Entlohnung Musterklauseln

Entlohnung a) Die Berechnung der Entlohnung (Grundgehalt) der TM/TV basiert auf der Betreuung von vier Kindern im Umfang von jeweils 38 Stunden pro Woche (das sind 152 = 4 Kinder x 38 vereinbarte Betreuungsstunden pro Woche). b) Die Summe aller vertraglich zwischen Kindeseltern und dem Xxxxxx vereinbarten Betreuungsstunden bil- det die Berechnungsgrundlage für das Monatsentgelt: 1/656 (Grundstundenteiler: 1/164 : 4 Kinder = 1/656). Fallen einzelne Betreuungsstunden aus, sind diese dennoch im jeweiligen Monat zu bezahlen. Für die Betreuung von Kindern, für die die Eltern er- höhte Familienbeihilfe beziehen, gebührt pro Kinder- betreuungsstunde für das betreffende betreute Kind der/das 1,5-fache Grundstundenlohn/-gehalt. Für Kinder, die vom Xxxxxx der Kinder- und Jugendhilfe schriftlich zugewiesen werden, gebührt der/das 1,3- fache Grundstundenlohn/-gehalt. Sollte auf ein Kind beides zutreffen, gebührt nur der 1,5-fache Grund- stundenlohn/-gehalt.
Entlohnung. Die Entlohnung erfolgt auf Monatsbasis. Sie besteht aus dem Monatsbezug, den Schichtzu- lagen, der Nachtarbeitszulage und allen anderen im Betrieb vereinbarten Zulagen und Zu- schlägen.
Entlohnung. Die Entlohnung in der Entgeltgruppe ______. Für den Zeitraum der Probezeit wird keine Leistungszulage gewährt. Die Festlegung der Leistungszulage erfolgt nach Abschluss der Probezeit und danach jährlich. Eine eventuelle freiwillige Zulage ist jederzeit aus wirtschaftlichen Gründen widerrufbar und kann auf tarifliche Lohnerhöhungen angerechnet werden.
Entlohnung. Abs. 1. Entlohnung Abs. 2. Überstundenzulage Abs. 3
Entlohnung. Allgemeine Bestimmungen 1. Die Höhe der Mindestgehälter bzw. -löhne wird bestimmt durch 2. In den Beschäftigungsgruppen B bis K werden bei Vollendung des 2., 4., 7. und 10. Be- schäftigungsgruppenjahres das Mindest- und Ist-Gehalt bzw. der Mindest- und Ist-Lohn der betreffenden Arbeitnehmerin bzw. des betreffenden Arbeitnehmers um den jeweiligen Vor- rückungswert erhöht. 3. Darüber hinaus werden in jedem Kalenderjahr die Ist-Gehälter bzw. -Löhne bestimmter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer um einen Anteil aus dem Leistungsvolumen20 erhöht.
Entlohnung. Der Lohn ist, mangels anderweitiger Vereinbarung, am Monatsende auszube- zahlen. Dies gilt auch im Falle einer Akkord- oder Leistungslohnvereinbarung. Ist der Lohnzahlungstag ein Sonn- oder Feiertag, so ist der Lohn am vorhergehen- den Werktag zu bezahlen.
Entlohnung. Die Auszahlung des Monatsgehaltes erfolgt mit Monatsende. Fällt der letzte Tag eines Monats auf einen arbeitsfreien Tag, so erfolgt die Auszahlung am Tage vorher. Die monatlichen Mindestgehälter inkl. Gefahrenzulage betragen:
Entlohnung. Die Entlohnung des Dienstnehmers richtet sich nach Berufsjahren.
Entlohnung. Es wird ein besonderer Entgelttarifvertrag abgeschlossen.
Entlohnung. Lohngruppen Lohngruppenmerkmale Entlohnung für Pflichtpraktikanten Lehrlingseinkommen Prämie für Lehrabschlussprüfung Berufsausbildung gemäß § 8 b BAG (Berufsausbildungsgesetz) idF (in der Fassung) BGBl (Bundesgesetzblatt) I 32/2018