. Im Zusatzkollektivvertrag ist auch die Möglichkeit vorgesehen, die verbleibende Pensionsverpflichtung an die Pensionskasse zu übertragen. Die Auslagerung an die Pensionskasse geht davon aus, dass unter Zugrundelegung der derzeitigen Wertverhältnisse dieselbe Höhe an Alterspension finanziert wird wie in der bisherigen Pensionszuschuss- regelung. Die folgenden Ausführungen können auch für Sonderzusagen bzw. Betriebsvereinbarungen zur Anwen- dung gebracht werden, wobei abweichende Bedingungen der Sonderzusagen bzw. Betriebsvereinbarun- gen zu b...
Lehrlingseinkommen. Die Lehrlingseinkommen werden um den Prozentsatz gemäß II. erhöht.
Lehrlingseinkommen. 1. Lehrjahr € 800,00 € 1.000,00 2. Lehrjahr € 1.000,00 € 1.400,00 3. Lehrjahr € 1.400,00 € 1.700,00 4. Lehrjahr € 1.800,00 € 1.900,00 Vorlehre € 900,00 Die Tabelle II gilt für Lehrlinge, deren Lehrverhältnis nach Vollendung des 18. Lebensjahres oder nach be- standener Reifeprüfung beginnt.
Lehrlingseinkommen. 1. Lehrjahr ........................................ EUR 659,– 2. Lehrjahr ........................................ EUR 834,–
Lehrlingseinkommen. Mindestsätze pro Monat: 1. Lehrjahr € 800,00